Bei den meisten Versicherungsgebern übernimmt die Teilkaskoversicherung solche Reparaturkosten, die sich auf die gesamte Autoverglasung beziehen. Ob Sie dabei Ihre vertraglich festgehaltene Selbstbeteiligung zahlen müssen, hängt oft von der Unterscheidung zwischen Reparatur und Austausch des Glases ab:
Reparatur:
Ist im Falle eines Steinschlags die Reparatur Ihrer Autoscheibe möglich, wird bei einer Teilkaskoversicherung häufig auf die Selbstbeteiligung verzichtet.
Austausch:
Hat der Steinschlag einen so erheblichen Schaden verursacht, dass ein Glasaustausch erforderlich ist, zahlen Sie die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung. Die restlichen Kosten deckt die Teilkasko.
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Hinweis:
Wenn es zum Steinschlag kommt, ist häufig nicht nur die Windschutz- oder Fensterscheibe betroffen, sondern auch die Motorhaube. Lackschäden durch Steinschlag sind bei den meisten Anbietern nicht in einer Autoversicherung mit Teilkasko enthalten. Die Vollkasko greift hingegen auch in solchen Fällen.