Da für beide Versicherungsmodelle die rechtliche Grundlage das Pflegeversicherungsgesetz bzw. das zwölfte Sozialgesetzbuch ist, sind die Leistungen in aller Regel identisch. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen bekommen Kassen- und Privatpatienten daher im Pflegefall die gleichen Leistungen über die Pflegeversicherung. Welche das im Wesentlichen sind, haben wir für Sie zusammengefasst:
Ambulante Pflege
Wenn Angehörige zu Hause die Pflege übernehmen, können Betroffene dafür das von der Pflegeversicherung bereitgestellte Pflegegeld nutzen. Übernimmt ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege des Versicherten, können Pflegesachleistungen beansprucht werden. Pflegesachleistung meint in diesem Zusammenhang nichts anderes als die Pflege durch professionelle Pflegekräfte. Je nach Bedarf können Pflegegeld und Sachleistungen auch kombiniert werden.
Tages- und/oder Nachtpflege
Es kann vorkommen, dass Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, tagsüber oder Nachts stundenweise in eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung müssen. Für einen solchen Fall stellen die Pflegekassen in der Regel zusätzliche Pflegesachleistungen bereit.
Stationäre Pflege
ist eine Person so stark beeinträchtigt oder kann die Pflege nicht durch Angehörige zu Hause übernommen werden, können Betroffene einen Platz in einem Pflege- oder Altenheim beantragen. Dort werden Sie professionell stationär gepflegt. Je nach Pflegegrad stehen Versicherten über die Pflegeversicherung spezielle Leistungen für die stationäre Pflege zu.