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Arbeitsrechtsschutz-Versicherungen online vergleichen

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Das Gehalt wurde nicht gezahlt, es gibt Unstimmigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages oder Probleme beim Mutterschutz – in diesen und weiteren Fällen kommt es häufig zur rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Nachteil: unabhängig vom Prozessausgang müssen beide Parteien die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Die Lösung: der Arbeitsrechtsschutz bzw. Berufsrechtsschutz, der vor den finanziellen Folgen schützt. Per Online-Vergleich können Sie eine solche Police mit wenigen Klicks abschließen. Tarifangebote zahlreicher Anbieter erhalten Sie mit nur einer Dateneingabe. In einer Übersicht  können Sie die Details passender Arbeitsrechtsschutz-Versicherungen einsehen und Ihren Wunschtarif auswählen.

 

Tragen Sie einfach ihre Daten ein und vergleichen Sie passende Angebote:

Deswegen lohnt sich eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung

Egal, ob rechtliche Beratung im Vorfeld eines zu erwartenden Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber oder Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung – für beide Fälle können Sie sich mit einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung vor den finanziellen Folgen schützen. Die Police wird synonym auch als Berufsrechtsschutz-Versicherung bezeichnet. Bis hin zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme trägt der Versicherer die anfallenden Kosten. Abhängig davon, ob Sie eine Selbstbeteiligung im Vertrag festgelegt haben oder nicht, zahlen Sie einen geringen Teil der Kosten selbst.

info_outline
Hinweis:
Laut den in Deutschland geltenden Gesetzen müssen Kläger bei Arbeitsgerichtsprozessen in erster Instanz die Kosten für den Anwalt selbst tragen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Prozess am Ende gewinnen oder nicht. Da der Streitwert bei juristischen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber schnell mehrere Tausend Euro betragen kann, lohnt es sich, wenn Sie über einen Rechtsschutz für Arbeitsrecht verfügen.

Hier greift die Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht

Der Leistungsumfang variiert genau wie bei anderen Versicherungsarten je nach Anbieter und Tarif. Damit Sie einen ersten Eindruck davon bekommen, welche Schadensfälle bei vielen Versicherungsgebern abgedeckt sind, haben wir für Sie einige Beispiele aufgelistet:

  • Rechtsstreit wegen ausbleibendem Gehalt
  • rechtliche Auseinandersetzung wegen nicht gezahltem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld (sofern Ihnen diese Zusatzvergütungen laut Arbeitsvertrag zustehen)
  • Klagen gegen den Arbeitgeber rund um den Arbeitsvertrag oder andere Arbeitspapiere (z. B. Arbeitszeugnis)
  • juristische Auseinandersetzung bezüglich des Mutterschutzes
  • Rechtsstreit wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz
Handwerken

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Kosten einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung

Für den Rechtsschutz zahlen Arbeitnehmer je nach Anbieter und gewähltem Tarif unterschiedlich viel. Zu den persönlichen und beruflichen Voraussetzungen, die den Beitrag beeinflussen, zählen u. a. Ihr beruflicher Status sowie Ihr Alter. Wir haben für einen fiktiven Versicherungsnehmer den Arbeitsrechtsschutz-Vergleich vorgenommen, um Ihnen einen groben Überblick über mögliche Kosten zu verschaffen. Zudem zeigt die Tabelle, wie viel der Versicherer im Schadensfall zahlt. Unser Fallbeispiel basiert auf den folgenden Daten:

  • 31-Jähriger Versicherungsnehmer (Geburtsdatum: 04.02.1989)
  • ständiger Wohnsitz in Berlin (PLZ 10625)
  • beruflicher Status: festangestellter Arbeitnehmer
  • Familienstand: Single
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall: 250 Euro
Allgemeine LeistungenLeistungen im Bereich BerufJahresbeitrag
unbegrenzte Deckungssumme innerhalb Deutschlands

Deckungssumme weltweit: 500.000 €

Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht

außergerichtlich Schlichtungskosten bis max. 1.500 €

kostenlose
Anwaltshotline

kostenlose Erstberatung beim Anwalt

Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr

3 Monate Wartezeit nach Vertragsabschluss
Abfindungen, Urlaubsgeld etc.

Abmahnungen und Kündigungen

Verteidigung in Fällen des Disziplinar und Standesrechts
(Das Disziplinarrecht betrifft z. B. Beamte; das Standesrecht bezieht sich z. B. auf Ärzte oder Apotheker)

Beratung zum Aufhebungsvertrag
178,74 €
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.

