Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, sind auch beide in der Pflicht, die Schulden zu begleichen. Sollte es dazu kommen, dass ein Ehepartner die Raten nicht mehr begleicht bzw. begleichen kann, kann die zweite Person haftbar gemacht werden. Dem Kreditinstitut ist es schließlich egal, wie die Kreditnehmer zueinander stehen. Nach Absprache mit der Bank kann der Kredit jedoch auch einfach an einen der Ehepartner überschrieben werden, sodass dieser nach der Trennung als alleiniger Kreditnehmer eingetragen ist.
Außenverhältnis im Vergleich zum Innenverhältnis
Hat ein Paar einen gemeinsamen Kredit und es kommt zur Trennung, muss man zwischen dem sogenannten Außenverhältnis und Innenverhältnis unterscheiden. Das Außenverhältnis steht für das Verhältnis der ehemaligen Eheleute gegenüber äußeren Parteien wie zum Beispiel der Bank. Das Innenverhältnis bezieht sich auf die ehemaligen Partner untereinander.
Außenverhältnis
Aus Sicht der Bank ist erstmal die Person verpflichtet zu zahlen, die den Kreditvertrag unterschrieben hat. Die Bank oder das Kreditinstitut kann im Grunde also die verbleibenden Zahlungen von beiden Partnern einfordern, sofern beide den Kreditvertrag unterschrieben haben. Die ehemaligen Lebenspartner können sich jedoch gemeinsam darauf einigen, dass die verbleibenden Kreditschulden von der Person getragen werden, der auch die Immobilie weiterhin bewohnt oder den gemeinsam finanzierten “Gegenstand” übernimmt.
Innenverhältnis
Bei einer Klärung im Innenverhältnis hingegen gibt es die Möglichkeit, dass die verbleibenden Kreditschulden von einer Person getragen werden und der jeweils andere Ex-Partner anders entschädigt wird. Wurde ohne Ehevertrag geheiratet, so hat einer der Partner eventuell Anspruch auf Zugewinnausgleich. In diesem Fall könnten die verbleibenden Raten beispielsweise an Unterhaltszahlungen angerechnet werden.
Ausweg: Unterhalt
Ein Ausweg Der Ehepartner, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, kann die monatlichen Raten zur Tilgung des gemeinsamen Kredits begleich. Um dies auszugleichen zahlt er weniger Unterhalt an den Ex-Partner.