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Rentenschutzversicherungen online vergleichen

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Die gesetzliche Rente reicht immer mehr Verbrauchern im Alter nicht aus, um den Lebensstandard auch nach der Zeit der Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten. Die Lösung: eine private Rentenversicherung als zusätzliche finanzielle Vorsorge fürs Alter. Entweder als klassische Kapitalanlage oder als fondsgebundene Rentenversicherung mit hohen Rendite-Chancen – Sie entscheiden selbst. Online können Sie Ihren Wunschtarif schnell und einfach abschließen. Sie geben die erforderlichen Daten ein und bekommen ein individuelles Angebot zugeschickt. Zudem werden Sie über mögliche weitere Optionen informiert und Ihnen werden günstige Varianten für Ihre persönliche Rentenversicherung erläutert.

 

Tragen Sie einfach ihre Daten ein und vergleichen Sie passende Angebote:

Deswegen ist eine private Rentenversicherung sinnvoll

Um zu verdeutlichen, dass eine private Vorsorge für die Rentenzeit immer wichtiger wird, lohnt der Blick auf das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Innerhalb Deutschlands basiert diese auf dem sogenannten Umlageverfahren. Gemeint ist, dass die heutigen Beitragszahler für die Finanzierung der heutigen Rentnergeneration sorgen. Wer aktuell erwerbstätig ist, bekommt seine Rente wiederum von der folgenden Generation gezahlt. Das Problem: der demographische Wandel und die Tatsache, dass die Renten im Vergleich zu den Löhnen weniger stark steigen. Aus den genannten Gründen ist es für Arbeitnehmer sinnvoll und langfristig erforderlich, zusätzlich eine private Rentenversicherung abzuschließen. Somit können Sie dafür sorgen, ihren jetzigen Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechtzuerhalten.

Private Rentenversicherung beantragen in 3 Schritten

Einfach, schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs aus – mit nur wenigen Klicks können Sie ein passendes Angebot für Ihre Rentenversicherung per Online-Rechner ermitteln lassen – kostenlos und unverbindlich. Das Angebot wird Ihnen anschließend umgehend zugeschickt. So gehen Sie bei der Anfrage konkret vor:

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Anlagebetrag, Vorsorgebeginn und Auszahlungsalter festlegen

Im ersten Schritt wählen Sie aus, wie hoch für Ihre Rentenversicherung der Beitrag sein soll. Sie können entweder monatlich oder einmalig einzahlen. Achten Sie darauf, dass der gewählte Betrag zu Ihren finanziellen Voraussetzungen passt. Zudem tragen Sie das gewünschte Datum für den Beginn der Vorsorge ein. In welchem Lebensalter die Auszahlung erfolgen soll, legen Sie ebenfalls fest.

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Personenbezogene Daten eintragen

Für die Ermittlung eines passgenauen Angebotes  sind Angaben zu Ihren persönlichen und Voraussetzungen erforderlich. Dazu gehört u. a. Ihr Geburtsdatum, da Ihr Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Berechnung relevant ist. Gleiches gilt für Ihren Familienstand und die Anzahl ggf. vorhandener Kinder. Nicht zuletzt wird auch Ihr beruflicher Status berücksichtigt.

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Kontaktdaten für Ihr individuelles Angebot eingeben

Im letzten Schritt geben Sie Ihre Adresse sowie E-Mail und Telefonnummer an, damit Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot zugeschickt werden kann.

Kapitalbildung der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung funktioniert grundsätzlich so: während der Phase der Erwerbstätigkeit legen Sie Kapital bei einem Versicherer an. Durch Verzinsung bei der klassischen Variante oder durch die Investition in Fonds bei der fondsbasierten Rentenversicherung, vermehrt sich das angelegte Kapital. Wir haben für Sie die beiden genannten Formen zusammengefasst:

Klassische Rentenversicherung
Bei dieser Form der finanziellen Vorsorge spielen nur das von Ihnen angelegte Kapital sowie die Verzinsung eine Rolle. Von beiden Faktoren hängt es ab, wie viel ausgezahlt werden kann. Wie hoch die Summe ist, die Sie bei Vertragsabschluss als Einmalzahlung oder in regelmäßigen Beiträgen monatlich einzahlen, entscheiden Sie selbst. Der Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Auszahlung ist die Phase der Kapitalbildung. Die Dauer dieses Zeitraums legen Sie selbst fest. Sobald Ihnen das angesparte Kapital im Alter ausgezahlt wird, ist von der Leistungsphase die Rede.

