Pauschal lässt sich diese Frage kaum beantworten, denn die persönliche, berufliche und familiäre Situation sind letztlich ausschlaggebend. Wichtig sind jedoch zwei Unterscheidungskriterien, welche Ihnen bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung bekannt sein sollten: die angebotenen Leistungen und die Beitragserhebung. Nicht nur hinsichtlich des Leistungsumfangs, sondern auch bezüglich der Qualität angebotener Behandlungen, unterscheiden sich GKV und PKV erheblich. Zudem werden die Beiträge unter Berücksichtigung verschiedener Maßstäbe erhoben.
Das gilt bei der Beitragsberechnung in der GKV für Freiberufler
Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, werden bei selbstständig tätigen Versicherungsnehmern anhand deren Einkommen festgelegt. Darüber hinaus werden bei Freiberuflern weitere Einkünfte (z. B. Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) in die Beitragsberechnung einbezogen.
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Hinweis:
Aufgrund der häufig schwankenden Einkommenssituation, werden für die gesetzliche Krankenversicherung bei selbstständig Erwerbstätigen die Steuerbescheide berücksichtigt. Der zu zahlende Beitrag wird jeweils anhand des Bescheids des zurückliegenden Jahres errechnet.
Das ist die Berechnungsgrundlage in der PKV
In der privaten Krankenversicherung sind die Beitragssätze nicht einkommensabhängig. Vielverdiener profitieren davon, denn dadurch sind geringere Krankenversicherungskosten möglich. Statt des Einkommens sind in der PKV diese Faktoren für die Beitragshöhe entscheidend: das Alter des Versicherungsnehmers, dessen gesundheitliche Verfassung sowie die gewünschten Leistungen.