Beratung vom Experten
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Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) sichert Sie für den Fall ab, dass Sie Ihre Aufgabe als Beamter nicht mehr dauerhaft ausüben können. Sie können mit der sogenannte DU Ihre Versicherungslücke schließen, die gerade bei jungen Beamten oder Beamten auf Widerruf vorhanden ist. Die DU-Klausel ist ebenfalls integriert und sorgt dafür, dass die Feststellung der Dienstunfähigkeit allein die Entscheidung des Dienstherren ist und die Versicherung keine Nachprüfung fordert. Dienstunfähigkeitsversicherungen lassen sich außerdem nachträglich gestalten, je nachdem wie sich die eigene Lebenssituation ändert (Heirat, Gründung einer Familie, etc.).
Der Status „Beamter auf Lebenszeit“ klingt für viele erstmal wie ein Geschenk, bringt aber gleichzeitig finanzielle Risiken mit sich. Kann ein Beamter seinen Job wegen eines körperlichen Leidens oder eines Unfalls nicht mehr ausführen, so kann er von seinem Dienstherren in den frühzeitigen Ruhestand geschickt werden. Da sich der Versorgungsanspruch aber anhand der geleisteten Jahre bemisst, kann dies vor allem für junge Beamte zu finanziellen Problemen führen, da die Zahlungen eventuell nicht reichen, um den Lebensstandard dauerhaft aufrecht zu erhalten. Um diese Versorgungslücke zu schließen, bietet es ich an eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abzuschließen.
Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eignet sich grundsätzlich für Beamte in allen Stadien, wie:
Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eignet sich nicht für:
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Vollschutz
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet ab dem ersten Tag vollen Schutz, mit dem Sie die Versicherungslücke schließen können. Sie haben eine garantierte Rente ab der ersten Beitragszahlung und sichern so ihren Lebensstandard ab.
Individuell
Sie können mit Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer Rentenhöhe und somit auch die notwendigen Beitragszahlungen nach Ihrem persönlichen Bedarf wählen. Auch für Beamte mit starker körperlicher Belastung ist die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung hinzufügbar.
Anpassbar
Je nach Änderung der Lebenssituation, wie Heirat oder Gründung einer Familie, kann die Dienstunfähigkeitsversicherung und somit die Beitragszahlungen und die spätere Rente individuell angepasst werden. Somit können Sie je nach Lebensabschnitt alles für Sie anpassen lassen.
Die gesamte Zeit der Absicherung kann grob in zwei Phasen unterteilt werden, in denen eine unterschiedliche Versorgungslücke abgefedert werden muss. Dabei sind die beiden Phasen wie folgt beschrieben:
Phase 1
In dieser Phase befindet sich der Beamte noch am Beginn deiner Beamtenlaufbahn und hat den Status „Beamter auf Probe“ oder „Beamter auf Widerruf“. In dieser Phase ist die Versorgungslücke am größten, da sich die Zahlungen im Falle einer Dienstunfähigkeit nach den bisher geleisteten Jahren richten. Daher macht es Sinn in der ersten Phase die Versorgungslücke durch höhere Beitragszahlungen zu schließen.
Phase 2
Hat der Beamte durch seinen Dienstherren den Status „Beamter auf Lebenszeit“ erhalten und bereits einige Jahre an Dienst geleistet, so würde der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit deutlich höhere Zahlungen an den Beamten leisten. In dieser 2. Phase müsst die Dienstunfähigkeitsversicherung nur eine geringere Lücke schließen, weswegen die Versicherungsbeiträge nun geringer Ausfällen können. Auf Wunsch können diese beiden Phase mit individuellen Beiträgen versehen werden, so dass man in jeder Phase seiner Laufbahn die optimale Absicherung bei minimalen Beiträgen erhalten kann.
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Für eine bessere Übersicht haben wir Ihnen die wichtigsten Tarifdetails einer Dienstunfähigkeitsversicherung tabellarisch dargestellt. Natürlich können die Konditionen zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften abweichen. Dennoch gibt die Tabelle eine gute Übersicht über mögliche Punkte, die Sie im Hinterkopf haben sollten:
Leistung | Erläuterung | |
---|---|---|
Leistungskriterium | Leistung bei Dienstunfähigkeit bzw. ab mind. 50 % Berufsunfähigkeit | |
Prognosezeitraum | gilt nur bei Berufsunfähigkeit: 6 Monate | Für die Berufsunfähigkeit gilt ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten, in denen eine Person nicht Arbeitsfähig ist. Bei der Dienstunfähigkeit gibt es keinen Zeitraum- hier entscheidet der Dienstherr. |
Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) | Optional für Polizeibeamte | |
Dynamik Beitragsanpassung | möglich | Es kann eine Steigerung der Beträge festgelegt werden um die Inflation auszugleichen. Alternativ können auch fixe Beiträge vereinbart werden. |
Individuelle Zahlpausen | ja | Es ist möglich Zahlpausen einzulegen. Werden die Zahlungen wieder aufgenommen, so müssen die ausgesetzten Zahlungen nachgeleistet werden. Falls dies nicht möglich ist, wird die Leistung der Versicherung entsprechend der entfallenen Beiträge heruntergesetzt. |
Vorläufiger Versicherungsschutz | ja | |
Weltweiter Versicherungsschutz | ja | |
Erhöhungsoption ohne Risikoprüfung | ja | |
Verlängerungsoption | ja | Sie können die Versicherungsdauer erhöhen, wenn sich auch die Altersgrenze mit der Sie in die Rente eintreten können, nach hinten verschiebt. |
Ausschlussklauseln mit Prüfoption | möglich | |
Rückwirkende Leistung | ja |
Besonders für Polizeibeamte oder Feuerwehrleute gibt es die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung. Da diese Berufsgruppen besonderem körperlichen und seelischem Stress ausgesetzt sind, kann es hier schneller zu Ausfällen kommen. Lässt sich die Dienstfähigkeit nicht innerhalb von zwei Jahren wiederherstellen, so spricht man von „spezieller Dienstunfähigkeit“.
Hier haben zum Beispiel Polizeibeamte die Möglichkeit die spezielle DU in Ihrer Versicherung zu integrieren. Sollte ein Polizeibeamte also wegen eines Leidens aus dem Dienst ausscheiden müssen, wäre er auch in solchen Fällen komplett abgesichert. So können hier schon kleine Probleme, wie Probleme beim Abfeuern der Dienstwaffe zur Entlassung aus dem Dienst führen.
Wurde die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abgeschlossen, so zahlt die Versicherung, bis das Leiden auskuriert ist oder (falls das Leiden von Dauer ist) bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer.
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