Arbeitsrechtsschutz für Unternehmer

Produkthaftung, Betriebssicherheit oder auch weitsichtige Reaktionen auf die Entwicklung des Marktes – als Manager bzw. in der Position der Unternehmensführung sind die Befugnisse weitreichend und entsprechend groß sind die Handlungs- sowie Entscheidungsmöglichkeiten. Der Vorwurf einer falschen Entscheidung oder eines Versäumnisses kann für Unternehmen schwerwiegende finanzielle Folgen haben und für die Unternehmensführung juristische Auseinandersetzungen bedeuten. Während für Arbeitnehmer die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung geeignet und ausreichend ist, sind Geschäftsführer häufig auf einen Strafrechts- sowie Vermögensschaden-Rechtsschutz angewiesen. Wenn dem Geschäftsführer oder Mitarbeitern des Unternehmens eine Straftat vorgeworfen wird, zahlt der Versicherer die Verteidigungskosten in vertraglich vereinbarter Höhe. Schadensfälle, die in den Bereich des Strafrechts fallen sind bei Vorwürfen gegen Unternehmen z. B.:

  • Hinterziehung von Steuergeldern
  • Sozialversicherungsbetrug
  • Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Besteht gegen den Geschäftsführer der Vorwurf einer Fehlentscheidung, können die Schadenersatzforderungen schnell im Bereich von Hunderttausend Euro liegen. Ohne entsprechenden Vermögensschaden-Rechtsschutz, haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. Wir haben für Sie zwei Beispiele für Schadensfälle aufgelistet, die zu diesem Bereich gehören:

  • ein Unternehmen (z. B. GmbH) investiert in moderne Anlagen für die Produktion. Eine geringe Auftragslage sorgt jedoch dafür, dass die Anlagen nicht ausgelastet sind. In der Folge beschuldigen die Gesellschafter den Geschäftsführer, dass er die Marktlage falsch eingeschätzt hat.
  • einem Angestellten des Unternehmens mit handelsrechtlicher Vollmacht (=Prokurist) wird vorgeworfen, eine falsche EDV-Software angeschafft zu haben
Call Center Service

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Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsrechtsschutzversicherung

Ja. Als Werbungskosten können Sie die Beiträge für Ihre Arbeitsrechtsschutz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen. Tragen Sie die Ausgaben in Anlage N in Zeile 48 unter “Sonstiges” ein. Wichtig ist, dass Sie der Steuererklärung eine Bestätigung des Versicherers beilegen. So belegen Sie gegenüber dem Finanzamt, die Aufwendungen für den Arbeitsrechtsschutz tatsächlich erbracht zu haben. Da der Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Belange meistens nur in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung beantragt werden kann, muss das Finanzamt nachvollziehen können, welche Kosten auf welchen Baustein der Versicherung entfallen. Auf Nachfrage erstellen Versicherer eine detaillierte Kostenunterscheidung.
Eine Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich der Vorsorge. Damit der Arbeitsrechtsschutz nicht erst abgeschlossen wird, wenn der Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht oder sogar schon begonnen hat, haben fast alle Versicherungsgeber eine Wartezeit im Vertrag verankert. Diese beträgt meistens 3 Monate. Vor Ablauf dieser Sperrfrist können Sie keine der vertraglich zugesicherten Leistungen beanspruchen.
Ja. Der Vorteil des Online-Vergleichs ist, dass Sie mit nur einer Dateneingabe zahlreiche Tarife ermittelt bekommen, die genau zu Ihren Voraussetzungen passen. Ihren Wunschtarif können Sie schnell, einfach und sofort per Mausklick abschließen. Das spart Zeit gegenüber Terminen vor Ort.
In aller Regel können Sie die den Arbeitsrechtsschutz nur in Verbindung mit dem Baustein Privatrechtsschutz abschließen. Beachten Sie zudem, dass es wie bei jeder anderen Police auch in diesem Fall bestimmte Ausschlusskriterien gibt, die definieren, wann kein Versicherungsschutz besteht. Beim Arbeitsrechtsschutz ist dies z. B. dann der Fall, wenn Sie den Schadensfall vorsätzlich bzw. rechtswidrig herbeiführen. Begehen Sie zum Beispiel am Arbeitsplatz einen Diebstahl und werden daraufhin fristlos gekündigt, besteht für diesen Fall kein Leistungsanspruch.