Welche konkreten Leistungen angeboten werden, hängt vom Anbieter sowie dem gewählten Tarif ab. Es gibt jedoch Basisleistungen, die bei den meisten Krankenhauszusatzversicherungen inklusive sind. Dazu gehören unter anderem:
- die Wahlfreiheit, in welchem Krankenhaus Sie sich stationär behandeln lassen
- die freie Wahl bezüglich des behandelnden Arztes sowie Anspruch auf stationäre Behandlungen durch einen Chefarzt
- Anspruch auf die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer
Neben den genannten Komponenten, können Sie private Krankenhauszusatzversicherungen um weitere Leistungsbausteine ergänzen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir haben Ihnen zwei Beispiele für sinnvolle Ergänzungen zusammengefasst:
Behandlung durch Belegärzte
In vielen Krankenhäusern sind einige Betten durch einen Belegarzt reserviert. Dieser ist hauptberuflich niedergelassener Arzt, kann aber durch die Reservierung auch im entsprechenden Krankenhaus operieren. Ist in Ihrem Versicherungsvertrag festgehalten, dass Sie nur Anspruch auf Kostenübernahme bei Wahlleistungen haben, sind Behandlungen durch einen Belegarzt nicht abgedeckt. Achten Sie daher genau auf die Vertragsinhalte.
Ambulante Operationen
In einigen Fällen werden Operationen angeordnet, bei denen Sie als Patient noch am gleichen Tag das Krankenhaus verlassen können. Insbesondere bei Verletzungen nach Sportunfällen oder Behandlungen orthopädischen Bereich ist dies häufig der Fall. Krankenhauszusatzversicherungen sollten daher auch die Kosten für solche operativen Eingriffe übernehmen, die ambulant durchgeführt werden.