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Unfallversicherungen online vergleichen

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Nicht  am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin, sondern im Haushalt und bei Freizeitaktivitäten passieren die meisten Unfälle. Abgesichert sind Sie außerhalb des Arbeitsumfeldes nur, wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen. Über den Vergleichsrechner erhalten Sie mit nur wenigen Klicks auf Sie zugeschnittene Angebote. Einfach Tarifoptionen vergleichen, Wunschversicherung auswählen und den Antrag direkt online stellen.

 

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Hier greift eine Unfallversicherung

Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit sowie im Haushalt und sind somit nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Diese zahlt nur, sofern es sich um Arbeits-, Wegeunfälle oder Berufskrankheiten handelt. Eine private Versicherung greift hingegen für Unfälle, die sich außerhalb des Arbeitsumfeldes ereignen. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der private Unfallschutz  tatsächlich greift.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie machen eine Radtour und es kommt ohne äußere Einwirkung zum Sturz. Dabei brechen Sie sich Ihr Handgelenk. Aus zwei Gründen kann die Versicherung einen solchen Fall ablehnen:

  1. Als Unfall gilt aus Sicht des Versicherungsgebers in der Regel nur ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Dies wäre bei einem Fahrradsturz ohne äußere Einwirkung nicht der Fall.
  2. Sofern Sie laut ärztlicher Diagnose keine langfristigen bzw. bleibenden Schäden durch den Bruch des Handgelenkes davon tragen, ist Ihre Unfallversicherung in der Regel nicht zahlungspflichtig. Die körperliche Beeinträchtigung (= Invalidität) muss von Dauer sein, damit Sie gegenüber dem Versicherungsgeber leistungsberechtigt sind.
Füße aus dem Auto

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Das sollte eine gute Unfallversicherung abdecken

Anbieter und Tarife für Unfallversicherungen gibt es viele. Der konkrete Leistungsumfang variiert je nach Versicherungsgeber und Angeboten. Es gibt jedoch einige Leistungen, die für einen guten Unfallschutz gegeben sein sollten. Wir haben für Sie die wichtigsten Komponenten zusammengefasst:

Angemessene Prozentwerte bei der Gliedertaxe
Wie viel Geld Sie beim Funktionsverlust von Körperteilen erhalten, bestimmt die sogenannte Gliedertaxe. Für jedes Körperteil sowie für Sinnesfunktionen (z. B. Gehör) legt der Versicherungsgeber fest, zu wie viel Prozent Sie bei Verlust bzw. Funktionsverlust beeinträchtigt wären. Sofern mehrere Körperteile nach einem Unfall betroffen sind, werden die Invaliditätsgrade aufsummiert. Der Versicherungsverband GDV spricht zwar Empfehlungen für die Gliedertaxe aus, jedoch leisten gute Policen zum Teil deutlich mehr.

Mitversicherung von Unfällen, die durch Eigenbewegung verursacht worden sind
Grundsätzlich gilt bei der Unfallversicherung: es besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn der Unfall durch eine äußere Einwirkung hervorgerufen wurde. Es gibt jedoch eine Zusatzklausel, die darüber hinausgeht. Sie knicken beim Tennisspielen um oder heben zu schwer und verletzen sich am Rücken – beide Fälle wären versichert, wenn Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung als Unfallursachen vertraglich vereinbart sind.

Infektionen und Insektenstiche
Schwerwiegende Beeinträchtigungen können auch durch Infektionen verursacht werden. Zudem können Insekten wie z. B. Zecken gefährliche Krankheiten übertragen. Ein typischer Fall wäre eine Borreliose-Erkrankung, die durch einen Zeckenbiss verursacht werden kann.

Kostenübernahme für Bergungsmaßnahmen sowie kosmetische Eingriffe
Müssen Sie nach einem Unfall in schwer erreichbarem Gelände durch einen Helikoptereinsatz geborgen werden, ist es für Ihre Unfallversicherung notwendig, dass die Kostenübernahme für Bergungen vertraglich festgeschrieben ist. Im Zuges eines schweren Unfalls kann es vorkommen, dass das Aussehen Betroffener entstellt ist. Für diesen Fall ist die Mitversicherung kosmetischer Operationen unerlässlich. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Vertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Verlängerung der Meldefrist
Kommt es zum Unfall, müssen Sie diesen bei den meisten Unfallversicherungen innerhalb einer 15-monatigen Meldefrist anzeigen. Innerhalb dieser Frist muss auch der ärztliche Nachweis eingereicht werden. Bei einigen Anbietern können Sie das Zeitfenster auf 18 Monate oder noch länger ausweiten.

