Beratung vom Experten
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Als Privatpatient profitieren Sie nicht nur von einer umfassenderen, sondern auch besseren medizinischen Versorgung. Hochwertiger Zahnersatz mit bis zu 100 % Kostenübernahme oder exzellente stationäre Behandlungen durch Chefärzte – dies sind nur zwei Beispiele der zahlreichen Zusatzleistungen, die eine private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse umfasst. Zudem entfallen lange Wartezeiten und Sie entscheiden selbst durch welchen Arzt und in welchem Krankenhaus die Behandlung stattfinden soll.
In Deutschland können sich sowohl Arbeitnehmer, als auch Selbstständige privat krankenversichern. Je nachdem zu welcher Gruppe Sie gehören, gelten unterschiedliche Kriterien um in die PKV eintreten zu können.
Selbstständige
Arbeitnehmer
Beamte
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Eines der wesentlichen Unterscheidungskriterien zwischen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung ist der Leistungsumfang. Privatversicherte können zwischen diversen Zusatzleistungen wählen, während gesetzlich versicherte Personen lediglich Standardleistungen beanspruchen können, die medizinisch erforderlich sind. Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, was die PKV im Vergleich zur GKV bietet, haben wir beide Versicherungsvarianten tabellarisch gegenübergestellt:
Serviceleistung | Was bietet die PKV? | Was bietet die GKV? |
---|---|---|
Zahn- und kieferorthopädische Leistungen | je nach Tarif gehoben oder exzellent | medizinisch notwendiger Standard |
stationäre Behandlungen im Krankenhaus | Chefarzt | Standard |
Unterbringung im Krankenhaus | je nach Tarif 2- oder 1-Bett-Zimmer | Mehrbettzimmer |
Arzt frei wählbar | ja | ausschließlich Kassenärzte |
Medikamente | ja | Zuzahlung nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel |
freie Auswahl bei Kliniken | ja | nächstgelegenes Krankenhaus |
Brillen oder Kontaktlinsen | ja | nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen |
Heilpraktiker bzw. alternative Heilmethoden | ja | nein |
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Die private Krankenversicherung funktioniert im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse über das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Gemeint ist, dass Sie als Privatpatient zunächst in Vorleistung gehen und die Rechnungen beim Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker direkt begleichen. Anschließend prüfen Sie die Rechnung und reichen diese bei Ihrem Versicherungsanbieter ein. Ist dies erfolgt, bekommen Sie den erstattungsfähigen Anteil zurück. Zusammengefasst folgt das Kostenerstattungsprinzip den folgenden drei Schritten:
Ist Ihre Krankenversicherung privat statt gesetzlich, hängt der Beitrag von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Dazu gehört unter anderem Ihr Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie Ihr Gesundheitszustand. Das Einkommen spielt hingegen keine Rolle für die Höhe des zu zahlenden Beitrags. Preisbestimmend sind für PKV-Tarife zudem die gewählten Leistungen. Darüber hinaus schwanken die Kosten je nach Anbieter und Tarif. Hier ein paar Eckdaten in der Übersicht:
Anbieter wie die Allianz, bieten eine Beitragsrückerstattung auf Ihre eingezahlten Beiträge. Dies bedeutet, dass wenn Sie innerhalb einer Versicherungsjahres keine Rechnungen eingereicht haben, Sie sich einen Teil der eingezahlten Beiträge als Bonus auszahlen lassen können. Auf diese Weise profitieren Sie finanziell von Ihrer eigenen Gesundheit. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist dabei anhängig vom Geschäftsergebnis der Allianz und von den Versicherungsjahren, in denen Sie keine Rechnungen eingereicht haben. So staffelt sich der mögliche Erstattungsbetrag und wird von Jahr zu Jahr höher.
Um zu entscheiden, ob das Einreichen der Rechnungen oder eine Beitragsrückerstattung für Sie lohnenswerter ist, machen Sie die folgende Rechnung:
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