Anbieter und Tarife für Unfallversicherungen gibt es viele. Der konkrete Leistungsumfang variiert je nach Versicherungsgeber und Angeboten. Es gibt jedoch einige Leistungen, die für einen guten Unfallschutz gegeben sein sollten. Wir haben für Sie die wichtigsten Komponenten zusammengefasst:
Angemessene Prozentwerte bei der Gliedertaxe
Wie viel Geld Sie beim Funktionsverlust von Körperteilen erhalten, bestimmt die sogenannte Gliedertaxe. Für jedes Körperteil sowie für Sinnesfunktionen (z. B. Gehör) legt der Versicherungsgeber fest, zu wie viel Prozent Sie bei Verlust bzw. Funktionsverlust beeinträchtigt wären. Sofern mehrere Körperteile nach einem Unfall betroffen sind, werden die Invaliditätsgrade aufsummiert. Der Versicherungsverband GDV spricht zwar Empfehlungen für die Gliedertaxe aus, jedoch leisten gute Policen zum Teil deutlich mehr.
Mitversicherung von Unfällen, die durch Eigenbewegung verursacht worden sind
Grundsätzlich gilt bei der Unfallversicherung: es besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn der Unfall durch eine äußere Einwirkung hervorgerufen wurde. Es gibt jedoch eine Zusatzklausel, die darüber hinausgeht. Sie knicken beim Tennisspielen um oder heben zu schwer und verletzen sich am Rücken – beide Fälle wären versichert, wenn Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung als Unfallursachen vertraglich vereinbart sind.
Infektionen und Insektenstiche
Schwerwiegende Beeinträchtigungen können auch durch Infektionen verursacht werden. Zudem können Insekten wie z. B. Zecken gefährliche Krankheiten übertragen. Ein typischer Fall wäre eine Borreliose-Erkrankung, die durch einen Zeckenbiss verursacht werden kann.
Kostenübernahme für Bergungsmaßnahmen sowie kosmetische Eingriffe
Müssen Sie nach einem Unfall in schwer erreichbarem Gelände durch einen Helikoptereinsatz geborgen werden, ist es für Ihre Unfallversicherung notwendig, dass die Kostenübernahme für Bergungen vertraglich festgeschrieben ist. Im Zuges eines schweren Unfalls kann es vorkommen, dass das Aussehen Betroffener entstellt ist. Für diesen Fall ist die Mitversicherung kosmetischer Operationen unerlässlich. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Vertrag eine entsprechende Klausel enthält.
Verlängerung der Meldefrist
Kommt es zum Unfall, müssen Sie diesen bei den meisten Unfallversicherungen innerhalb einer 15-monatigen Meldefrist anzeigen. Innerhalb dieser Frist muss auch der ärztliche Nachweis eingereicht werden. Bei einigen Anbietern können Sie das Zeitfenster auf 18 Monate oder noch länger ausweiten.