Die private Rentenversicherung funktioniert grundsätzlich so: während der Phase der Erwerbstätigkeit legen Sie Kapital bei einem Versicherer an. Durch Verzinsung bei der klassischen Variante oder durch die Investition in Fonds bei der fondsbasierten Rentenversicherung, vermehrt sich das angelegte Kapital. Wir haben für Sie die beiden genannten Formen zusammengefasst:
Klassische Rentenversicherung
Bei dieser Form der finanziellen Vorsorge spielen nur das von Ihnen angelegte Kapital sowie die Verzinsung eine Rolle. Von beiden Faktoren hängt es ab, wie viel ausgezahlt werden kann. Wie hoch die Summe ist, die Sie bei Vertragsabschluss als Einmalzahlung oder in regelmäßigen Beiträgen monatlich einzahlen, entscheiden Sie selbst. Der Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Auszahlung ist die Phase der Kapitalbildung. Die Dauer dieses Zeitraums legen Sie selbst fest. Sobald Ihnen das angesparte Kapital im Alter ausgezahlt wird, ist von der Leistungsphase die Rede.
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Hinweis:
Bei vielen Versicherungsgebern haben Sie die Möglichkeit zur vertraglichen Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts. Steht Ihnen dieses zu, dann können Sie sich das gebildete Kapital nicht nur monatlich, sondern alternativ als einmalige Gesamtzahlung überweisen lassen.
Fondsbasierte Rentenversicherung
Genau wie bei der klassischen Variante, legen Sie auch bei der fondsbasierten Rentenversicherung einen Betrag fest, den Sie anlegen. Zudem entscheiden Sie über die Dauer der Kapitalbildungsphase bzw. darüber, wann das Kapital ausgezahlt werden soll. Der wesentliche Unterschied: das gesamte eingezahlte Kapital oder Teile davon werden in Wertpapiere (Aktien oder Fonds) investiert. Gegenüber der Verzinsung bei der herkömmlichen Rentenversicherung, kann im Vergleich ein höherer Auszahlungsbetrag erzielt werden. Die Aussichten auf eine bessere Rendite gehen jedoch mit einem größeren Risiko einher.