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Teilkaskoversicherungen online vergleichen

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Das eigene Fahrzeug gegen Diebstahl, Unwetterschäden oder Steinschlag absichern? Beantragen Sie dafür Ihre Kfz-Teilkasko einfach per Vergleich direkt online. Dabei profitieren Sie von attraktiven Konditionen und einem kompletten Marktüberblick. Fahrzeugdaten und personenbezogene Informationen geben Sie mit wenigen Klicks ein, um Ihre gewünschte Teilkaskoversicherung abzuschließen.

 

Tragen Sie einfach ihre Daten ein und vergleichen Sie passende Angebote:

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung (kurz: Teilkasko) können Sie als Erweiterung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abschließen. Liegen Schäden am Fahrzeug vor, für die niemand haftbar gemacht werden kann, greift die Auto-Teilkasko. Sie leistet demnach dann, wenn Ihr Fahrzeug durch äußere Einwirkungen zu Schaden kommt. Der Leistungsumfang ist jedoch begrenzt und variiert je nach Anbieter.

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Wichtig:
Abzugrenzen ist die Teilkasko gegenüber der Haftpflicht dadurch, dass sie sich nur auf Ihr eigenes Fahrzeug bezieht. Zur Absicherung für Schäden gegenüber Dritten, ist vom Gesetzgeber für alle Kraftfahrzeuge die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben.

Leistungen der Kfz-Teilkasko

Beim Abschluss einer Teilkasko für Ihr Auto, Motorrad oder ein anderes Fahrzeug, hängt der Leistungsumfang vom jeweiligen Anbieter ab. Wer für seine Kfz-Teilkasko einen Vergleich vornimmt, wird jedoch bestimmte Leistungen bei vielen Versicherungsgebern finden. Häufig gilt der Versicherungsschutz für diese Schäden:

  • Diebstahl des Fahrzeugs
  • unbefugter Gebrauch bzw. Demontage fest verbundener Fahrzeugteile (z. B. Reifen und Seitenspiegel)
  • Zusammenstoß mit Wildtieren (z. B. Reh oder Wildschwein; Haustiere sind ausgeschlossen)
  • Elementar- bzw. Unwetterschäden (z. B. Hagel, Sturm oder Blitz)
  • von Mardern durchgebissene Kabel
  • gebrochenes Glas (z. B. an Autoscheiben, Scheinwerfern oder Außenspiegeln)
  • Kurzschluss im Kabelbereich

 

Die Teilkasko deckt nur unmittelbare Schäden ab

Herabfallende Dachziegel, umstürzende Bäume, der Blitz schlägt ein – Anfallende Kosten für das Beheben von Unwetterschäden sind grundsätzlich durch die Teilkasko abgedeckt. Dabei gilt, dass die Schäden unmittelbar durch die jeweilige Naturgewalt hervorgerufen worden sein müssen. Aber anhand welcher Kriterien legen Versicherungen fest, ob es sich um einen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden handelt? Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Unterscheidung:

Unmittelbarer Schaden

Sie haben Ihr Auto auf einem Parkplatz auf der Straße vor Ihrer Wohnung geparkt. Bei einem starken Unwetter löst sich ein Ast eines nahestehenden Baumes und fällt auf Ihr Autodach. Weil der Schaden unmittelbar durch die Naturgewalt selbst verursacht wurde, greift die Teilkasko in diesem Fall.

Mittelbarer Schaden

Sie biegen in eine Straße ein, die durch einen entwurzelten Baum versperrt wird. Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kommt zum Zusammenstoß. In diesem Fall hat sich der Baum zwar aufgrund eines Unwetters gelöst, aber Sie haben Ihr Fahrzeug selbst in den Baum gesteuert. Solche mittelbaren Schäden werden nur von einer Vollkaskoversicherung übernommen.

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Die Teilkasko bei Steinschlag

Bei den meisten Versicherungsgebern übernimmt die Teilkaskoversicherung solche Reparaturkosten, die sich auf die gesamte Autoverglasung beziehen. Ob Sie dabei Ihre vertraglich festgehaltene Selbstbeteiligung zahlen müssen, hängt oft von der Unterscheidung zwischen Reparatur und Austausch des Glases ab:

Reparatur:
Ist im Falle eines Steinschlags die Reparatur Ihrer Autoscheibe möglich, wird bei einer Teilkaskoversicherung häufig auf die Selbstbeteiligung verzichtet.

Austausch:
Hat der Steinschlag einen so erheblichen Schaden verursacht, dass ein Glasaustausch erforderlich ist, zahlen Sie die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung. Die restlichen Kosten deckt die Teilkasko.

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Hinweis:
Wenn es zum Steinschlag kommt, ist häufig nicht nur die Windschutz- oder Fensterscheibe betroffen, sondern auch die Motorhaube. Lackschäden durch Steinschlag sind bei den meisten Anbietern nicht in einer Autoversicherung mit Teilkasko enthalten. Die Vollkasko greift hingegen auch in solchen Fällen.

