Wenn Sie für Ihr Auto eine Vollkaskoversicherung abschließen, übernimmt diese in der Regel anfallende Reparaturkosten für Schäden, die vertraglich abgedeckt sind. Wie viel maximal gezahlt wird, ist durch eine Obergrenze definiert. Diese ergibt sich meistens durch den Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeugs. Wird Ihr Auto gestohlen oder liegt ein Totalschaden vor, dann ersetzt eine Kfz-Vollkasko-Versicherung den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Wert des Wagens. Dieser Zeitwert ist die Summe, welche im Falle eines Verkaufs erzielt werden könnte.
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Hinweis:
Bei Neufahrzeugen besteht unter Umständen die Möglichkeit den Neupreis im Rahmen der Vollkasko erstattet zu bekommen. Handelt es sich um einen Totalschaden, darf das Auto dafür bei vielen Versicherungsgebern nicht älter als 12 Monate sein. Die Neupreiserstattung bei Diebstahl beschränkt sich i. d. R. auf Fahrzeuge, welche nicht älter als 6 Monate sind.
Dann zahlt die Vollkaskoversicherung nicht
Grundsätzlich bietet Ihnen die Vollkasko einen umfassenden Schutz. Trotzdem gibt es auch bei dieser Versicherungsvariante bestimmte Ausnahmen, die eine Haftung des Versicherungsgebers ausschließen. Nicht oder nur zum Teil greift eine Vollkaskoversicherung u. a., wenn:
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- Schäden unter Drogen- oder Alkoholeinfluss entstanden sind
- Schäden aus illegalen Autorennen resultieren
- Reifenschäden (sofern diese nicht infolge eines der versicherten Ereignisse auftreten)