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Zweitwagenversicherungen online vergleichen

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Wenn Sie innerhalb der Familie bzw. häuslichen Gemeinschaft neben dem Erstwagen ein zweites Fahrzeug versichern möchten, lohnt sich die Zweitwagenversicherung. Je nach Voraussetzungen Ihres Erstwagens, sind hierbei zum Teil erhebliche Kosteneinsparungen möglich. Zudem gewähren viele Versicherungsgeber Sonderrabatte, wenn Sie dort bereits ein Fahrzeug versichert haben. Erkundigen Sie sich, welche Zweitwagenversicherung Ihr Erstversicherer anbietet. Anschließend starten Sie den Versicherungsvergleich, um online mit wenigen Klicks noch günstigere Angebote und einen vollständigen Marktüberblick zu erhalten.

 

Tragen Sie einfach ihre Daten ein und vergleichen Sie passende Angebote:

Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung

Bevor Sie eine Kfz-Versicherung für einen Zweitwagen abschließen, sollten Sie in Erfahrung bringen, unter welchen Voraussetzungen dies je nach Versicherungsgeber möglich ist. Die Bedingungen für eine Zweitwagenversicherungen können je nach Anbieter variieren. Häufig müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Ihr Erstwagen sollte mindestens in der Schadenfreiheitsklasse ½ (SF-Klasse) eingestuft sein
  • Erst- und Zweitfahrzeug müssen beim gleichen Anbieter versichert sein
  • eine bestimmte Kilometerleistung darf der Zweitwagen pro Jahr nicht überschreiten
  • Sowohl Erst- als auch Zweitwagen müssen auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehepartner zugelassen sein
  • Nur der Versicherungsnehmer selbst sowie dessen Ehepartner sind berechtigt, die Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen
  • Die Fahrer müssen mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben

Das decken Zweitwagenversicherungen ab

In Anlehnung an die Versicherung Ihres Erstwagens, kann auch eine Autoversicherung für Zweitwagen unterschiedliche Leistungen enthalten. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen drei Versicherungsvarianten, die einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden können:

haftpflichtversicherung

1. Haftpflichtversicherung

Um am Straßenverkehr innerhalb Deutschlands mit einem Kraftfahrzeug teilnehmen zu können, ist die Haftpflicht zwingend abzuschließen – das gilt für Erst- und Zweitwagen. Unfälle, die Sie als Fahrer gegenüber Dritten selbst verursachen, sind hierbei versichert. Dazu gehören Personen- und Sachschäden. Die Haftpflicht bezieht sich dementsprechend nur auf andere Fahrzeuge bzw. andere Verkehrsteilnehmer.

Teilkasko Ordner

2. Teilkaskoversicherung

Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, sichert die Teilkasko ab (z. B. Unwetterschäden oder Steinschlag). Zudem greift Sie im Falle eines Diebstahls.

Vollkasko Ordner

3. Vollkaskoschutz

Bei einer Vollkaskoversicherung spielt die Schuldfrage in der Regel keine Rolle. Es sind somit nicht nur alle Leistungen der Teilkasko abgedeckt, sondern auch Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie durch Selbstverschulden verursacht haben.

Schadenfreiheitsklasse bei der Zweitwagenversicherungen

Die Einstufung in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erfolgt sowohl bei Erstwagen als auch bei Zweitwagen. Beim Versichern sind die Kosten je nach Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) höher oder niedriger. Merken Sie sich am besten, dass SF-Klasse und Schadenfreiheitsrabatt tariflich verknüpft sind.

Für Zweitwagenversicherungen gilt in diesem Zusammenhang: Je höher die SF-Klasse Ihres Erstfahrzeugs, desto eher ist für Ihren Zweitwagen von Vertragsbeginn an eine höherer SF-Rabatt möglich. Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht:

SchadenfreiheitsklasseVoraussetzungBeitragshöhe (in Prozent)*
SF 1/2Besitz des EU-Führerscheins seit mindestens
3 Jahren; erstmalige Fahrzeugversicherung
zwischen 100 und 140 %**
SF 11 unfallfreies Jahretwa 100 %
SF 22 unfallfreie Jahreetwa 85 %
SF 33 unfallfreie Jahreetwa 70 %
SF 44 unfallfreie Jahreetwa 60 %
SF 5 bis 85 bis 8 unfallfreie Jahreetwa 55 %
SF 9 bis SF 159 bis 15 unfallfreie Jahreetwa 40 %
SF 16 bis SF 2516 bis 25 unfallfreie Jahreetwa 35 %
SF 26 bis SF 3026 bis 30 unfallfreie Jahreetwa 25 %
SF 31 bis SF 3531 bis 35 unfallfreie Jahreetwa 20 %
* alle Prozentangaben ohne Gewähr
** in der SF-Klasse ½ gibt es keinen Rabatt, sondern es wird ein Aufschlag auf den normalen Beitrag erhoben

