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Haftpflichtversicherungen online vergleichen

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Egal, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – wenn Dritte oder deren Eigentum durch Ihr Verschulden Schaden nehmen, sind Sie gesetzlich verpflichtet Schadenersatz zu leisten. Und zwar unbegrenzt mit Ihrem gesamten verfügbaren Vermögen. Mit einer Haftpflichtversicherungen können Sie sich jedoch gegen solche Kosten absichern. Vergleichen Sie dazu direkt hier Tarife verschiedener Anbieter. Geben Sie einfach ihre persönlichen Daten ein und erhalten Sie auf Sie zugeschnittene Tarifangebote:

 

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Haftpflichtversicherungen sind notwendig

Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und stoßen aus Unachtsamkeit mit einem Fußgänger zusammen oder Ihre Kinder spielen im Garten Fußball und dabei geht ein Fenster des Nachbarn zu Bruch – solche Situationen sind keine Seltenheit. Sie zeigen, dass die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt. Denn immer dann, wenn durch Ihr Verschulden andere Personen oder deren Eigentum zu Schaden kommt, kann die Gegenseite Schadenersatzansprüche stellen.

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Hinweis:
Besitzen Sie keine Haftpflichtversicherung, haften Sie hierbei mit Ihrem gesamten Vermögen. Insbesondere dann, wenn andere Personen schwer verletzt werden, kann der finanzielle Schaden für Sie groß sein. Nicht selten liegen die Summen im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Mit einer leistungsstarken Police sind Sie für den Ernstfall jedoch gut abgesichert.
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Basisleistungen der Haftpflichtversicherung

Eine wichtige Funktion übernimmt die Haftpflichtversicherung direkt nachdem Sie einen Schaden gemeldet haben. Denn zunächst prüft Ihr Versicherungsgeber, ob die vom Unfallopfer gestellten Schadenersatzansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dies nicht zutreffend, werden die Ansprüche abgewehrt – und zwar notfalls auch vor Gericht. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt der Versicherungsgeber entsprechend den vertraglichen Regelungen.

Erweisen sich die Ansprüche hingegen als rechtmäßig, trägt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Wie viel gezahlt wird hängt von der vertraglich vereinbarten Deckungssumme ab. Im Wesentlichen greift eine Versicherung mit Haftpflichtschutz, wenn einer dieser drei Schadensbereiche betroffen ist:

  1. Personenschäden
    Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch Ihr Verschulden andere Personen verletzt werden oder es im schlimmsten Fall sogar zum Todesfall kommt. Verkehrsschäden sind typische Beispiel für diesen Bereich. Sie übersehen als Fußgänger beim Überqueren des Radweges einen Radfahrer oder andersherum Ihnen entgeht ein Fußgänger während Sie mit dem Rad unterwegs sind und Ihr Gegenüber verletzt sich dabei – beide Szenarien sind ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
  2. Sachschäden
    Beim Fußballspielen im Garten schießt eines Ihrer Kinder den Ball versehentlich auf das Grundstück des Nachbarn und dabei geht eine Fensterscheibe zu Bruch. Oder Sie sind am Wochenende zum Tanzen in einem Club und im Gedränge auf der Tanzfläche stoßen Sie einen anderen Clubbesucher an, dessen Brille dabei kaputt geht. Beide Fälle zählen zum Bereich der Personenschäden, die von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
  3. Vermögensschäden
    Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn es sich um einen direkten oder indirekten finanziellen Verlust handelt, der durch einen Dritten verursacht wurde. In der Praxis wird daher zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ersteres ist der Fall, wenn Sie z. B. von Ihrem Anwalt oder Steuerberater falsch beraten wurden und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Besitzt der Anwalt bzw. Steuerberater eine Haftpflichtversicherung, kommt diese für den Ihnen entstandenen Schaden auf – sofern Sie nicht vorsätzlich/absichtlich falsch beraten worden sind. Ein unechter Vermögensschaden liegt hingegen vor, wenn Sie z. B. eine andere Person im Straßenverkehr übersehen, diese sich verletzt und ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Kann das Unfallopfer seinen Beruf für längere Zeit nicht ausüben und hat somit einen finanziellen Verlust, ist ein unechter bzw. indirekter Vermögensschaden gegeben.

Abschluss einer Haftpflichtversicherung in drei Schritten

Damit Sie eine Haftpflichtversicherung finden, die günstig ist und gleichzeitig genau zu Ihnen passt, können Sie den Vergleichsrechner nutzen. So gehen Sie dabei vor:

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Persönliche Angaben

Im ersten Schritt wählen Sie zunächst aus, wer versichert werden soll (z. B. nur Sie selbst oder auch Ihr Partner und/oder Ihre Kinder). Zudem Ist die Postleitzahl Ihres Erstwohnsitzes entscheidend, denn diese benötigt der Versicherungsgeber für die regionale Risikobeurteilung. Zudem tragen Sie Ihr Geburtsdatum ein, denn Ihr Alter wird bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Weiterhin können Sie angeben, ob z. B. deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren oder ein Hund mitversichert werden soll.

Haftpflichtversicherung Police

Vertragskonditionen

Im zweiten Schritt wählen Sie die Mindestvertragslaufzeit für Ihre Haftpflichtversicherung aus. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem, drei oder fünf Jahren. Tipp: Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr gewähren viele Anbieter Rabatte. Darüber hinaus wird abgefragt, ob Sie innerhalb der letzten 5 Jahre eine Haftpflichtversicherung hatten. Auch Schäden der letzten 5 Jahre sind anzugeben.

Preisvergleich

Preise vergleichen

Anhand der von Ihnen gemachten Angaben ermittelt der Vergleichsrechner passende Angebote. Sie vergleichen diese anhand der praktischen Übersicht, die Ihnen auf einen Blick alle relevanten Tarifdetails liefert. Anschließend können Sie Ihre Wunschversicherung direkt per Mausklick beantragen.

Kosten einer Haftpflichtversicherung

Für Ihre Haftpflichtversicherung sind im Online-Vergleich zahlreiche Angebote verfügbar. Je nach Tarif und Anbieter variiert der konkrete Leistungsumfang. Wie hoch der Beitrag ausfällt, ist ebenfalls anbieter sowie tarifabhängig. Zudem beeinflussen Sie die Beitragsberechnung durch Ihre eigenen Voraussetzungen. Damit Sie dennoch einen ersten Kostenüberblick erhalten, haben wir für Sie per Vergleichsrechner einen möglichen Tarif ermittelt.

In unserem Fallbeispiel gehen wir von einem Versicherungsnehmer aus, der eine Haftpflichtversicherung für sich und seine Familie beantragen möchte. Die Testperson ist 35 Jahre alt und hat den Erstwohnsitz in Köln (PLZ: 50667). Zwei deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren sollen mitversichert werden. Die Mindestlaufzeit für den Vertrag soll 3 Jahre betragen. Innerhalb der letzten 5 Jahre bestand eine Vorversicherung, aber einen Schadensfall gab es innerhalb der letzten 5 Jahre nicht. Entsprechend der genannten Voraussetzungen hat der Vergleichsrechner u. a. diese Tarifoption ermittelt:

AllgemeinBeruf & FreizeitMiete & ImmobilienJahresbeitrag
Deckungssumme für Sach- und Personenschäden: 10 Mio. €30.000 Euro für Schlüsselverlust bzgl. Arbeitsplatz (150 € Selbstbeteiligung)30.000 Euro für Verlust des Schlüssels für Mietwohnung/Haus (150 € Selbstbeteiligung)54,01 €
keine generelle Selbstbeteiligungfür Haftpflichtschäden während ehrenamtlichen Tätigkeiten bis zu 10 Mio. €10 Mio. € Mieterschutz: gemietete Räume (Mietsachschäden)
3 Monate Kündigungsfrist10 Mio. € für Fußball, Fahrrad, Ski und weitere Sportarten10 Mio. € Eigentümerschutz: selbstgenutztes Einfamilienhaus oder selbstgenutzte Eigentumswohnung
10 Mio. € für Schäden durch deliktunfähige Kinder10 Mio. € fürs Fliegen von versicherungspflichtigen Drohnen (bis 250 Gramm Gewicht)10 Mio. € Vermieterschutz: Vermietung einer Wohnung
5.000 € für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (300 € Selbstbeteiligung)10 Mio. € für Schäden im Rahmen der innereuropäischen Internetnutzung
10 Mio. € Ausfalldeckung
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.

Wechsel der Haftpflichtversicherung

Den bestehenden Tarif und/oder den aktuellen Versicherungsgeber zu wechseln, kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen. Wir haben für Sie zwei Beispiele zusammengefasst, wann ein Wechsel der Haftpflichtversicherung sinnvoll sein kann:

Der bestehende Vertrag läuft aus
Wie für alle Policen aus anderen Bereichen gilt grundsätzlich auch bei der Haftpflichtversicherung: läuft Ihr Vertrag aus, sollten Sie vor einer eventuellen Verlängerung immer Ihren bestehenden Tarif mit anderen Angeboten vergleichen. Nur so können Sie feststellen, ob es nicht vielleicht andere Tarife gibt, die bei gleichen Leistungen günstiger sind oder sogar mehr Leistungen zu einem geringeren Beitrag bieten.

 Sie möchten den Leistungsumfang den veränderten Familienverhältnissen anpassen
Sie hatten bislang eine Haftpflichtversicherung mit Basisschutz ohne jegliche Zusatzbausteine? Wenn Sie Heiraten und sich Familienzuwachs ankündigt ist der richtige Zeitpunkt, um den Tarif zu erweitern. Denn für Ehepartner und Familien gibt es spezielle Angebote. Das geht entweder, indem Sie bei Ihrem aktuellen Anbieter Zusatzbausteine beantragen, wenn dies während der Vertragslaufzeit möglich ist. Andernfalls können Sie Ihre Police kündigen und einen neuen umfangreicheren Schutz abschließen. Prüfen Sie vorab, wodurch Sie am meisten sparen können.

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Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung

Egal, ob Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden - wichtig ist, dass Sie sämtliche Schäden umgehend dokumentieren. Machen Sie z. B. Bilder und fassen Sie den Schadenshergang stichpunktartig zusammen. Achten Sie dabei auf eine chronologische Reihenfolge, denn gegenüber dem Versicherungsgeber ist jeder Schaden zu rekonstruieren. Anschließend kontaktieren Sie am besten umgehend Ihren Versicherer - spätestens jedoch innerhalb einer Woche.
Nur, wer Angebote vergleicht und die Tarifkonditionen genau prüft, kann bares Geld sparen - das gilt auch für die Haftpflichtversicherung. Preise, Leistungen, Tarife sowie Zusatzbausteine unterscheiden sich zum Teil erheblich. Die Lösung: der Vergleichsrechner macht Tarife transparent, denn mit nur einer Dateneingabe erhalten Sie eine Übersicht mit allen passenden Angeboten auf einen Blick. Achten Sie beim Vertragsabschluss unbedingt auf eine ausreichend Hohe Deckungssumme. Denn alles was über diese vertraglich vereinbarte Summe hinausgeht, müssen Sie im Schadensfall selbst zahlen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei der Haftpflichtversicherung in der Regel ein Jahr. Es sei denn, Sie haben bei Vertragslaufzeit freiwillig einen längeren Zeitraum vereinbart, um von Rabatten zu profitieren. Wenn Sie Ihre Police kündigen und wechseln möchten, dann gilt für eine ordentliche Kündigung in der Regel, dass diese drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich einzureichen ist. Tipp: erhöht der Anbieter den Beitrag ohne gleichzeitig eine Leistungsverbesserung anzubieten, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei gilt keine Frist, sondern Sie können in diesem Fall umgehend schriftlich kündigen.
Ja. In aller Regel gilt eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland. Die meisten Versicherungsgeber setzen dabei jedoch voraus, dass es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt von maximal einem Jahr handelt. Hingegen greift die Haftpflichtversicherung üblicherweise nicht mehr, sobald Sie im Ausland Ihren Hauptwohnsitz anmelden oder dort länger als ein Jahr leben.