Produkthaftung, Betriebssicherheit oder auch weitsichtige Reaktionen auf die Entwicklung des Marktes – als Manager bzw. in der Position der Unternehmensführung sind die Befugnisse weitreichend und entsprechend groß sind die Handlungs- sowie Entscheidungsmöglichkeiten. Der Vorwurf einer falschen Entscheidung oder eines Versäumnisses kann für Unternehmen schwerwiegende finanzielle Folgen haben und für die Unternehmensführung juristische Auseinandersetzungen bedeuten. Während für Arbeitnehmer die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung geeignet und ausreichend ist, sind Geschäftsführer häufig auf einen Strafrechts- sowie Vermögensschaden-Rechtsschutz angewiesen. Wenn dem Geschäftsführer oder Mitarbeitern des Unternehmens eine Straftat vorgeworfen wird, zahlt der Versicherer die Verteidigungskosten in vertraglich vereinbarter Höhe. Schadensfälle, die in den Bereich des Strafrechts fallen sind bei Vorwürfen gegen Unternehmen z. B.:
- Hinterziehung von Steuergeldern
- Sozialversicherungsbetrug
- Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Besteht gegen den Geschäftsführer der Vorwurf einer Fehlentscheidung, können die Schadenersatzforderungen schnell im Bereich von Hunderttausend Euro liegen. Ohne entsprechenden Vermögensschaden-Rechtsschutz, haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. Wir haben für Sie zwei Beispiele für Schadensfälle aufgelistet, die zu diesem Bereich gehören:
- ein Unternehmen (z. B. GmbH) investiert in moderne Anlagen für die Produktion. Eine geringe Auftragslage sorgt jedoch dafür, dass die Anlagen nicht ausgelastet sind. In der Folge beschuldigen die Gesellschafter den Geschäftsführer, dass er die Marktlage falsch eingeschätzt hat.
- einem Angestellten des Unternehmens mit handelsrechtlicher Vollmacht (=Prokurist) wird vorgeworfen, eine falsche EDV-Software angeschafft zu haben