Haftpflichtversicherung
Wer als Motorradfahrer am Straßenverkehr innerhalb Deutschlands teilnimmt, ist gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Andernfalls können Sie Ihr Motorrad nicht anmelden. Zudem machen Sie sich strafbar, wenn Sie Ihr Motorrad trotz fehlender Haftpflicht fahren. Beschädigung fremder Fahrzeuge, Schäden an fremdem Eigentum und Personenschäden – in diesen Fällen greift die Haftpflicht.
Teilkasko
Im Gegensatz zum Haftpflichtschutz ist eine Teilkaskoversicherung für Motorräder optional. Es steht Ihnen frei, ob Sie diese abschließen oder nicht. Wenn Sie Ihr Motorrad teilkasko versichern, greift der Schutz bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Ein Mader hat die Kabel Ihrer Maschine zerbissen oder es liegt ein Hagelschaden vor? Beschädigungen, auf die Sie keinen Einfluss haben oder für die kein Dritter verantwortlich gemacht werden kann, sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
Vollkasko
Wem die Leistungen der Teilkaskoversicherung nicht ausreichen, der kann eine Motorradversicherung mit Vollkaskoschutz abschließen. Neben den in der Teilkasko enthaltenen Leistungen greift diese Versicherung auch bei selbstverschuldeten Schäden (z. B. wenn Sie einen Unfall verursachen und Ihr Motorrad dabei beschädigt wird). Mutwillig zerkratzter Lack oder ein abgetretener Spiegel – auch in Fällen von Vandalismus zahlt die Vollkaskoversicherung.
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Tipp:
Je hochwertiger das Motorrad, desto umfangreicher sollte die Motorradversicherung sein. Neufahrzeuge versichern Sie daher am besten vollkasko. Für ein gebrauchtes bzw. älteres Motorrad ist es häufig ausreichend, wenn eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird.