Der Krankenrücktransport ist keine Kassenleistung
Wer sich ohne gültige Auslandsreisekrankenversicherung im Urlaubsland verletzt oder so schwerwiegend erkrankt, dass ein Rücktransport ins Heimatland erforderlich ist, muss mit hohen Kosten rechnen. Sofern vor Ort im Reiseland keine angemessene medizinische Versorgung beansprucht werden kann, muss der behandelnde Arzt den Transport zurück ins Heimatland in die Wege leiten. Ohne Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport-Leistung kann dies teuer werden. Denn unabhängig davon, ob Sie sich während Ihrer Reise innerhalb oder außerhalb Europas aufhalten, ist der Krankenrücktransport nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, ist je nach Leistungsumfang des Tarifes nicht zwingend ein solcher Transport vertraglich festgeschrieben.
Die Standardsätze deutscher Krankenkassen gelten im Ausland nicht
Ein weiterer Risikofaktor ist die Höhe der Behandlungskosten. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands gelten für die gesetzlichen Krankenversicherer Standardsätze für medizinische Behandlungen. Unkosten können daher entstehen, wenn im Reiseland die Kosten für eine ärztliche Versorgung oberhalb des deutschen Standardsatzes für den jeweiligen Eingriff liegen. Ist dies nämlich der Fall und Sie haben im Vorfeld keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, dann müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen. Sofern Sie im Ausland Leistungen beanspruchen, die im Katalog Ihrer Krankenkasse ohnehin nicht aufgeführt sind, müssen Sie die dabei anfallenden Kosten vollumfänglich selbst tragen.