Beratung vom Experten
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Egal ob Kronen, Brücken oder Implantate – mit der privaten Zahnzusatzversicherung bekommen Sie die Kosten für hochwertigen Zahnersatz erstattet. Gleiches gilt für Zahnbehandlungen wie z. B. Füllungen oder Eingriffe im Wurzel- und Zahnfleischbereich. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernehmen Zahnzusatzversicherungen je nach Tarif zwischen 75 und 90 Prozent der Behandlungskosten. Außerdem werden viele Leistungen bezuschusst, die in der gesetzlichen Krankenkasse keine Berücksichtigung finden.
Bei den meisten Versicherungsanbietern in Deutschland setzt sich die Zahnzusatzversicherung auf den vier klassischen Komponenten zusammen, in denen alle spezifischen Maßnahmen zusammengefasst werden:
Fehlende Zähne können auf unterschiedliche Arten ersetzt werden. Eine Möglichkeit sind z. B. Keramik-Brücken. Noch hochwertiger sind Komplett-Implantate, die aus Krone und Titanstift bestehen. In manchen Fällen muss nicht der komplette Zahn inklusive Wurzel entfernt werden – dann reicht eine Keramik-Krone. Ist nur ein Teil des Zahnes abgebrochen, wird häufig mit sogenannten Keramik-Inlays gearbeitet. Diese oft sehr teuren Leistungen werden von vielen Zahnzusatzversicherungen mit bis zu 90% bezuschusst.
In diesen Bereich fallen aufwendige Wurzelbehandlungen, Parodontitis oder Parodontose. Aber auch hochwertige, weiße Kunststofffüllungen werden von der Zahnzusatz subventioniert. Sie können somit in Zukunft auf Amalgam-Füllungen verzichten und haben ein weißes Gebiss.
Beseitigung von Karies, Zahnstein und Verfärbungen – dafür kommt die professionelle Zahnreinigung infrage. 1 bis 2 mal pro Kalenderjahr sollte dieser Eingriff vorgenommen werden. Diese Zahnreinigungen werden häufig eingeschränkt oder überhaupt nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Private Zahnzusatzversicherungen zahlen hingegen bis zu 120 Euro pro Jahr.
Dieser Leistungsbereich ist insbesondere für Kinder relevant, kann aber auch für Erwachsene infrage kommen. Kieferorthopädische Maßnahmen werden in vielen Tarifen mit bis zu 90% bezahlt. Bei Unfällen oder Erkrankungen sogar komplett.
Verschiedene Leistungen im Detail
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht oder nur zu einem geringen Teil gezahlt werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Kostenbeispiele für oft in Anspruch genommene Leistungen und deren Kostenübernahme. Die Kosten und übernommenen Anteile können dabei zwischen den Bundesländern und den Versicherungsanbietern abweichen. Allerdings verdeutlicht es, was eine gute Zahnzusatzversicherungen leisten kann:
Professionelle Zahnreinigung
Viele Tarife für diese Leistung zahlen bis zu 120 € pro Jahr.
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Dreiflächige Kompositfüllung
Zahnzusatzversicherungen übernehmen diese Kosten oft komplett.
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Vollkeramikkronen
Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 90% dieser Kosten.
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Metallkeramikbrücke
Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 90% dieser Kosten.
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Einzelimplantate
Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 90% dieser Kosten.
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Zweiflächige Goldinlays
Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 100% dieser Kosten.
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Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und einer unserer Experten wird sich umgehend bei Ihnen melden. Alles kostenlos und unverbindlich!
Fehlende Zähne müssen ersetzt werden oder Sie benötigen eine hochwertige Kunststoff-Füllung? Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in diesen und anderen Fällen nur bedingt. Bei zu ersetzenden Zähnen übernimmt die GKV grundsätzlich nur 50 Prozent der Behandlungskosten. Und dies auch nur für Basislösungen, die wirtschaftlich sowie medizinisch notwendig sind. Behandlungsmethoden und Materialien, die über Standardleistungen hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen.
Aus den genannten Gründen lohnt es sich daher, wenn Sie privat eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese übernimmt solche Kosten, die entweder gar nicht oder nur zum Teil von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. So können Sie Ihren Eigenanteil bei kostspieligen zahnärztlichen Eingriffen deutlich senken. Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt muss also nicht aus Mangel an finanziellen Mitteln auf hochwertigen Zahnersatz und exzellente Zahnbehandlungen verzichten.
Dies kann für alle Altersgruppen sinnvoll sein:
Anbieter, Tarif, Leistungsumfang – diese Faktoren beeinflussen bei einer Zahnzusatzversicherung die Preise. Zudem sind die Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsnehmers entscheidend. Insbesondere Alter und Gesundheitszustand spielen hierbei eine Rolle. Damit Sie besser einschätzen können, welche Kosten anfallen, haben wir für Sie ein Fallbeispiel zusammengestellt. Dabei gehen wir von einer gesetzlich versicherten Person aus, die 28 Jahre alt ist. Aktuelle oder angeratene Zahnbehandlungen sind nicht vorliegend. Die Person hat weder Probleme mit Parodontose noch verfügt sie bereits über Zahnersatz. Unsere Tabelle zeigt einen möglichen Tarif, der auf den genannten Daten basiert:
Tarif 1 ab 8,70 € pro Monat * | Tarif 2 ab 14,68 € pro Monat * | Tarif 3 ab 21,92 € pro Monat * |
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Zahnersatz (PKV) | x | 75 % | 90 % |
Zahnersatz (GKV) | x | 100 % | 100 % |
Implantate | x | 75 % | 90 % |
Inlays | x | 75 % | 90 % |
Kunststofffüllungen | 100 % | 75 % | 100 % |
Parodontitisbehandlung | 100 % | 75 % | 100 % |
Wurzelbehandlung | 100 % | 75 % | 100 % |
Zahnprophylaxe | 100 % (max. 60 € pro Jahr) | 100 % (max. 1000 € pro Jahr) | 100 % (max. 120 € pro Jahr) |
Kieferorthopädie (Kinder) | x | 75 % (max. 2.000 €) | 90 % (max. 3.000 €) |
Kieferorthopädie bei Unfall (Erwachsene) | x | 75 % | 90 % |
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Gezahlt oder bezuschusst werden folgenden Maßnahmen:
Nicht gezahlt werden hingegen:
Der Begriff „Wartezeit“ in Verbindung mit einer Versicherung bedeutet, dass die versicherte Leistung erst nach einem gewissen Zeitraum in Anspruch genommen werden kann.
Unser Partner bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, wodurch Sie die Leistung ab dem Tag des Versicherungsabschlusses in Anspruch nehmen können. Hier gilt lediglich eine Staffelung und Sie erhalten sogenannte Erstattungsbeiträge. In der Regel reichen diese jedoch aus um alle notwendigen Maßnahmen ab der ersten Minute in Anspruch nehmen zu können.
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