 

In vielen Fällen wird bei der Kfz-Versicherung der Zweitwagen in die SF-Klasse ½ eingestuft. Es gibt jedoch auch Anbieter, die eine Zweitwagenregelung mit höherer und somit besserer Einstufung im Angebot haben (z. B. SF-Klasse 2 oder 3). Im Optimalfall finden Sie sogar einen Versicherungsgeber, bei dem Ihr Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft wird. Da es keine gesetzliche Regelung für Sondereinstufungen gibt, liegt die Entscheidung immer beim jeweiligen Anbieter der Zweitwagenversicherung.

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Den Zweitwagen besonders günstig versichern

Bei einer Zweitwagenversicherung sind die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig. Viele Anbieter bieten je nach Voraussetzungen des Versicherungsnehmers Rabatte an. Ob und in welchem Umfang diese in Ihrem Fall möglich sind, wird u. a. durch diese Kriterien beeinflusst:

  • Haben Sie bei dem gewählten Versicherungsgeber bereits Ihr Erstfahrzeug versichert?
  • In welche Schadenfreiheitsklasse ist Ihr Erstfahrzeug zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zweitwagenversicherung eingestuft?
  • Welche Tarife bietet der Anbieter grundsätzlich für Zweitwagen an?

Darüber hinaus können Sie bei der Kfz-Versicherung für Ihren Zweitwagen Kosten sparen, wenn Sie zusätzliche Kriterien erfüllen. Sie sind z. B. Eltern eines oder mehrerer Kinder, wird Ihnen von vielen Versicherungsgebern eine umsichtigere Fahrweise unterstellt. Das kann zu günstigeren Konditionen führen. Zudem ist die Beitragshöhe für bestimmte Berufsgruppen geringer (z. B. Beamte).

Weitere Kostenfaktoren bei Zweitwagenversicherungen

Neben den genannten Kriterien spielen bei Zweitwagenversicherungen auch die üblichen Kostenfaktoren eine Rolle, die im Falle einer Erstwagenversicherung relevant sind. Dazu zählen je nach Anbieter u. a.:

  • die Kilometer, die pro Jahr mit dem Zweitwagen zurückgelegt werden
  • die Typklasse des Zweitwagens
  • der Unterbringungsort für den Zweitwagen
  • Alter des jüngsten Fahrers Ihres Zweitwagens

Die Zweitwagenversicherung für Fahranfänger

Die Kfz-Versicherung für Zweitwagen kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Kinder unmittelbar nach dem Führerscheinerwerb ihr erstes eigenes Fahrzeug versichern müssen. Im Normalfall würde das Auto dabei in die SF-Klasse 0 eingestuft werden. Die Kosten sind in diesem Fall meistens deutlich höher als bei der Ersteinstufung eines Zweitwagens. Denn hierbei wird das Fahrzeug in der Regel mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft. Häufig können Sie so etwa 20 % der Kosten sparen.

Bleibt der Zweitwagen unfallfrei, kann der Rabatt für die Zweitwagenversicherung zusätzlich steigen. Hat Ihr Kind nach einigen Jahren ausreichend schadenfreie Jahre gesammelt, können Sie das Auto auf den Namen des Kindes versichern – wobei die schadenfreien Jahre einfach übertragen werden.

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Oft gestellte Fragen zur Zweitwagenversicherung

Voraussetzung ist, dass der Versicherungsgeber der Übertragung offiziell zustimmt. Zudem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, während des gesamten Zeitraums tatsächlich überwiegend selbst das versicherte Zweitfahrzeug gefahren zu haben. Die Rabattübertragung ist jedoch in der Regel nur bei Verwandten ersten Grades zulässig.
Die Haftpflicht greift in diesem Fall nicht, da diese nur bei Schäden gegenüber Dritten eintritt. Die Vollkasko würde hingegen zahlen, wenn Sie z. B. beim Ausparken mit dem Zweitwagen den Erstwagen beschädigen.
Zweitwagenversicherungen lohnen sich für Familien und häusliche Gemeinschaften. Verfügt das Erstfahrzeug über eine hohe SF-Klasse, senkt das die Kosten für die Versicherung von Ihrem Zweitwagen. Eltern können somit das Fahrzeug Ihres Kindes als Zweitwagen versichern und dadurch Kosten sparen.
Entscheidend ist die bestehende Versicherung des Erstwagens. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse sowie der daraus resultierende Schadenfreiheitsrabatt. Je höher die SF-Klasse des Erstwagens, desto günstiger die Ausgangslage für Ihre Zweitwagenversicherung.