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Wenn Sie im Alter abgesichert sein und sicherstellen möchten, dass Sie auch bei größeren körperlichen Einschränkungen einen schönen Lebensabend haben möchten, so macht es Sinn über eine Pflegeversicherung nachzudenken. Je nach Bedarf können Sie eine solche Versicherung mit unterschiedlichen Beitragshöhen abschließen. Vergleichen Sie dazu direkt online die Angebote verschiedener Anbieter.

 

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Was ist eine Pflegeversicherung?

Gemäß  dem zwölften Sozialgesetzbuch bzw. dem Pflegeversicherungsgesetz, ist in Deutschland die Mitgliedschaft in einer Pflegekasse für jeden verbindlich. Gesetzlich krankenversicherte Personen sind automatisch über Ihre Krankenkasse gleichzeitig Mitglied der gesetzlichen bzw. sozialen Pflegekasse. Wer hingegen privat krankenversichert ist, für den besteht auch die Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung (PPV) bei einer privaten Pflegekasse. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind aber für Kassen- und Privatpatienten identisch, da diese vom Gesetzgeber vorgegeben werden.

Der Begriff Pflegeversicherung bezeichnet im Wesentlichen drei verschiedene Versicherungen für den Pflegefall, von denen zwei gesetzlich vorgeschrieben sind und eine optional als privater Zusatzschutz abgeschlossen werden kann:

  1. Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
    Für alle Personen innerhalb Deutschlands, die gesetzlich krankenversichert sind, besteht automatisch auch die Mitgliedschaft für die gesetzliche bzw. soziale Pflegeversicherung. Dort zahlen Sie ein, um im Falle der Pflegebedürftigkeit einen Teil der Kosten über Zuschüsse abdecken zu können. Hinsichtlich des Anteils, der übernommen wird, ist die gesetzliche Pflegeversicherung vergleichbar mit dem Konzept der Teilkaskoversicherung fürs Auto, d. h. es handelt sich eben nur um eine Teilversicherung, die bei weitem nicht alle Kosten abdeckt.
  2. private Pflegepflichtversicherung
    Wer innerhalb Deutschlands lebt und nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert ist, der schließt in Kombination mit seiner privaten Krankenversicherung eine sogenannte private Pflegepflichtversicherung ab. Die Leistungen dieser Police sind bei allen Anbietern nahezu identisch und vergleichbar mit dem Leistungsangebot der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Beiträge bei der Pflegeversicherung für Privatversicherte anhand des Alters sowie des Gesundheitszustandes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet werden.
  3. Pflegezusatzversicherung
    Neben den beiden genannten Pflegeversicherungen, die für Kassen bzw. Privatpatienten gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es eine weitere Variante, die optional zusätzlich privat abgeschlossen werden kann: die Pflegezusatzversicherung. Da die gesetzliche Pflegeversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung beide nur einen Teil der Pflegekosten decken können, ist dieser private Zusatzschutz zur Schließung der Versorgungslücke gedacht.
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In diesen Fällen greift die Pflegeversicherung

Da die Leistungen der Pflegeversicherung nur für Pflegebedürftige Personen infrage kommen bzw. nur diese anspruchsberechtigt sind, stellt sich zunächst die Frage: Ab wann gilt eine Person überhaupt als pflegebedürftig? Diesbezüglich ist seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ein veränderter Begriff der Pflegebedürftigkeit gültig. Wurde zuvor anhand von vorliegenden Krankheiten kategorisiert, ist seit 2017 entscheidend, wie stark die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen eingeschränkt ist. Für die Pflegeversicherung ist dabei u. a. entscheidend, ob kognitive, körperliche bzw. motorische Einschränkungen gegeben sind oder sogar beides und in welchem Ausmaß.

info_outline
Hinweis:
Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird anhand von fünf Pflegegraden ermittelt. Jedem der Pflegegrade sind unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zugeordnet. Dementsprechend bedingen sich Pflegegrad und Leistungsumfang gegenseitig. Dabei gilt die Faustregel: Je höher der Grad bzw. je schwerwiegender die Pflegebedürftigkeit, desto umfangreicher sind die Leistungen, die Betroffenen zustehen.

Ziel der Pflegeversicherung

Oberstes Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es, dass pflegebedürftige Menschen trotz körperlicher oder kognitiver Einschränkungen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen Betroffene im Pflegefall die Wahl zwischen häuslicher Pflege durch Angehörige oder professioneller Pflege im Heim haben.