So schließen Sie Ihre Unfallversicherung online ab

Der Abschluss einer Unfallversicherung über das Internet ist einfacher als Sie denken. Im Grunde durchlaufen Sie insgesamt die folgenden drei Phasen:

persönliche Daten eingeben

1. Persönliche Daten

Zuerst werden Angaben zum Versicherungsnehmer abgefragt. Dazu gehört u. a. die Anzahl der zu versichernden Personen, die Postleitzahl des Antragstellers sowie das gewünschte Datum für den Versicherungsbeginn. Zudem geben Sie falls zutreffend an, ob Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Einige Anbieter gewähren hierbei günstigere Tarife. Außerdem wählen Sie die Mindestvertragslaufzeit aus. Weiterhin werden Ihr Geburtsdatum sowie Ihr Beruf abgefragt. Beide Faktoren sind für die Beitragsberechnung von Bedeutung.

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2. Tarifdetails festlegen

Im zweiten Teil des Online-Formulars legen Sie die Details für Ihre Unfallversicherung fest, damit der Vergleichsrechner genau auf Sie zugeschnittene Tarife ermitteln kann. Zunächst legen Sie einen Betrag für die Grundinvalidität fest. Ausgehend von diesem Wert findet die Invaliditätsberechnung statt. Ergänzend dazu tragen Sie einen Prozentwert für die Progression ein, durch welche der Auszahlungsbetrag erhöht werden kann.

Paar Handschlag

3. Wunschtarif auswählen

Entsprechend Ihrer Voraussetzungen wird für Sie eine individuelle Angebotsübersicht erstellt. Alle angezeigten Tarife passen zu den von Ihnen getätigten Angaben. Sie können alle Tarifdetails einsehen, Sparpotenziale auf einen Blick erkennen und Ihre Wunschversicherung direkt online abschließen.

Kosten einer Unfallversicherung

Auch wenn es zum Teil bei unterschiedlichen Tarifen Überschneidungen gibt, legt jeder Versicherungsgeber grundsätzlich selbst die Kosten für den Einzelfall fest. Da jeder Versicherungsnehmer andere Voraussetzungen mitbringt und nicht jeder den gleichen Leistungsumfang wünscht, variieren die Kosten bei der Unfallversicherung zwangsläufig. Für eine erste Einschätzung können Sie jedoch unser Fallbeispiel nutzen. Es verschafft Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Kosten.

Wir gehen für unser Beispiel von einem 28-Jährigen Bürokaufmann aus, der nur für sich selbst eine Unfallversicherung abschließt. Für die Versicherungssumme wählen wir einen Betrag in Höhe von 120.000 Euro. Zudem legen wir eine Progression von 225 % fest. Bei Vollinvalidität werden somit 270.000 Euro ausgezahlt. Für den Todesfall wählen wir eine Auszahlungssumme in Höhe von 5.000 Euro. Entsprechend der genannten Daten hat der Vergleichsrechner u. a. diesen Tarif ermittelt:

KörperteilInvaliditätsgradAuszahlungLeistungsbereichekostenlose ZusatzleistungenJahresbeitrag
Beide Beine100 %270.000 €Nahrungsmittelvergiftung

Infektionen durch Zeckenbiss

Vergiftung durch Gase oder Dämpfe

Impfschäden

erhöhte Kraftanstrengung

Hobbysport (z. B. Fußball oder Skifahren)

Tauchschäden
Zahnersatz bis zu 20.000 €

Kosmetische OP bis zu 20.000 €

Bergung/Transport bis zu 30.000 €
70,69 €
Bein85 %216.000 €
Fuß40 %66.000 €
Arm80 %189.000 €
Hand70 %162.000 €
Auge60 %126.000 €
Daumen30 %42.000 €
Gehör auf einem Ohr30 %42.000 €
Große Zehe15 %18.000 €
Zeigefinger20 %24.000 €
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.

Sinnvolle Zusatzbausteine für eine Unfallversicherung

Bei den meisten Anbietern können Versicherungsnehmer Ihre Unfallversicherung durch Zusatzbausteine individuell erweitern. Welche Optionen sinnvoll sind und welche nicht, hängt von Ihren eigenen Bedürfnissen ab. Letztlich sollten Sie selbst abwägen, ob und welche Extras sich in Ihrem Fall lohnen. Einige Zusatzleistungen, die häufig angeboten werden, haben wir für Sie zusammengefasst:

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Todesfallsumme

Im Todesfall des Versicherten müssen Angehörige die damit einhergehenden Kosten selbst tragen. Damit Sie dem vorbeugen, können Sie eine bestimmte Summe festlegen, die Ihren Hinterbliebenen von Ihrer Unfallversicherung ausbezahlt wird. Wenn Sie innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen sterben sollten, erhält Ihre Familie den vertraglich festgelegten Betrag.

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Beihilfe für die Rehabilitation

Genesungsgeld, Kostenübernahme für Kuren oder Krankentagegeld – solche Leistungen zahlen einige Versicherungsgeber im Rahmen der Rehabilitation nach einem Unfall. Allerdings nur, wenn Sie dies beim Vertragsabschluss vereinbart haben. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Tagessätze ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch abgestuft gezahlt werden.

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Sofortleistungen

Es kann vorkommen, dass Unfallfolgen sowie der Grad der Beeinträchtigung nicht unmittelbar nach dem Unfall absehbar sind. Damit Sie bei schweren gesundheitlichen Schäden dennoch sofort Ansprüche geltend machen können, sollte eine gute Unfallversicherung Vorschusszahlungen leisten.

