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Beratung vom Experten

Ihr zuverlässiger Partner wenn es um Ihre Zähne geht

    Sie brauchen eine Zahnzusatzversicherung >>>

    Egal ob Kronen, Brücken oder Implantate – mit der privaten Zahnzusatzversicherung bekommen Sie die Kosten für hochwertigen Zahnersatz erstattet. Gleiches gilt für Zahnbehandlungen wie z. B. Füllungen oder Eingriffe im Wurzel- und Zahnfleischbereich. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernehmen Zahnzusatzversicherungen je nach Tarif zwischen 75 und 90 Prozent der Behandlungskosten. Außerdem werden viele Leistungen bezuschusst, die in der gesetzlichen Krankenkasse keine Berücksichtigung finden.

    Die 4 Leistungsbereiche einer Zahnzusatzversicherung

    Bei den meisten Versicherungsanbietern in Deutschland setzt sich die Zahnzusatzversicherung auf den vier klassischen Komponenten zusammen, in denen alle spezifischen Maßnahmen zusammengefasst werden:

    Zahnimplantat

    Zahnersatz & Inlays

    Fehlende Zähne können auf unterschiedliche Arten ersetzt werden. Eine Möglichkeit sind z. B. Keramik-Brücken. Noch hochwertiger sind Komplett-Implantate, die aus Krone und Titanstift bestehen. In manchen Fällen muss nicht der komplette Zahn inklusive Wurzel entfernt werden – dann reicht eine Keramik-Krone. Ist nur ein Teil des Zahnes abgebrochen, wird häufig mit sogenannten Keramik-Inlays gearbeitet. Diese oft sehr teuren Leistungen werden von vielen Zahnzusatzversicherungen mit bis zu 90% bezuschusst.

    Zahnbehandlung

    Zahnbehandlungen

    In diesen Bereich fallen aufwendige Wurzelbehandlungen, Parodontitis oder Parodontose. Aber auch hochwertige, weiße Kunststofffüllungen werden von der Zahnzusatz subventioniert. Sie können somit in Zukunft auf Amalgam-Füllungen verzichten und haben ein weißes Gebiss.

    Zahnprophylaxe

    Zahnprophylaxe

    Beseitigung von Karies, Zahnstein und Verfärbungen – dafür kommt die professionelle Zahnreinigung infrage. 1 bis 2 mal pro Kalenderjahr sollte dieser Eingriff vorgenommen werden. Diese Zahnreinigungen werden häufig eingeschränkt oder überhaupt nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Private Zahnzusatzversicherungen zahlen hingegen bis zu 120 Euro pro Jahr.

    Kieferorthopaedie

    Kieferorthopädie

    Dieser Leistungsbereich ist insbesondere für Kinder relevant, kann aber auch für Erwachsene infrage kommen. Kieferorthopädische Maßnahmen werden in vielen Tarifen mit bis zu 90% bezahlt. Bei Unfällen oder Erkrankungen sogar komplett.

    Verschiedene Leistungen im Detail

    Es gibt verschiedene Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht oder nur zu einem geringen Teil gezahlt werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Kostenbeispiele für oft in Anspruch genommene Leistungen und deren Kostenübernahme. Die Kosten und übernommenen Anteile können dabei zwischen den Bundesländern und den Versicherungsanbietern abweichen. Allerdings verdeutlicht es, was eine gute Zahnzusatzversicherungen leisten kann:

     

    Professionelle Zahnreinigung

    • Durchschnittliche Kosten pro Sitzung in Deutschland: 80 €
    • Eigenanteil ohne Zahnzusatz:  80 €

    Viele Tarife für diese Leistung zahlen bis zu 120 € pro Jahr.

     

    __________

     

    Dreiflächige Kompositfüllung

    • Durchschnittliche Kosten: 130 €
    • Eigenanteil ohne Zahnzusatz:  circa 80 €

    Zahnzusatzversicherungen übernehmen diese Kosten oft komplett.

     

    __________

     

    Vollkeramikkronen

    • Durchschnittliche Kosten: 900 €
    • Eigenanteil ohne Zahnzusatz:  circa 700 €

    Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 90% dieser Kosten.

     

    __________

     

    Metallkeramikbrücke

    • Durchschnittliche Kosten: 1.900 €
    • Eigenanteil ohne Zahnzusatz:  circa 1500 €

    Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 90% dieser Kosten.

     

    __________

     

    Einzelimplantate

    • Durchschnittliche Kosten: 2.900 €
    • Eigenanteil ohne Zahnzusatz:  circa 2.400 €

    Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 90% dieser Kosten.

     

    __________

     

    Zweiflächige Goldinlays

    • Durchschnittliche Kosten: 800 €
    • Eigenanteil ohne Zahnzusatz:  circa 750 €

    Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 100% dieser Kosten.

     

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    Zahnzusatzversicherung

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      Umfassender Zahnschutz für Kinder, Erwachsene und Senioren

      Fehlende Zähne müssen ersetzt werden oder Sie benötigen eine hochwertige Kunststoff-Füllung? Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in diesen und anderen Fällen nur bedingt. Bei zu ersetzenden Zähnen übernimmt die GKV grundsätzlich nur 50 Prozent der Behandlungskosten. Und dies auch nur für Basislösungen, die wirtschaftlich sowie medizinisch notwendig sind. Behandlungsmethoden und Materialien, die über Standardleistungen hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen.

      Aus den genannten Gründen lohnt es sich daher, wenn Sie privat eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese übernimmt solche Kosten, die entweder gar nicht oder nur zum Teil von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. So können Sie Ihren Eigenanteil bei kostspieligen zahnärztlichen Eingriffen deutlich senken. Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt muss also nicht aus Mangel an finanziellen Mitteln auf hochwertigen Zahnersatz und exzellente Zahnbehandlungen verzichten.

      Dies kann für alle Altersgruppen sinnvoll sein:

      • Kinder und Jugendliche: Wer sich früh versichert, profitiert von günstigeren Beitragszahlungen. Besonders in jungen Jahren, in denen das Gebiss noch in Ordnung ist, machen umfassende Pflegeleistungen Sinn, so dass es erst gar nicht zu Problemen im höheren Alter kommt. Zusätzlich fallen bei Kindern und Jugendlichen oft Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen an, die durch eine Zahnzusatzversicherung getragen werden.
      • Erwachsene: Auch bei guter Zahnpflege kann es zu Problemen kommen und es können schnell Kosten für Zahnimplantate, Kronen, Zahnbrücken oder hochwertige Kunststofffüllungen anfallen. Auch Kosten für die professionelle Zahnreinigung fallen an. Auch hier kann die Zahnzusatzversicherung den größten Teil der Kosten übernehmen.
      • Rentner: Ab dem 61. Lebensjahr gibt es bei vielen Zahnzusatzversicherungen keine Beitragssteigerungen mehr. Daher können Rentner hier die vollen Vorzüge dieser Versicherung ohne steigende Kosten in Anspruch nehmen.

      Tarifbeispiele einer Zahnzusatzversicherung

      Anbieter, Tarif, Leistungsumfang – diese Faktoren beeinflussen bei einer Zahnzusatzversicherung die Preise. Zudem sind die Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsnehmers entscheidend. Insbesondere Alter und Gesundheitszustand spielen hierbei eine Rolle. Damit Sie besser einschätzen können, welche Kosten anfallen, haben wir für Sie ein Fallbeispiel zusammengestellt. Dabei gehen wir von einer gesetzlich versicherten Person aus, die 28 Jahre alt ist. Aktuelle oder angeratene Zahnbehandlungen sind nicht vorliegend. Die Person hat weder Probleme mit Parodontose noch verfügt sie bereits über Zahnersatz. Unsere Tabelle zeigt einen möglichen Tarif, der auf den genannten Daten basiert:

       Tarif 1
      ab 8,70 € pro Monat *
      Tarif 2
      ab 14,68 € pro Monat *
      Tarif 3
      ab 21,92 € pro Monat *
      Zahnersatz (PKV)x75 %90 %
      Zahnersatz (GKV)x100 %100 %
      Implantatex75 %90 %
      Inlaysx75 %90 %
      Kunststofffüllungen100 %75 %100 %
      Parodontitisbehandlung100 %75 %100 %
      Wurzelbehandlung100 %75 %100 %
      Zahnprophylaxe100 % (max. 60 € pro Jahr)100 % (max. 1000 € pro Jahr)100 % (max. 120 € pro Jahr)
      Kieferorthopädie (Kinder)x75 % (max. 2.000 €)90 % (max. 3.000 €)
      Kieferorthopädie bei Unfall (Erwachsene)x75 %90 %
      * Tarifbeispiele einer deutschen Versicherung. Die Preise beziehen sich auf einen Erwachsenen ohne große Vorerkrankungen. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Monatsbeiträge in der Regel geringer. (Stand 17.04.2021)
      Zahnarzt

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      In welchen Fällen zahlt eine Zahnzusatzversicherung?

      Gezahlt oder bezuschusst werden folgenden Maßnahmen:

      • Zahnersatz, Inlays, Wurzelbehandlungen, Prophylaxe
      • Kieferorthopädie bei Kindern oder bei Unfällen und Schmerzen auch bei Erwachsenen
      • Parodontosebehandlungen

      Nicht gezahlt werden hingegen:

      • Bereits laufende Behandlungen, die während des Versicherungsabschlusses durchgeführt werden.
      • Kosmetische Zahnleistungen wie Bleaching, denen kein medizinischer Nutzen entgegen steht.

      Sofortschutz: Direkte Leistung ohne Wartezeit

      Der Begriff „Wartezeit“ in Verbindung mit einer Versicherung bedeutet, dass die versicherte Leistung erst nach einem gewissen Zeitraum in Anspruch genommen werden kann.

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      Beispiel:
      Beim Abschluss eine Versicherung mit 6 Monaten Wartezeit, kann der Versicherte die Leistung zum ersten Mal erst nach Ablauf der ersten 6 Monate in Anspruch nehmen. Durch diesen Zeitraum, schützen sich Versicherungen davor, dass ein Abschluss nur wegen ein kurz bevorstehenden Maßnahme abgeschlossen wird.

      Unser Partner bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, wodurch Sie die Leistung ab dem Tag des Versicherungsabschlusses in Anspruch nehmen können. Hier gilt lediglich eine Staffelung und Sie erhalten sogenannte Erstattungsbeiträge. In der Regel reichen diese jedoch aus um alle notwendigen Maßnahmen ab der ersten Minute in Anspruch nehmen zu können.

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      Tipp:
      Schließen Sie möglichst früh eine Zahnzusatzversicherung ab und profitieren Sie dabei von geringeren Beiträgen. Außerdem zahlen Versicherungen nur für noch nicht begonnene Behandlungen.
      Zahnzusatzversicherung

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        Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung

        Sie bekommen beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden nach der Behandlung eine Rechnung. Auf dieser sind die Kosten der Behandlung aufgelistet. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein und bekommen die Kosten erstattet.
        Ja, in allen Ländern der EU gilt der Versicherungsschutz. Bei Reisen außerhalb der EU gilt es Rücksprache mit Ihrem Versicherungspartner zu halten. Aber auch hier gibt es natürlich Möglichkeiten für eine Reise oder einen Aufenthalt Ihren Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
        Ja. Sofern Ihr Tarif keine vertraglich festgelegte Wartezeit beinhaltet. Viele Anbieter machen jedoch davon Gebrauch. Zwischen drei und sechs Monaten liegt diese Frist bei einigen Tarifen. Vor Ablauf dieses Zeitraums können dann keine Leistungen beansprucht werden. Bei unserem Partner gibt es keine Wartezeiten. Schreiben Sie uns und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von einem unserer Experten beraten.
        Damit Sie die Ausgaben für Ihre Zahnzusatzversicherung so günstig wie möglich halten, können Sie die Beiträge in der Steuererklärung geltend machen. Unter der Rubrik “Vorsorgeaufwendungen” tragen Sie ein, was Sie für Ihren Tarif zahlen.