Was ist die rechtliche Grundlage der sozialen Pflegeversicherung?
Alle Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung sind im elften Sozialgesetzbuch festgehalten (kurz: SGB 11). Das Recht auf Selbstbestimmung im Pflegefall ist dort in § 2 verankert. Welche Stationären Einrichtungen aufgesucht werden, welcher ambulante Pflegedienst beansprucht wird oder ob Angehörige die Pflege übernehmen, sollen Pflegebedürftige gemäß SGB 11 selbst bestimmen dürfen. Ein Leben in Würde trotz Pflegebedürftigkeit soll so sichergestellt werden.

Da ein Pflegefall in Familien oft unvorhergesehen eintritt und Betroffene selbst sowie Angehörige oft nicht mit der Situation umzugehen wissen, besteht gemäß § 7 SGB der Anspruch auf Pflegeberatung. Im Wesentlichen soll die Beratung die folgenden Punkte abdecken:

  • Hilfe bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Pflegeangeboten
  • systematische Erfassung der Situation des Pflegebedürftigen
  • individueller Versorgungsplan inklusive aller benötigten Pflegeleistungen

Leistungen für Kassen- und Privatpatienten

Da für beide Versicherungsmodelle die rechtliche Grundlage das Pflegeversicherungsgesetz bzw. das zwölfte Sozialgesetzbuch ist, sind die Leistungen in aller Regel identisch. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen bekommen Kassen- und Privatpatienten daher im Pflegefall die gleichen Leistungen über die Pflegeversicherung. Welche das im Wesentlichen sind, haben wir für Sie zusammengefasst:

Ambulante Pflege
Wenn Angehörige zu Hause die Pflege übernehmen, können Betroffene dafür das von der Pflegeversicherung bereitgestellte Pflegegeld nutzen. Übernimmt ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege des Versicherten, können Pflegesachleistungen beansprucht werden. Pflegesachleistung meint in diesem Zusammenhang nichts anderes als die Pflege durch professionelle Pflegekräfte. Je nach Bedarf können Pflegegeld und Sachleistungen auch kombiniert werden.

Tages- und/oder Nachtpflege
Es kann vorkommen, dass Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, tagsüber oder Nachts stundenweise in eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung müssen. Für einen solchen Fall stellen die Pflegekassen in der Regel zusätzliche Pflegesachleistungen bereit.

Stationäre Pflege
ist eine Person so stark beeinträchtigt oder kann die Pflege nicht durch Angehörige zu Hause übernommen werden, können Betroffene einen Platz in einem Pflege- oder Altenheim beantragen. Dort werden Sie professionell stationär gepflegt. Je nach Pflegegrad stehen Versicherten über die Pflegeversicherung spezielle Leistungen für die stationäre Pflege zu.

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Häufig gestellte Fragen zur Pflegeversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, besteht für Sie automatisch eine Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Pflegekassen. Privatpatienten müssen sich im Rahmen ihrer privaten Krankenversicherung einer privaten Pflegekasse anschließen. Die Leistungen sind für beide jedoch identisch, denn den Leistungskatalog für die Pflegeversicherung schreibt der Gesetzgeber vor.
Die Antwort lautet eindeutig Ja. Denn Alle großen Industrienationen haben eines gemeinsam: Ihre Gesellschaften werden im Laufe der Zeit immer älter. Diese durchaus positive Entwicklung hat allerdings auch eine Schattenseite. Ab dem 80. Lebensjahr steigt statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit, dass Personen fremde Hilfe benötigen, rapide an – auf etwa 32 Prozent. Dementsprechend gilt: je älter die Bevölkerung ist, desto mehr Pflegebedürftige gibt es. Sowohl die Pflege durch Angehörige zu Hause als auch die ambulante oder stationäre Pflege durch professionelle Pflegekräfte verursacht Kosten. Daher ist es wichtig, dass die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung zumindest einen Teil dieser Kosten abdeckt.
Wenn es zum Pflegefall kommt, sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nur ein schwacher Trost bzw. schlicht nicht ausreichend. Pflegebedürftige müssen selbst einen hohen Eigenanteil aufbringen. Schnell können dabei 1.500 Euro und mehr monatlich auf Sie zukommen – das sind hochgerechnet z. B. für fünf Jahre Pflegeheim etwa 100.000 Euro. Die Lösung: Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie Ihr Vermögen absichern.
Ja. Beide Policen können ohne Probleme nebeneinander bestehen bleiben und Sie sind für beide leistungsberechtigt. Genau darin liegt schließlich das Prinzip der Pflegezusatzversicherung: Die Versorgungslücke, die zwischen realen Pflegekosten und der Kostenübernahme durch den Gesetzgeber besteht, soll geschlossen werden.