Der konkrete Leistungsumfang ist wie bei anderen Policen auch bei Hundehaftpflichtversicherungen abhängig vom Anbieter und dessen Tarifen. Wenn Sie online Ihre Hundehaftpflichtversicherung per Vergleich abschließen, werden Ihnen die folgenden Leistungen in der Regel bei den meisten Versicherungsgebern angeboten:
Kostenübernahme bei Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn Ihr Hund z. B. durch einen Biss eine Person verletzt. Für Schmerzensgeld, dass vom Geschädigten gefordert wird sowie für Arzt- und Heilbehandlungskosten kommt die Hundehaftpflicht in den meisten Fällen auf. Insbesonder hinsichtlich solcher Personenschäden, kommt es auf eine ausreichend Hohe Deckungssumme Ihres Tarifes an.
Übernahme der Kosten bei Sachschäden
Ihr Hund durchbricht den Gartenzaun des Nachbarn oder das Fahrrad einer Person kommt bei einem durch Ihren Hund verursachten Sturz zu Schaden – in solchen Fällen liegt ein Sachschaden vor. Wer nicht versichert ist, haftet für die Beschädigung des Eigentums Dritter in vollem Umfang selbst. Mit einer entsprechenden Hundehaftpflicht müssen Sie hingegen nicht selbst für den finanziellen Schaden aufkommen.
Erstattung bei Vermögensschäden
Oft haben Personen- oder Sachschäden einen Vermögensschaden zur Folge. Ein typischer Vermögensschaden ist zum Beispiel der Verdienstausfall. Hierzu kann es u. a. kommen, wenn Ihr Hund eine Person durch einen Biss so schwerwiegend verletzt, dass diese bis auf Weiteres nicht Ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen kann. Die daraus resultierenden finanziellen Einbußen des Geschädigten, sind in der Regel durch eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgedeckt.
info_outline
Hinweis:
Die meisten Anbieter haben in Ihren Verträgen Ausschlussklauseln festgelegt, die definieren, welche Schadensfälle von der Hundehaftpflicht nicht abgedeckt werden. Dazu zählen bei vielen Versicherungsgebern z. B. Eigenschäden. Gemeint sind damit Schäden, die der Hund seinem Halter oder dessen Eigentum zufügt (z. B. der Wohnungseinrichtung). Jäger, Wachdienste oder Rettungshundeführer, deren Hunde in die berufliche Tätigkeit eingebunden sind, müssen für das Tier eine betriebliche Hundehaftpflichtversicherung abschließen.