Beratung vom Experten
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Wer eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange abschließt, kann bei Zahn- und Kieferfehlstellungen von Sonderleistungen profitieren. Dazu gehören je nach Anbieter u. a. unsichtbare Zahnspangen oder feste Zahnspangen aus hochwertigem Keramik. Zudem werden die Kosten für moderne Diagnoseverfahren übernommen. Besonders für Kinder, aber auch für Erwachsene ist die Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie-Leistungen sinnvoll.
Wenn bei einem Kinde oder Erwachsenen Fehlstellung im Kiefer oder den Zähnen vorliegen, kann dies nicht nur als unästhetisch empfunden werden, sondern auch gesundheitliche Folgen mit sich bringen. In den meisten Fällen lassen sich diese Probleme durch kieferorthopädischen Maßnahmen jedoch beheben.
Um den Umfang der Maßnahmen festzulegen findet eine Einteilung nach Kieferorthopädischen-Indikationsgruppen (KIG) statt. Je nachdem welcher Gruppe man als Patient zugeordnet wird entscheidet sich, in welchem Umfang die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Kinder bis 18 Jahren übernimmt. Fällt man in die KIG I oder KIG II oder ist man älter als 18 Jahre, so zahlt die GKV nicht mehr (Ausnahme sind Unfälle oder schwere Leiden). Findet also keine Zahlung durch die GKV statt, kann eine Zahnzusatzversicherung die finanzielle Lücke schließen.
KIG I | Leichte Fehlstellungen | Behandlung aus ästhetischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung |
KIG II | Geringe Fehlstellungen | Behandlung aus medizinischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung |
KIG III | Ausgeprägte Fehlstellungen | Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hierbei 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind |
KIG IV | Ausgeprägte und zu behandelnde Fehlstellungen | Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hierbei 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind |
KIG V | Extrem ausgeprägte Fehlstellungen | Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hierbei 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind |
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Inzwischen gibt es verschiedene Zahnspangenmodelle, die je nach Schwere der Fehlstellung Anwendung finden. Allerdings ist die Medizin hier sehr weit und die meisten der Zahnspangen sind im Alltag kaum sichtbar und behindern den Patienten kaum. Welche Behandlungsform ihre Anwendung findet entscheidet der Arzt zusammen mit dem Patienten.
Feste Zahnspange
Dieses nicht herausnehmbare Modell wird in der Regel bei starken Fehlstellungen angewendet. Hierbei werden auf den Zähnen Brackets aus Metall aufgeklebt und mit einen Draht verbunden. Dadurch wird Druck auf die Zähne gegeben um die Fehlstellung zu korrigieren. Es gibt aber auch zahnfarbene Modelle, so dass die Zahnspange kaum zu sehen ist.
Innenanliegende Zahnspangen (Lingual)
Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine feste Zahnspange, die allerdings an der Innenseite der Zähne montiert ist. So ist von der Spange nichts zu sehen. Zwar ist diese Variante in der Montage und Pflege etwas aufwendiger, aber vor allem bei Erwachsenen ist diese Variante sehr beliebt.
Außenspangen
Diese wohl extremste Variante der Zahnspange kommt zum Einsatz wenn es im Backenzahnbereich grobe Fehlstellungen gibt. Hier wird mit zusätzlichen Stützen an der Stirn, im Nacken oder am Hinterkopf gearbeitet um mehr Druck auf den Kiefer ausüben zu können
Herausnehmbare Zahnspange
Hierbei handelt es sich um eine an der Innenseite der Zähne anliegende Spange aus Kunststoff. In diese Spange sind Drähte eingearbeitet, die die Zähne in Position drücken. Je nach Bedarf kann diese Zahnspange jeder Zeit aus dem Mund entfernt werden. Dies ist eine sehr sanfte Methode die Zähne in Position zu bringen.
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Nachdem der Zahnarzt die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung festgestellt hat, werden Sie zu einem Kieferorthopäden überstellt. Dieser gibt eine erste Einschätzung und bespricht mit IHnen die Möglichkeiten der Behandlung. Eine Behandlung kann hier je nach Schwere der Fehlstellung zwischen 1-5 Jahren dauern.
Die eigentliche Behandlung findet dann in vier Schritten statt:
Nachdem Sie mit dem Arzt eine Behandlungsmethode abgestimmt haben, werden Abdrücke von Ihrem Kiefer genommen und eventuell noch Röntgenbilder erstellt.