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Hinweis:
Bei vielen Versicherungsgebern haben Sie die Möglichkeit zur vertraglichen Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts. Steht Ihnen dieses zu, dann können Sie sich das gebildete Kapital nicht nur monatlich, sondern alternativ als einmalige Gesamtzahlung überweisen lassen.

Fondsbasierte Rentenversicherung
Genau wie bei der klassischen Variante, legen Sie auch bei der fondsbasierten Rentenversicherung einen Betrag fest, den Sie anlegen. Zudem entscheiden Sie über die Dauer der Kapitalbildungsphase bzw. darüber, wann das Kapital ausgezahlt werden soll. Der wesentliche Unterschied: das gesamte eingezahlte Kapital oder Teile davon werden in Wertpapiere (Aktien oder Fonds) investiert. Gegenüber der Verzinsung bei der herkömmlichen Rentenversicherung, kann im Vergleich ein höherer Auszahlungsbetrag erzielt werden. Die Aussichten auf eine bessere Rendite gehen jedoch mit einem größeren Risiko einher.

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Auszahlungsbetrag der Rentenversicherung

Welche Summe zum vertraglich vereinbarten Auszahlungstermins bzw. bei Erreichen des festgelegten Alters ausgezahlt wird, ist u. a. von der gewählten Form der Kapitalbildung abhängig. Außerdem ist entscheidend, wie hoch bei Ihrer Rentenversicherung der Beitrag ist, den Sie während der Ansparphase einzahlen. Zudem sind die beruflichen und persönlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers relevant. Weiterhin ist die mögliche Steuerersparnis bei der Rentenversicherung von Bruttojahreseinkommen des Versicherten abhängig. Darüber hinaus verändert sich der Steuervorteil je nachdem, ob die versicherte Person verheiratet ist. Kindergeld ist ebenfalls ein Faktor, der berücksichtigt wird.

Daher ist die Höhe des Auszahlungsbetrages stets einzelfallabhängig und lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Damit Sie dennoch einen ersten Eindruck davon bekommen, wie viel bei einer Rentenversicherung ausgezahlt wird, haben wir für Sie ein Fallbeispiel zusammengestellt. Wir gehen dabei von einem Angestellten aus, der gesetzlich krankenversichert ist und keine Kirchensteuer zahlt. Unsere Testperson ist 27 Jahre alt und verdient als Angestellter ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 40.000 Euro. Er ist weder verheiratet noch hat er Kinder für die Kindergeld bezogen wird. Für unsere Testperson wählen wir einen Einzahlungsbetrag für die Rentenversicherung in Höhe von 200 Euro fest. Das Alter bei Beginn der Rentenauszahlung soll 67 Jahre sein. Entsprechend der genannten Daten ist u. a. dieser Tarif möglich:

AnlageartGarantieBesondere LeistungenAuszahlungsbetrag
Hybrid:

Hohe Renditechance durch Investition von Teilen der eingezahlten Beiträge in Fonds

Garantie der eingezahlten Beiträge
100 % Beitragsgarantie
(schützt vor Kapitalmarkt-Schwankungen)

25,46 garantierter Rentenfaktor

der garantierte Rentenfaktor wird auf das gesamte angesparte Kapital angewendet
Steuervorteile und Förderung (der Staat unterstützt Ihre Altersvorsorge durch Steuervorteile und/oder Zulagen)

Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (Einmalauszahlung an Erben auf Basis des Vertragsvermögens/der eingezahlten Beträge)

Leistung bei Tod nach Rentenbeginn (Einmalauszahlung an Erben basierend auf dem vereinbarten Vielfachen der Rente)

Kapitalentnahme teilweise möglich

Fondsauswahl und Guthabenschutz möglich
Mögliche Rente:

10.569 € jährlich (ausgehend von einer unterstellten Wertentwicklung in Höhe von 6 %)

Garantierte Rente:
3.314,28 €
(so hoch ist der Auszahlungsbetrag unabhängig von der Wertentwicklung des von Ihnen angelegten Kapitals)
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.

Steuerliche Behandlung der private Rentenversicherung

Wenn Sie sich Ihre private Rentenversicherung lebenslang auszahlen lassen, muss diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert werden. Dieser ist ein gesetzlich definierter Prozentsatz. Abhängig davon, welches Alter Sie für die Auszahlung wählen, variiert der Wert. Gesetzlich verankert ist die Ertragsanteilsbesteuerung in § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

info_outline
Hinweis:
Der Ertragsanteil drückt den Anteil der Rente aus, welcher zu versteuern ist. Somit bezeichnet er nicht die Höhe der Steuerlast, was häufig missverstanden wird.

