Beratung vom Experten
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Als Hundehalter sind Sie selbst, Familienmitglieder oder ggf. Ihr Hundesitter regelmäßig mit Ihrem Hund im Freien unterwegs. Egal ob Bisswunde beim Briefträger oder ein Fahrradsturz, den Ihr Hund verursacht hat – für jegliche Schäden, für die Ihr Vierbeiner verantwortlich ist, haften Sie laut Deutschem Gesetz unbegrenzt. Festgeschrieben ist die Haftungsfrage im Bürgerlichen Gesetzbuch gemäß § 833 Haftung des Tierhalters.
Je nach Schadensfall können also hohe Kosten anfallen, die Hundehalter selbst zahlen müssen. Umgehen können Sie das mit einer Hundehaftpflicht, die bei allen vertraglich vereinbarten Schadensfällen greift und die Kosten übernimmt.
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und einer unserer Experten wird sich umgehend bei Ihnen melden. Alles kostenlos und unverbindlich!
Schadensfall | Beschreibung |
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Hundebiss |
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Sachschäden |
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Vermögensschäden |
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Deckschäden |
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Fremdhütung/Pflegehunde |
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Mietsachschäden |
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Eigenschäden |
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Leinenzwang oder ohne Leine
Ihr Hund ist nicht angeleint und es ereignet sich ein Schadensfall – ob Ihre Hundehaftpflichtversicherung in dieser Situation greift, ist abhängig vom Anbieter bzw. den vertraglichen Regelungen Ihrer Police. Viele Tarife sind auch dann wirksam, wenn dem Schadensfall vorausgeht, dass Ihr Hund nicht angeleint war.
Das gilt für den Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist ein Befähigungsnachweis für den Hundehalter. Gemeinsam mit dem Hund muss eine praktische Prüfung abgelegt werden und der Halter leistet zudem einen Theorieteil ab, um den Hundeführerschein zu erlangen. Die Inhalte legen Vereine und Verbände selbst fest, denn es gibt bundesweit keine einheitlichen Vorgaben. Für den Abschluss einer Hundehaftpflicht ist der Befähigungsnachweis meistens nicht zwingend erforderlich.
Zwingerhaftpflicht für mehrere Hunde
Insbesondere für Tierheime und Züchter, aber auch für Privatleute, die mehrere Hunde besitzen, ist die Zwingerhaftpflicht-Versicherung geeignet. Auch wenn der Name dies vermuten lässt, setzt diese Police die Haltung im Zwinger nicht voraus. Der Begriff beinhaltet lediglich, dass es sich um eine Mehrhundehaftpflichtversicherung handelt. Bei den meisten Versicherungsgebern können Sie einen solchen Tarif abschließen, sofern vier oder mehr Hunde in Ihrem Haushalt leben. Ihr Vorteil: bei einer Versicherung für mehrere Hunde bieten einige Anbieter nach Absprache Rabatte an.
Direkt durch einen Versicherungs-Experten
Grundsätzlich gilt für die Beitragshöhe bei der Hundehaftpflicht: die Kosten variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang des jeweiligen Tarifes. Bei einem Basistarif, der alle typischen Bereiche abdeckt, können die jährlichen Kosten etwa im Bereich zwischen 35 und 50 Euro liegen. Sollen zwei Hunde versichert werden, liegt der Jahresbeitrag häufig zwischen 60 und 100 Euro.
Leistungsumfang
Wie viele Hunde sind zu versichern? Wie alt sind diese und sind die Tiere reinrassig oder Mischlinge? Zu welcher Rasse gehört der Hund? Das sind wichtige Faktoren, die sich auf die Beitragshöhe auswirken. Soll der Versicherungsschutz nur im Inland gelten oder wird ein zusätzlicher Auslandsschutz gewünscht? Sollen auch Mietsachschäden inbegriffen sein? Je nachdem wie Sie sich Ihre Police zusammenstellen bzw. wie umfangreich der Schutz sein soll, fällt der Versicherungsbeitrag höher oder niedriger aus.
Mit oder ohne Selbstbeteiligung
Ob und in welcher Höhe sich der Hundehalter im Schadensfall an den Kosten beteiligt, wird über den Selbstbehalt vertraglich geregelt. Wer sich beispielsweise dafür entscheidet, eine Selbstbeteiligung von 200 Euro festzulegen, der zahlt bis zu dieser Grenze selbst und der Versicherungsgeber beteiligt sich bei allen Kosten, die darüber liegen. Je höher der gewählte Eigenanteil, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag für die Hundehaftpflicht.