Nun erstellt das Labor auf Basis der genommenen Abdrücke eine für sie passende Zahnspange, welche durch den Arzt eingesetzt wird.
Während der Behandlung müssen Sie zwischendurch zum Kieferorthopäden, der den Behandlungsfortschritt überwacht und die Zahnspange entsprechend nachstellt. Wie oft Sie beim Arzt erscheinen müssen hängt vom Zahnspangentyp und der Behandlungsphase ab. Gerade zu Begin der Behandlung sind häufigere Termine notwendig.
Nach Abschluss und Entfernen der Zahnspange geht es in die sogenannte Retentionsphase. Hier wird eventuell noch ein paar Monate mit einer losen Zahnspange gearbeitet um den Behandlungserfolg zu fixieren. Es soll gesichert werden, dass sich die Zähne nach Beendigung der Behandlung nicht wieder in die alte Position bewegen.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung richten sich natürlich nach der Schwere der Fehlstellung und nach der Behandlungsart, liegen in Deutschland aber im Schnitt zwischen 1.000 – 7.000 €. Bei besonders schweren Fällen können die Kosten natürlich noch einmal höher liegen.
Ist man unter 18 Jahren und fällt in die Kieferorthopädischen-Indikationsgruppen III bis IV, so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst 80% der Kosten. Liegen allerdings nur leichte Fehlstellungen vor oder wünscht man sich Sonderleistungen, wie eine zahnfarbene Zahnspange, dann findet hier keine Kostenübernahme mehr durch die GKV statt, da diese nur die Standard-Versorgung abdeckt. In so einem Fall macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn, um sich hier die bestmögliche Behandlung zu sichern.
Bei Erwachsenen ist die Kostenübernahme deutliche komplizierter. Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in extremen Fällen die Kosten (Fehlbildungen, Unfällen, etc.).
Durch eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen, können Sie die anfallenden Kosten für eine Behandlung deutlich senken. Besonders für Kinder in jungen Jahren finden sich viele günstige Tarife. Hierbei ist nur wichtig, dass noch keine Fehlstellung bei Ihrem Kind festgestellt wurde. Daher ist es wichtig schon früh eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen über die auch eine Zahnspange abgedeckt wird. Haben Sie eine solche Versicherung abgeschlossen, so übernimmt diese auch Maßnahmen wenn Sie in die Indikationsgruppe I und II fallen sollten. Auch Sonderleistungen, die durch die GKV nicht bezahlt werden, können hier abgerechnet werden.
Auch im fortgeschrittenen Alter können sich die Zähne noch verschieben, so dass eventuell eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein kann. Dies kann durch knirschen mit den Zähnen, ungleichmäßiges Kauen oder allgemeine Verschleißerscheinungen entstehen. Die Folge können Schmerzende Zähne oder Verschiebungen im Kiefer sein, die mit einer Zahnspange behoben werden sollten.
Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer ist auch bei Erwachsenen von den notwendigen Maßnahmen abhängig und kann sich von wenigen Monaten, bis hin über mehrere Jahre erstrecken. Dabei sind kosmetische Anpassungen in der Regel innerhalb kurzer Zeit erledigt, wobei Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers, gerade nach Unfällen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Kosten
Eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen kostet je nach Aufwand der Maßnahmen zwischen 1.000 und 8.000 Euro. Kleinere Fehlstellungen lassen sich oft schon mit einer losen Zahnspange beheben, wobei hier die Kosten oft zwischen 1.000 bis 2.000 Euro liegen. Komplettbehandlungen und unsichtbare, feste Zahnspangen liegen hier in der Regel bereits bei 4.000 bis 6.000 Euro. Natürlich können die Kosten je nach Bundesland und Arzt abweichen.
Leistungsübernahme
Der erste Schritt ist eine Überweisung vom Zahnarzt zu einem Kieferorthopäden, wenn hier ein Problem festgestellt wurde. Als nächstes findet ein umfangreiches Beratungsgespräch mit dem Kieferorthopäden statt und es werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung allerdings nur die Kosten bei einer schweren Kieferanomalie. Kleiner Korrekturen oder Schönheitskorrekturen werden von ihr nicht übernommen.
Zahnzusatzversicherungen bieten in der Regel auch Tarife an, in denen kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene ebenfalls enthalten sind. Hier gilt es im Vorfeld zu definieren, in welchen Fällen die Zahnzusatzversicherung die Behandlung finanziert.
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