Die nachfolgende Tabelle dient der ersten Orientierung, welcher Anteil des Ertrages Ihrer Rentenversicherung je nach Alter bei lebenslanger Auszahlung versteuert werden muss. Die Tabelle ist als exemplarische Darstellung zu verstehen. Vor Vertragsabschluss sollten Sie daher mit Ihrem Versicherer genau klären, dass die genannten Steuerkonditionen auch für Ihren Tarif gelten.

Alter bei Auszahlung der privaten Rentenversicherungzu versteuernder Anteil des Ertrages in %
5618 %
6618 %
6717 %
6816 %
6915 %
7015 %
* Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme. Die prozentualen Werte können sich mit der Zeit ändern. Die Übersicht soll lediglich einen Eindruck vermitteln.

Besteuerung einmaliger Kapitalauszahlungen

Nicht nur die lebenslange Auszahlung, sondern auch die einmalige Kapitalauszahlung ist bei der Rentenversicherung je nach Anbieter möglich. Was die Besteuerung angeht ist dies jedoch nur für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, vorteilhaft. Haben Sie Ihre Rentenversicherung vor dem besagten Datum abgeschlossen, sind alle Auszahlungen nach einer Vertragsdauer von mindestens 12 Jahren sowie einer Einzahlungsphase von mindestens 5 Jahren komplett steuerfrei.

Wurde der Vertrag hingegen erst nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, wird die Rentenversicherung im Vergleich deutlich stärker besteuert, sofern es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung handelt. 25 Prozent Abgeltungssteuer müssen in diesem Fall vom Versicherer an den Staat abgeführt werden. Gleiches gilt für den Solidaritätszuschlag. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, ist auch diese Abgabe zu leisten.

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Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung

Jeder, der im Rentenalter seinen jetzigen Lebensstandard nicht gefährden möchte, sollte frühzeitig den Abschluss einer privaten Versicherung für die Rente in Erwägung ziehen. Dem demographischen Wandel ist es geschuldet, dass die auf einem Generationenvertrag basierende gesetzliche Rente in immer weniger Fällen ausreichend ist. Ob Sie für Ihre persönliche Altersvorsorge eine klassische Kapitalbildung, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Mischform wählen, ist im Vorfeld abzuwägen. Ihre persönlichen Voraussetzungen entscheiden, welcher Tarif bzw. welche Anlagevariante für Sie gute Rendite-Chancen mit sich bringt.
Ja. Im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Rente beschränkt sich die staatliche Förderung allerdings auf die Rentenphase. Gemeint ist die Phase der Auszahlung. Der Staat kommt Ihnen hier mit steuerlichen Vorteilen entgegen, denn je nach Alter des Versicherten bei Auszahlung ist nur ein bestimmter Teil des Ertrages (= Ertragsanteil) zu versteuern.
Ja. Sie können grundsätzlich unter Einhaltung der vertraglich geltenden Kündigungsfrist (meistens zwischen einem und drei Monaten) Ihren Rentenversicherungsvertrag ordentlich kündigen. Beachten Sie jedoch, dass bereits beglichene Abschlusskosten nicht zurückerstattet werden. Ausgezahlt wird nur der Rückkaufswert. Meistens ist das ein Verlustgeschäft, da von dem bereits angesparten Betrag hohe Stornokosten abgezogen werden können. Die günstigere Alternative besteht häufig darin, die Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen. Sie zahlen dann keine Beiträge mehr. Zum festgelegten Auszahlungsalter erhalten Sie dann je nach vertraglichen Regelungen den Ertrag als lebenslange Rente oder Einmalzahlung.
Die Rentengarantiezeit ist eine Zusatzvereinbarung für Versicherungsnehmer, die jedoch nicht automatisch im Vertrag enthalten ist. Sie macht es möglich, dass nach dem Tod des Versicherungsnehmers dessen Rentenversicherung für einen vertraglich festgelegten Zeitraum weiterhin ausbezahlt wird. Die Beiträge erhalten die rechtmäßigen Erben. Ist in Ihrem Vertrag keine Rentengarantiezeit festgeschrieben, erhält Ihr Versicherungsgeber im Todesfall Ihr gesamtes angespartes Kapital. Die Erben sind in diesem Fall nicht anspruchsberechtigt.