Rund um die Uhr

Versicherung rund um die Uhr

Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Ihre Unfallversicherung für jede Tages- und Nachtzeit Gültigkeit besitzt. Um effektiv abgesichert zu sein, sollte Ihr Tarif ohne Ausnahmen rund um die Uhr wirksam sein.

Das bestimmt die Auszahlungssumme bei einer Unfallversicherung

Grundsumme
Ausgangspunkt der Berechnungen, die der Versicherungsgeber für die Auszahlungssumme bei Vollinvalidität vornimmt, ist die von Ihnen festgelegte Grundsumme. Bei einer Unfallversicherung empfiehlt es sich, diese nicht zu niedrig anzusetzen. Viele Anbieter empfehlen das Zwei- bis Dreifache des eigenen Bruttojahreseinkommens. Verdienen Sie z. B. 40.000 Euro Brutto im Jahr, können Sie die Grundsumme auf 120.000 Euro ansetzen.

Progressionsfaktor
Bei schwerer Invalidität kann durch den zuvor festgelegten Progressionswert die Auszahlungssumme erhöht werden. Bei vielen Anbietern wird bei einer Unfallversicherung ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent die Progression berücksichtigt. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie haben für Ihre Grundsumme einen Betrag von 120.000 Euro gewählt. Für die Progression wählen Sie 225 Prozent aus. Bei Vollinvalidität würden Sie dann nicht 120.000 Euro erhalten, sondern 270.000 Euro. Denn wenn die Progression greift, wird der Progressionswert mit dem Betrag der Grundsumme multipliziert. Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Ihnen zustehende Betrag.

Invaliditätsgrad und Gliedertaxe
Nach einem Unfall muss zunächst geklärt werden, welcher Grad der dauerhaften Beeinträchtigung beim Versicherten vorliegt. Hier kommt die sogenannte Gliedertaxe zum Einsatz, denn Sie dient als Bewertungsgrundlage. Jedem Körperteil ordnet der Versicherungsgeber einen festen Invaliditätsgrad zu. Verlieren Sie z. B. einen Fuß, wird häufig von 40 % Invalidität ausgegangen. Bei einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro würden Sie 40.000 Euro erhalten, denn das entspricht 40 % der Versicherungssumme. Durch die Progression kann sich der Betrag erhöhen.

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Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung

Es empfiehlt sich einen schweren Unfall umgehend der Versicherung zu melden, auch wenn eventuelle Spätfolgen noch nicht abzusehen sind. Bei den meisten Anbietern können Sie aber auch noch 15 Monate nachdem sich der Unfall ereignet hat die Ihnen vertraglich zustehenden Leistungen beanspruchen. Haben Sie Ihren Versicherer kontaktiert, füllen Sie eine Unfallanzeige aus. Alle relevanten Umstände sowie gesundheitliche Folgen werden darin aufgelistet, auch die ärztliche Diagnose ist vorzulegen.
Einen Sonderfall stellt die sogenannte kapitalbildende Unfallversicherung dar. Diese beinhaltet eine integrierte Lebensversicherung. Wegen des Kapitalaufbaus sind die Laufzeiten bei dieser Variante deutlich länger als bei einer herkömmlichen Police. Eine vorzeitige Kündigung geht daher in der Regel mit finanziellen Einbußen einher. Im Leistungsfall steht Ihnen zwar auch die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zu, für die Auszahlung des Kapitalanteils müssen die Versicherungsbeiträge jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit beglichen werden.
Handelt es sich um einmalig ausbezahlte Leistungen, müssen Sie diese nicht versteuern. Hingegen sind Unfallrenten, die regelmäßig ausgezahlt werden, je nach Höhe des Betrages sowie den sonstigen Einkünften des Versicherten steuerpflichtig. Bei der Kapital bildenden Unfallversicherung sind die Erträge des ausbezahlten Kapitals ebenfalls zu versteuern.
Nein. Gänzlich ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen, können Sie eine Unfallversicherung in der Regel nicht abschließen. Denn erst anhand der Gesundheitsangaben kann der Versicherungsgeber abschätzen, wie groß das Risiko ist, einen Antragsteller zu versichern. Ausgehend von der Beantwortung der Fragen berechnen Anbieter die Prämien, erheben ggf. Risikozuschläge für bestimmte Krankheiten oder lehnen Antragsteller bei schwerwiegenden Vorerkrankungen ab.
Wie bei den meisten anderen Versicherungsarten, gibt es auch bei Unfallversicherungen je nach Anbieter und Tarif bestimmte Ausschlusskriterien. Kein Leistungsanspruch besteht z. B. bei Suizidversuchen sowie bei Unfällen, denen eine psychische Erkrankung zugrunde gelegt werden kann. Auch bei Unfällen nach vorsätzlich begangenen Straftaten zahlt die Unfallversicherung in aller Regel nicht.