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Was bedeutet „Wartezeit“ bei einer Versicherung?

  • Was bedeutet der Begriff bei Versicherungen?
  •  Wo sollten Versicherte aufpassen?
  • Was ist dabei generell zu beachten?

Rechtsschutzversicherung abschließt, wird dabei häufig mit dem Begriff „Wartezeit“ konfrontiert. Aber auch in anderen Versicherungsbereichen können Wartezeiten zu einem wichtigen Thema werden. Doch was genau bedeutet der Begriff im Zusammenhang mit Versicherungen? Bei welchen Policen sollten Versicherte aufpassen und was ist dabei generell zu beachten?

Was bedeutete Wartezeit im Zusammenhang mit Versicherungen?

Im Normalfall ist mit dem Begriff Wartezeit der Zeitraum gemeint, der zwischen dem technischen Versicherungsbeginn (der Versicherte beginnt mit der Prämienzahlung) und dem Beginn des Versicherungsschutzes (der Versicherte kann Leistungen beanspruchen) liegt.

Das folgende Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang:

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Beispiel:
Der Kunde A schließt zum 01.01.2020 eine Rechtsschutzversicherung ab. In den Versicherungsbedingungen ist für den Bereich Arbeitsrecht eine Wartezeit von 3 Monaten vorgesehen. Sollte es im Februar zu einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber kommen, kann Kunde A noch nicht auf die Leistungen seiner Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Diese wäre frühestens ab 01.04.2020 möglich.

Warum gibt es Wartezeiten bei Versicherungen?

Versicherungsgesellschaften können sich durch die Festlegung von Fristen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Missbrauch absichern. Ein Missbrauch läge beispielsweise dann vor, wenn der Versicherte schon vor dem Abschluss einer Versicherungspolice weiß, dass ein Versicherungsfall auf ihn zukommt.

Das Ganze sähe im Extremfall folgendermaßen aus:

  1. Kunde weiß von einem Versicherungsfall
  2. Er schließt eine Versicherung ab
  3. Er trägt den Fall der Versicherung vor
  4. Die Versicherung leistet
  5. Der Kunde kündigt die Versicherung

Genau dieses Verhalten würde dem Zweck einer Versicherungspolice zuwiderlaufen. Diese ist dazu da, den Versicherten für die Zukunft vor möglichen Risiken abzusichern oder im Falle eines bestimmten Schadensereignisses finanziell abzufedern. Durch die Wartezeit kann eine Versicherungsgesellschaft verhindern, dass Policen nur dazu genutzt werden, sich schnell Hilfe zu beschaffen.

Wie lange fallen die Wartezeiten aus?

Wartezeiten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und gehören längst zum Versicherungsalltag. In §197 VVG hat der Gesetzgeber jedoch gewisse Höchstgrenzen für Wartezeiten im Bereich der Krankenversicherung vorgegeben, damit Versicherungskunden nicht über Gebühr benachteiligt werden.

Die maximal zulässigen Wartezeiten im Überblick:

VersicherungsleistungMaximale zulässige Wartezeit*
Krankheitskostenversicherung (generell)3 Monate
Krankenhaustagegeldversicherung (generell)3 Monate
Krankentagegeldversicherung (generell)3 Monate
Kosten einer Entbindung8 Monate
Psychotherapie8 Monate
Zahnbehandlung und Zahnersatz8 Monate
Kieferorthopädie8 Monate
Pflegekrankenversicherung3 Jahre
*Maximal zulässige Wartezeiten im Bereich der Kranken- und Krankenzusatzversicherung, Quelle: §197 VVG (03.2020)

 

Darüber hinaus sind Wartezeiten von 3 Monaten in bestimmten Zweigen der Rechtsschutzversicherung durchaus gängig. Normalerweise geht es dabei um Leistungsbereiche, in denen rechtliche Streitigkeiten über einen längeren Zeitraum im Vorfeld absehbar sind.

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Hinweis:
Auch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es Wartezeiten. Hierbei geht um eine gewisse Mindestbetriebszugehörigkeit, die ein Arbeitnehmer für Versorgungsansprüche erfüllen muss.

 

Welche Besonderheiten sind bei Wartezeiten zu beachten?

Wartezeiten sind auch im Bereich der PKV und der Zusatzversicherungen nicht starr, denn sie gelten nicht für jeden Versicherungsfall. So stellen Unfälle beispielsweise eine Ausnahme dar. Von diesen plötzlich eintretenden Ereignissen kann der Versicherte nicht im Vorfeld gewusst haben, so dass hier die Versicherungen sofort leisten.

Weitere Sonderfälle in Bezug auf die Wartezeiten:

Ehepaar Kalkulator

Ehegatten

Wenn eine Person bereits seit 3 Monaten bei einer Gesellschaft versichert ist, entfällt die Wartezeit für einen neu versicherten Ehegatten. Dies gilt allerdings nur, wenn dieser einen gleichartigen Versicherungsschutz innerhalb der ersten 2 Monate nach der Eheschließung beantragt.

Versicherungswechsel Kalendar

Versicherungswechsel

Wer aus der GKV in die PKV wechselt oder vorher eine andere Krankheitskostenversicherung nutzte, kann sich die dort ununterbrochen verbrachte Versicherungszeit auf die Wartezeit anrechnen lassen. Dies gilt aber nur, wenn die neue Versicherung spätestens 2 Monate nach Ausscheiden aus der alten Police beantragt wird. Gleiches gilt für Personen, die aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Heilfürsorge ausscheiden.

Ehepaar Baby Laptop

Neugeborene

Neugeborene erhalten ebenfalls Versicherungsschutz ohne Wartezeit, wenn am Tag der Geburt ein Elternteil mindestens 3 Monate entsprechend versichert war. Zusätzlich müssen die Eltern die Versicherung für das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum ersten Tag des Geburtsmonats abschließen.

Die hier vorgestellten Regelungen stellen lediglich das Maximum dar, was Versicherer in Sachen Wartezeit in Versicherungsverträgen festhalten dürfen. Abweichungen hiervon dürfen nur zum Vorteil des Kunden erfolgen.

Was können Versicherte tun, wenn dringend Versicherungsschutz benötigt wird?

Sollte der Versicherungsschutz dringend ausfallen, kann es sinnvoll sein, sich nach entsprechenden Tarifen umzuschauen. Zum einen fallen die Konditionen auch in Bezug auf Wartezeiten je nach Versicherungsart und Anbieter unterschiedlich aus. Es kann also durchaus auch Angebote geben, bei denen Versicherer im Bereich der Rechtschutzversicherung die Wartezeiten kürzer ansetzen oder entfallen lassen.

Zum anderen existieren zum Beispiel in der Zahnersatzversicherung auch Tarife, die speziell auf diese Fälle abgestimmt werden. Diese bieten in Bezug auf das Leistungsniveau oft eine deutlich geringere Absicherung und weisen im Normalfall eine gewisse Mindestlaufzeit aus. Trotzdem können entsprechende Policen dabei helfen, dringend benötigten Zahnersatz zunächst günstiger zu erhalten. Jedoch leisten auch hier nur die wenigsten Policen, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.

Wartezeiten bei Versicherungen sollten beachtet werden

Wer eine private Krankenversicherung oder eine entsprechende Zusatzversicherung abschließt, sollte sich vorher genau die Wartezeiten anschauen. Im Normalfall betragen diese 3 Monate und sollen verhindern, dass Versicherte mit bereits bekannten Problemen auf die Versicherer zukommen. Trotzdem existieren durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern, so dass sich ein genauer Vergleich der einzelnen Policen in den betroffenen Bereichen durchaus lohnt.

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