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Was sind Gründe für einen Reiserücktritt?

  • Krankheit, Unfall oder ein ernster Notfall in der Familie
  • Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
  • Was gilt es beim Abschluss zu beachten?

 „Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer trifft sie der Zufall“ – dieses Zitat von Friedrich Dürrenmatt beschreibt sehr gut das, was viele Menschen als den Wahnsinn des Alltags bezeichnen. Dies gilt auch für die Ferienzeit. Wir planen unseren Urlaub und malen uns die Zeit in den schönsten Farben aus. Trotzdem gibt es sehr viele mögliche Gründe dafür, warum eine bereits geplante Reise am Ende ins Wasser fällt. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sichern sich Urlauber gegen entsprechende Risiken ab. Doch welche Gründe werden von der Versicherung anerkannt?

Welche Gründe erkennt eine Reiserücktrittsversicherung an?

Grundsätzlich lassen sich die möglichen Gründe für einen anerkannten Reiserücktritt in 3 große Bereiche einteilen:

  1. Gesundheitliche Gründe
    Die Gesundheit der Versicherungsnehmer ist mit Abstand der häufigste Grund für einen Reiserücktritt. Eine entsprechende Krankheit muss dabei unvorhergesehen eintreten und die Reisefähigkeit verhindern. Im Normalfall erwarten die Versicherungsgesellschaften ein ärztliches Attest, welches die Verhinderung der Reisefähigkeit nachweist. Somit lässt sich in vielen Fällen klar absehen, welche gesundheitlichen Gründe eine Versicherung anerkennt:
    GrundunvorhergesehenschwerwiegendAnerkennung durch Versicherung
    Kopfschmerzenjaneinnein
    Leichte Erkältungjaneinnein
    Knochenbrüchejajaja
    Grippejajaja
    Impfunverträglichkeit bei vorgeschriebenen Impfungenjajaja
    Schub durch eine Vorerkrankung neinjaoft nicht
    * Je nach Versicherungsgeber variieren die angebotenen Leistungen. Die hier gezeigte Tabelle dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Was im Detail anerkannt wird, hängt natürlich auch immer von der jeweiligen Police ab. Grundsätzlich sollten Versicherte jedoch immer ein Attest über die
    Reisefähigkeit vorlegen können. Die folgenden Fälle werden dabei nicht von jeder Police abgedeckt, sind aber dennoch möglich:

    • benötigtes Spenderorgan steht plötzlich zur Verfügung
    • plötzliche Schwangerschaft (oft nur, wenn die Reisefähigkeit beeinträchtigt ist)

    info_outline
    Hinweis:
    Bei gesundheitlichen Gründen erwarten die Versicherer von Ihren Kunden, dass diese alles dafür tun, Probleme zu verhindern. Grade bei Impfunverträglichkeiten decken die Policen oft nur Impfungen ab, die vorgeschrieben oder empfohlen sind. Auch bei der Auswahl des Impfstoffs sollte der wahrscheinlich verträglichste gewählt werden.
  2. Beruf und Ausbildung
    Der zweite große Bereich betrifft die berufliche Situation der Versicherungsnehmer. Wer unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert, kann auf die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung zählen. Auch unerwartete Nachprüfungen oder eine Nichtversetzung des Nachwuchses wird von den meisten Reiserücktrittsversicherern anerkannt.Es existieren jedoch auch Fälle, in denen Versicherte die Leistungsbeschreibung genau lesen sollten. Hier leistet nämlich nicht jede Police:

    • Unerwartetes Jobangebot
    • Ausfall der Urlaubsvertretung im Job
    • Plötzlicher Ausbildungsbeginn (durch besondere Chance)

    info_outline
    Tipp:
    Besteht die realistische Möglichkeit, dass es noch vor Reiseantritt zu Veränderungen im Jobbereich kommt, ist es sinnvoll, eine passende Police auszusuchen. Diese sollte entsprechende Risiken möglichst umfassend abdecken.
  3. Sonstige Gründe
    Der letzte große Bereich beinhaltet alle weiteren Ursachen für einen Reiserücktritt, die für Reiserücktrittsversicherungen noch in Betracht kommen. Dazu gehören:

    • Todesfall
      Ein Todesfall in der Familie ist für alle Versicherer ein triftiger Grund, eine geplante Reise abzusagen. Doch gilt dies nur für Todesfälle von nahen Angehörigen. Wer dazu gehört, wird von den Versicherern unterschiedlich geregelt. Folgender Personenkreis gilt jedoch in den meisten Fällen als nahstehend:

      • Eltern und Schwiegereltern
      • Kinder
      • Enkel
      • Geschwister
      • Ehe- und Lebenspartner
    • Schäden rund um das Eigentum
      Nahezu alle Policen sichern auch Fälle ab, die sich um das Eigentum des Versicherungsnehmers drehen. Dies gilt insbesondere für:

      • Einbrüche
      • Hausbrand
      • Blitzeinschläge oder andere Naturgewalten
      • Diebstahl von wichtigen Reisedokumenten
    • Gerichtliche Vorladungen
      Wer als Zeuge vor Gericht aussagen muss und unerwartet eine entsprechende Vorladung erhält, kann im Normalfall mit einer Erstattung der Reisekosten und Stornogebühren rechnen.
    • Adoptionen
      Der Kinderwunsch durch Adoption stellt sich für Paare oftmals als unberechenbar dar. Manchmal ergibt sich plötzlich die lang ersehnte Möglichkeit, aber die Termine durchkreuzen die eigenen Reisepläne. In solchen Fällen leisten einige Policen ebenfalls.

Was tun im Versicherungsfall?

Wer von einer Reise aus triftigem Grund zurücktreten möchte, sollte schnell handeln. Hier gilt: Je eher die Stornierung, desto geringer die Stornokosten. Wer erst noch abwarten möchte und auf eine Besserung hofft, muss eventuell mit Leistungskürzungen durch die Versicherung rechnen.

Nach der Stornierung müssen Versicherte den Reiserücktritt an die eigene Versicherung melden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Versicherungsnachweis
  • Nachweis über den Eintritt des Versicherungsfalls (Attest oder Bescheinigung)
  • Reisebestätigung
  • Stornorechnung mit Zahlungsnachweis

Die Auszahlung erfolgt je nach gewähltem Tarif. Bei Tarifen mit Selbstbehalt zieht der Versicherer diesen (oft prozentualer Betrag der Reisekosten) von der Versicherungsleistung ab.

Warum lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Viele Gründe für einen Reiserücktritt ergeben sich oft erst sehr kurz vor dem Reiseantritt. Gerade dann belaufen sich die Stornokosten oft auf besonderes hohe Summen – in der letzten Woche vor der Reise wird oft der gesamte Reisepreis fällig. Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Versicherte bei relativ geringen Kosten viel Geld sparen.

Ein Rechenbeispiel soll die Kosten verdeutlichen:

 Kosten mit PoliceKosten ohne Police
Kosten einer Reiserücktrittsversicherung50 Euro0 Euro
Reisekosten1.200 Euro1.200 Euro
Stornokosten (70%)840 Euro840 Euro
Gesamtkosten50 Euro840 Euro
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.

 

Reiserücktrittsversicherung: Die Leistungen genau checken

Die Reiserücktrittsversicherung bietet eine gute Absicherung, wenn plötzlich vor einer Reise etwas schiefgeht und ein Reiseantritt nicht möglich ist. Sie deckt die Stornokosten und hilft dabei, viel Geld zu sparen. Doch vor dem Abschluss einer Police sollten Interessenten auch immer die im Leistungsumfang enthaltenen Gründe für einen Versicherungsfall checken. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen vermeiden, falls wirklich einmal etwas passiert.

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