Kosten sparen –  Teilkaskoversicherung

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Sie können beim Abschluss Ihrer Teilkasko einen bestimmten Betrag als Selbstbeteiligung festlegen. Schäden bis zu dieser Höhe, übernehmen Sie im Schadensfall selbst. Je nach Anbieter sparen Sie schon bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro zwischen 10 und 30 Prozent der Versicherungskosten.

Werkstattbindung

Versicherungsgeber bieten Ihren Kunden die Option, sich an festgelegte Werkstätten zu binden. Diese werden vom jeweiligen Anbieter regelmäßig geprüft. Wer sich für die Werkstattbindung entscheidet, profitiert im Gegenzug oft von einer günstigeren Versicherungsprämie und spart somit Kosten.

Tarife vergleichen

Tarife vergleich

Die angebotenen Leistungen für eine Teilkasko ähneln sich mitunter, aber die Preisunterschiede einzelner Anbieter sind oft erheblich. Zahlen Sie nicht mehr als notwendig, sondern nutzen Sie den Versicherungsvergleich. Einsparungen von bis zu mehreren hundert Euro sind dabei möglich. Nutzen Sie für Ihre Versicherung den kostenlosen Teilkasko-Rechner und machen Sie den Preisvergleich in wenigen Klicks einfach online.

Teilkasko oder Vollkasko?

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, denn entscheidend ist, welches Fahrzeug Sie versichern möchten. Dennoch gibt es einige Kriterien, an denen Sie sich orientieren können. Wir haben für Sie die wichtigsten Anhaltspunkte zusammengestellt:

  • Wie alt ist Ihr Fahrzeug?
  • Wie viel ist Ihr Auto noch wert? (Wichtig: aktueller Zeitwert ist entscheidend)
  • Würden Diebstahl oder Totalschaden für Sie einen großen finanziellen Verlust darstellen?
  • Sind Sie beruflich/privat zwingend auf Ihr Fahrzeug angewiesen?
  • Wie stark unterscheidet sich Ihre bestehende Haftpflichtversicherung preislich von einer Haftpflichtversicherung mit Teilkasko?
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Tipp:
Empfohlen wird die Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge, die mindestens 5 und höchstens 12 Jahre alt sind. Autos aus dem Segment der Oberklasse können jedoch z. B. auch nach 8 oder 9 Jahren noch so wertig sein, dass eine Vollkaskoversicherung sinnvoller ist. Wichtig ist, dass die Kosten für die Versicherung in Relation zum Fahrzeugwert stehen. Wägen Sie daher immer genau ab.

Für die Teilkasko berechnen Versicherungsgeber die Kosten anhand verschiedener Faktoren. Entscheidend sind für eine Kfz-Teilkaskoversicherung vor allem der Fahrzeugtyp (= Typklasse) sowie die Regionalklasse. Letztere wird durch Ihren Hauptwohnsitz bestimmt und ist ein Risikomerkmal zur Berechnung Ihres Versicherungsbeitrages. Die Typklasse ist ein Indexwert. Hierbei gilt: Je höher sie ist, umso teurer der zu zahlende Beitrag. Darüber hinaus sind weitere fahrzeug- und personenbezogene Faktoren relevant. Je nach Anbieter zählen dazu u. a.:

  • die voraussichtliche Laufleistung Ihres Fahrzeuges pro Jahr
  • das Alter des Fahrzeughalters sowie aller Fahrer des Fahrzeugs (jüngster Fahrer ist ausschlaggebend)
  • Nutzungsart (z. B. gewerblich, privat oder beides)
  • der Abstellplatz über Nacht (z. B. Parkplatz auf offener Straße oder Garage)
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Oft gestellte Fragen zur Teilkaskoversicherung

Lohnenswert kann z. B. der Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit sein. Mit dieser Tariferweiterung greift die Teilkasko auch dann, wenn Schäden an Ihrem Auto durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind (z. B. Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit).
Für Versicherungsnehmer ist der Teilkaskoschutz an bestimmte Pflichten gekoppelt, die zu erfüllen sind. Dazu gehört u. a. das Verhindern der unbefugten Nutzung des eigenen Fahrzeugs durch ordnungsgemäße Sicherung. Zudem darf das Fahrzeug nur mit entsprechender Fahrerlaubnis gefahren und zum vereinbarten Zweck genutzt werden.
Legen Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum still bzw. nutzen es für gewisse Zeit nicht, gewähren Ihnen einige Anbieter einen Ruheversicherungsschutz. Bei einer Teilkasko ist dieser beitragsfrei.
Für die Teilkasko ist in der Regel der 30. November der Stichtag für die Kündigung. Der Poststempel ist nicht entscheidend, sondern dass Ihre schriftliche Kündigung bis zum 30. November beim Versicherungsgeber vorliegt. Im Schadensfall oder bei Beitragserhöhung gilt eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat.