Wer für einen Kredit bürgen möchte, der muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die auch für den Kreditnehmer bei einem Kreditantrag verbindlich sind. Daher kommen als Bürgen nur volljährige Personen infrage, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben und über ein deutsches Bankkonto verfügen. Darüber hinaus muss der Bürge ein regelmäßiges Einkommen und eine bessere Bonität vorweisen als der Kreditnehmer, für dessen Kredit er bürgt.