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    Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie >>>

    Wer eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange abschließt, kann bei Zahn- und Kieferfehlstellungen von Sonderleistungen profitieren. Dazu gehören je nach Anbieter u. a. unsichtbare Zahnspangen oder feste Zahnspangen aus hochwertigem Keramik. Zudem werden die Kosten für moderne Diagnoseverfahren übernommen. Besonders für Kinder, aber auch für Erwachsene ist die Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie-Leistungen sinnvoll.

    Gründe für die Notwendigkeit einer Zahnspange

    Wenn bei einem Kinde oder Erwachsenen Fehlstellung im Kiefer oder den Zähnen vorliegen, kann dies nicht nur als unästhetisch empfunden werden, sondern auch gesundheitliche Folgen mit sich bringen. In den meisten Fällen lassen sich diese Probleme durch kieferorthopädischen Maßnahmen jedoch beheben.

    Um den Umfang der Maßnahmen festzulegen findet eine Einteilung nach Kieferorthopädischen-Indikationsgruppen (KIG) statt. Je nachdem welcher Gruppe man als Patient zugeordnet wird entscheidet sich, in welchem Umfang die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Kinder bis 18 Jahren übernimmt. Fällt man in die KIG I oder KIG II oder ist man älter als 18 Jahre, so zahlt die GKV nicht mehr (Ausnahme sind Unfälle oder schwere Leiden). Findet also keine Zahlung durch die GKV statt, kann eine Zahnzusatzversicherung die finanzielle Lücke schließen.

    KIG ILeichte Fehlstellungen Behandlung aus ästhetischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
    KIG IIGeringe Fehlstellungen Behandlung aus medizinischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
    KIG IIIAusgeprägte Fehlstellungen Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hierbei 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind
    KIG IVAusgeprägte und zu behandelnde FehlstellungenBehandlung aus medizinischen Gründen notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hierbei 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind
    KIG VExtrem ausgeprägte Fehlstellungen Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hierbei 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind
    Zahnzusatzversicherung

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      Vier verschiedene Behandlungsformen

      Inzwischen gibt es verschiedene Zahnspangenmodelle, die je nach Schwere der Fehlstellung Anwendung finden. Allerdings ist die Medizin hier sehr weit und die meisten der Zahnspangen sind im Alltag kaum sichtbar und behindern den Patienten kaum. Welche Behandlungsform ihre Anwendung findet entscheidet der Arzt zusammen mit dem Patienten.

       

      Feste Zahnspange
      Dieses nicht herausnehmbare Modell wird in der Regel bei starken Fehlstellungen angewendet. Hierbei werden auf den Zähnen Brackets aus Metall aufgeklebt und mit einen Draht verbunden. Dadurch wird Druck auf die Zähne gegeben um die Fehlstellung zu korrigieren. Es gibt aber auch zahnfarbene Modelle, so dass die Zahnspange kaum zu sehen ist.

      Innenanliegende Zahnspangen (Lingual)
      Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine feste Zahnspange, die allerdings an der Innenseite der Zähne montiert ist. So ist von der Spange nichts zu sehen. Zwar ist diese Variante in der Montage und Pflege etwas aufwendiger, aber vor allem bei Erwachsenen ist diese Variante sehr beliebt.

      Außenspangen
      Diese wohl extremste Variante der Zahnspange kommt zum Einsatz wenn es im Backenzahnbereich grobe Fehlstellungen gibt. Hier wird mit zusätzlichen Stützen an der Stirn, im Nacken oder am Hinterkopf gearbeitet um mehr Druck auf den Kiefer ausüben zu können

      Herausnehmbare Zahnspange
      Hierbei handelt es sich um eine an der Innenseite der Zähne anliegende Spange aus Kunststoff. In diese Spange sind Drähte eingearbeitet, die die Zähne in Position drücken. Je nach Bedarf kann diese Zahnspange jeder Zeit aus dem Mund entfernt werden. Dies ist eine sehr sanfte Methode die Zähne in Position zu bringen.

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      Ablauf einer Kieferorthopädischen Behandlung

      Nachdem der Zahnarzt die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung festgestellt hat, werden Sie zu einem Kieferorthopäden überstellt. Dieser gibt eine erste Einschätzung und bespricht mit IHnen die Möglichkeiten der Behandlung. Eine Behandlung kann hier je nach Schwere der Fehlstellung zwischen 1-5 Jahren dauern.

      Die eigentliche Behandlung findet dann in vier Schritten statt:

      1. Kick Off

      Nachdem Sie mit dem Arzt eine Behandlungsmethode abgestimmt haben, werden Abdrücke von Ihrem Kiefer genommen und eventuell noch Röntgenbilder erstellt.

      2. Einsetzen

      Nun erstellt das Labor auf Basis der genommenen Abdrücke eine für sie passende Zahnspange, welche durch den Arzt eingesetzt wird.

      3. Regelmäßige Termine

      Während der Behandlung müssen Sie zwischendurch zum Kieferorthopäden, der den Behandlungsfortschritt überwacht und die Zahnspange entsprechend nachstellt. Wie oft Sie beim Arzt erscheinen müssen hängt vom Zahnspangentyp und der Behandlungsphase ab. Gerade zu Begin der Behandlung sind häufigere Termine notwendig.

      4. Nachbehandlung

      Nach Abschluss und Entfernen der Zahnspange geht es in die sogenannte Retentionsphase. Hier wird eventuell noch ein paar Monate mit einer losen Zahnspange gearbeitet um den Behandlungserfolg zu fixieren. Es soll gesichert werden, dass sich die Zähne nach Beendigung der Behandlung nicht wieder in die alte Position bewegen.

      Kosten einer Kieferorthopädischen Behandlung

      Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung richten sich natürlich nach der Schwere der Fehlstellung und nach der Behandlungsart, liegen in Deutschland aber im Schnitt zwischen 1.000 – 7.000 €. Bei besonders schweren Fällen können die Kosten natürlich noch einmal höher liegen.

      Ist man unter 18 Jahren und fällt in die Kieferorthopädischen-Indikationsgruppen III bis IV, so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst 80% der Kosten. Liegen allerdings nur leichte Fehlstellungen vor oder wünscht man sich Sonderleistungen, wie eine zahnfarbene Zahnspange, dann findet hier keine Kostenübernahme mehr durch die GKV statt, da diese nur die Standard-Versorgung abdeckt. In so einem Fall macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn, um sich hier die bestmögliche Behandlung zu sichern.

      Bei Erwachsenen ist die Kostenübernahme deutliche komplizierter. Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in extremen Fällen die Kosten (Fehlbildungen, Unfällen, etc.).

      Senken Sie Ihren Eigenanteil

      Durch eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen, können Sie die anfallenden Kosten für eine Behandlung deutlich senken. Besonders für Kinder in jungen Jahren finden sich viele günstige Tarife. Hierbei ist nur wichtig, dass noch keine Fehlstellung bei Ihrem Kind festgestellt wurde. Daher ist es wichtig schon früh eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen über die auch eine Zahnspange abgedeckt wird. Haben Sie eine solche Versicherung abgeschlossen, so übernimmt diese auch Maßnahmen wenn Sie in die Indikationsgruppe I und II fallen sollten. Auch Sonderleistungen, die durch die GKV nicht bezahlt werden, können hier abgerechnet werden.

      Wissenswerte über die Zahnspange für Erwachsene

      Auch im fortgeschrittenen Alter können sich die Zähne noch verschieben, so dass eventuell eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein kann. Dies kann durch knirschen mit den Zähnen, ungleichmäßiges Kauen oder allgemeine Verschleißerscheinungen entstehen. Die Folge können Schmerzende Zähne oder Verschiebungen im Kiefer sein, die mit einer Zahnspange behoben werden sollten.

      Behandlungsdauer

      Die Behandlungsdauer ist auch bei Erwachsenen von den notwendigen Maßnahmen abhängig und kann sich von wenigen Monaten, bis hin über mehrere Jahre erstrecken. Dabei sind kosmetische Anpassungen in der Regel innerhalb kurzer Zeit erledigt, wobei Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers, gerade nach Unfällen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

      Kosten

      Eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen kostet je nach Aufwand der Maßnahmen zwischen 1.000 und 8.000 Euro. Kleinere Fehlstellungen lassen sich oft schon mit einer losen Zahnspange beheben, wobei hier die Kosten oft zwischen 1.000 bis 2.000 Euro liegen. Komplettbehandlungen und unsichtbare, feste Zahnspangen liegen hier in der Regel bereits bei 4.000 bis 6.000 Euro. Natürlich können die Kosten je nach Bundesland und Arzt abweichen.

      Leistungsübernahme

      Der erste Schritt ist eine Überweisung vom Zahnarzt zu einem Kieferorthopäden, wenn hier ein Problem festgestellt wurde. Als nächstes findet ein umfangreiches Beratungsgespräch mit dem Kieferorthopäden statt und es werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung allerdings nur die Kosten bei einer schweren Kieferanomalie. Kleiner Korrekturen oder Schönheitskorrekturen werden von ihr nicht übernommen.

      Zahnzusatzversicherungen bieten in der Regel auch Tarife an, in denen kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene ebenfalls enthalten sind. Hier gilt es im Vorfeld zu definieren, in welchen Fällen die Zahnzusatzversicherung die Behandlung finanziert.

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        FAQs zu Zahnzusatzversicherung bei Zahnspangen

        Ja. Viele Versicherungsgeber bieten die Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange ohne Wartezeit an, wodurch Ihr Kind direkt nach Vertragsabschluss leistungsberechtigt ist. Es gibt jedoch auch Anbieter, deren Tarife mit einer Wartezeit (z. B. 3, 6 oder 8 Monate) einhergehen. Prüfen Sie daher die genauen Vertragsbedingungen vor Antragstellung.
        Auch hier richtet es sich ganz nach der Schwere der Fälle. Leichte Korrekturen sind oft mit 1.00 - 2.00 Euro und einer kurzen Behandlungsdauer abgewickelt. Schwere Fälle können sich über mehrere Jahre ziehen und entsprechende Kosten mit sich ziehen. Auch hier gilt es für Details mit dem Arzt zu sprechen.
        Wichtig ist, dass Sie den Antrag für sich oder Ihre Kinder so früh wie möglich stellen. Nur dann, wenn Zahn- oder Kieferfehlstellungen erst nach Vertragsabschluss diagnostiziert bzw. angeraten werden, zahlt die Zahnzusatzversicherung für eine Zahnspange.
        Je nach Fehlstellung der Zähne und der Art der Behandlung (lose oder feste Zahnspange), können die Kosten zwischen 1.000 - 10.000 Euro liegen. Natürlich hängt es auch von den Sonderwünschen des Patienten, wie der Nutzung von Keramik statt Metall ab. Eine genaue Kostenkalkulation kann mit Ihnen der entsprechende Kieferorthopäde kalkulieren