Höhe der Deckungssumme
Die Deckungssumme ist die höchstmögliche Summe, die Ihre Hundehaftpflichtversicherung im Schadensfall übernimmt. Unabhängige Experten raten zu mindestens 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
In den Bundesländern, in denen die Tierhalterhaftpflicht für den Hund gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Police frühzeitig abgeschlossen werden. Meistens gilt die Pflicht zum Vertragsabschluss, sobald der Hund ein Alter zwischen 3 und 6 Monaten erreicht hat – je nach Bundesland. Andernfalls steht es Ihnen grundsätzlich frei, ob und zu welchem Zeitpunkt die Versicherung beantragt wird.
Hunderasse | Besonderheiten |
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Chihuahua | Klein, schnell und temperamentvoll - das sind die wesentlichen Charaktereigenschaften von Chihuahuas. Ein Kratzer an der Tür, ein beschädigtes Sofa oder ein Biss sind da schnell passiert. Es lohnt sich daher eine Hundehaftpflicht zu beantragen, die im Schadensfall einspringt. |
Dackel | Unerschrocken, zäh und ein ausgeprägter Jagdtrieb - da kann es durchaus zu Situationen kommen, die einen Schaden nach sich ziehen. Im Vorteil ist, wer eine Tierhalterhaftpflicht für seinen Dackel besitzt. |
Jack Russel | Egal, ob Rüde oder Hündin - diese Rasse ist bei Anbietern gern gesehen und lässt sich besonders günstig versichern. Die Preise bewegen sich am unteren Rand im Bereich von 5 Euro pro Monat. |
Labrador | Durch sein aktives und neugieriges Wesen kann es zu Unfällen kommen, z. B. wenn der Labrador wegen seines Jagdtriebes einer Katze nachjagt und dabei einen Radfahrer zu Fall bringt. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie gegen Schadensansprüche geschützt. |
Dobermann | Wachsamkeit und ein ausgeprägter Schutzinstinkt zeichnen den Dobermann aus. Da kann es zu Personenschäden kommen, wenn das Tier seinen Halter in Gefahr sieht. Diese Rasse gilt in einigen Bundesländern als Listenhund, was oft höhere Beiträge für die Hundehaftpflicht bedeutet. |
Rottweiler | Auch der Rottweiler wird in vielen Bundesländern als Listenhund geführt. Denn auch diese Rasse steht für einen ausgeprägten Beschützerinstinkt, der ein höheres Risiko für Personenschäden bedeutet. Daher berechnen viele Anbieter einen Risikoaufschlag. |
Ein Hund, der bei der medizinischen Behandlung zur Unterstützung der Rehabilitation eingesetzt wird, ist ein Therapiehund. Unter anderem in der Physio- und Ergotherapie ist das der Fall. Hinsichtlich der Hundehaftpflicht ist dabei entscheidend, ob der Therapiehund privat oder gewerblich eingesetzt wird. Sofern es sich um ein Gewerbe handelt, greift der private Schutz nicht. Dann muss zusätzlich eine gewerbliche bzw. berufliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Bundesland | allgemeine Pflicht besteht | Keine allgemeine Pflicht | nur für Kampf-/Listenhunde |
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Berlin | x | ||
Brandenburg | x | ||
Hamburg | x | ||
Bayern | x | ||
Baden-Württemberg | x | ||
Bremen | x | ||
Hessen | x | ||
NRW | x | ||
Niedersachsen | x | ||
Sachsen | x | ||
Sachsen-Anhalt | x | ||
Mecklenburg-Vorpommern | x | ||
Saarland | x | ||
Schleswig-Holstein | x | ||
Rheinland-Pfalz | x | ||
Thüringen | x |
Direkt durch einen Versicherungs-Experten
“Mein Hund liebt es im Garten zu toben. Dabei war er vor einigen Tagen zu stürmisch und hat den Gartenzaun des Nachbarn beschädigt. Zum Glück habe ich schon seit einiger Zeit eine Hundehaftpflicht, die in solchen und anderen Fällen die Kosten übernimmt. Das gibt mir Sicherheit.”
(Doris, 32, Halterin eines Labradors)
“Wenn wir im Feld spazieren gehen, ist mein Hund manchmal etwas übermütig. Ohne es zu wollen hat er kürzlich einen Unfall mit einem Radfahrer verursacht. Der Radfahrer musste ärztlich versorgt werden. Da war ich froh, dass ich eine Hundehaftpflichtversicherung habe, die bei Personenschäden für die Behandlungskosten aufkommt.”
(Klaus, 45, Halter eines Schäferhundes)
Ein anderer Versicherungsgeber bietet eine Police mit mehr Leistungen und zudem ist die angebotene Hundehaftpflicht günstiger als Ihr bestehender Tarif? Dann kann sich ein Wechsel lohnen. Das sind dabei die wichtigsten Schritte, um den Wechsel durchzuführen:
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