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Wer zahlt den Kredit nach der Trennung?

  • Gemeinsam einen Kredit aufgenommen?
  • Was passiert im Falle einer Trennung?
  • Finden Sie hier Ihre Antworten

Ob zur Finanzierung für eine Immobilie oder ein neues Fahrzeug – gerade größere Kreditsummen werden häufig von mehr als einer Person aufgenommen. Wird ein Kredit von einem (Ehe-) Paar aufgenommen, kommt im Falle der Trennung bzw. Scheidung die Frage auf, wer den Kredit nun zahlen muss. Im Grunde hängt dies davon ab, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. In diesem Artikel gehen wir auf die möglichen Szenarien sowie verschiedene Besonderheiten ein.

Beide Partner haben den Kreditvertrag unterschrieben

Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, sind auch beide in der Pflicht, die Schulden zu begleichen. Sollte es dazu kommen, dass ein Ehepartner die Raten nicht mehr begleicht bzw. begleichen kann, kann die zweite Person haftbar gemacht werden. Dem Kreditinstitut ist es schließlich egal, wie die Kreditnehmer zueinander stehen. Nach Absprache mit der Bank kann der Kredit jedoch auch einfach an einen der Ehepartner überschrieben werden, sodass dieser nach der Trennung als alleiniger Kreditnehmer eingetragen ist.

Außenverhältnis im Vergleich zum Innenverhältnis

Hat ein Paar einen gemeinsamen Kredit und es kommt zur Trennung, muss man zwischen dem sogenannten Außenverhältnis und Innenverhältnis unterscheiden. Das Außenverhältnis steht für das Verhältnis der ehemaligen Eheleute gegenüber äußeren Parteien wie zum Beispiel der Bank. Das Innenverhältnis bezieht sich auf die ehemaligen Partner untereinander.

Außenverhältnis
Aus Sicht der Bank ist erstmal die Person verpflichtet zu zahlen, die den Kreditvertrag unterschrieben hat. Die Bank oder das Kreditinstitut kann im Grunde also die verbleibenden Zahlungen von beiden Partnern einfordern, sofern beide den Kreditvertrag unterschrieben haben. Die ehemaligen Lebenspartner können sich jedoch gemeinsam darauf einigen, dass die verbleibenden Kreditschulden von der Person getragen werden, der auch die Immobilie weiterhin bewohnt oder den gemeinsam finanzierten “Gegenstand” übernimmt.

Innenverhältnis
Bei einer Klärung im Innenverhältnis hingegen gibt es die Möglichkeit, dass die verbleibenden Kreditschulden von einer Person getragen werden und der jeweils andere Ex-Partner anders entschädigt wird. Wurde ohne Ehevertrag geheiratet, so hat einer der Partner eventuell Anspruch auf Zugewinnausgleich. In diesem Fall könnten die verbleibenden Raten beispielsweise an Unterhaltszahlungen angerechnet werden.

Ausweg: Unterhalt

Ein Ausweg Der Ehepartner, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, kann die monatlichen Raten zur Tilgung des gemeinsamen Kredits begleich. Um dies auszugleichen zahlt er weniger Unterhalt an den Ex-Partner.

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Besonderheit: Immobilien- und Baufinanzierung

Hat ein Paar gemeinsam ein Haus bzw. eine Immobilie erworben und stehen beide Partner im Grundbuch, ist es egal, wenn der Kreditvertrag nur von einer Person unterschrieben wurde. Beide Partner sind verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen. Hier ist also entscheidend, wer im Grundbuch eingetragen ist.

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Hinweis:
Bei der Kreditaufnahme können Sie mit der Bank eine Vereinbarung für den Fall einer Trennung treffen. So könnte die Person, die in der Immobilie wohnen bleibt, den Anteil der anderen Person an diese auszahlen.

Besonderheit: Bürgschaft

In manchen Fällen wird der Kreditvertrag von einem der Ehepartner unterschrieben, der andere wird als Bürge mit in den Vertrag aufgenommen. Kommt es dann zu einer Trennung bzw. Scheidung haften die Bürgen dennoch für den Ex-Partner, sollte dieser die Raten nicht mehr begleichen können.

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Häufig gestellte Fragen

Durch eine Schuldhaftentlassung kann beispielsweise ein Bürge davon befreit werden, für Zahlungsausfälle des Kreditnehmers aufkommen zu müssen. Diese Vereinbarung sollte vor der Scheidung getroffen werden.
Grundlegend ist erstmal, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Wer unterschrieben hat, ist auch verpflichtet, die verbleibenden Kreditraten zu begleichen. Im nächsten Schritt muss jedoch auch geguckt werden, wer den finanzierten Gegenstand (oder Immobilie) übernimmt oder gar weiter bewohnt, wer bereits während der Ehe den Großteil der Rückzahlung der Raten übernommen hat und ob einer der ehemaligen Ehepartner Anspruch auf Zugewinnausgleich hat.
Heiraten zwei Menschen ohne einen Ehevertrag abzuschließen, leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Hierbei geht man davon aus, dass beide Partner gleichermaßen Teil am Zugewinn haben. Kommt es zur Trennung, wird der Zugewinn beider Personen ermittelt. Die Person, die seit Beginn der Ehe weniger Zugewinn erzielt hat, hat Anspruch auf einen Ausgleich. Dieser muss jedoch aktiv beantragt werden.

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