Wer sich für die GKV entscheidet, muss sich um das Leistungsniveau so gut wie keine Sorgen machen. Der Leistungskatalog für die Krankenkasse ist festgelegt und gilt für alle Kassen gleichermaßen. Lediglich besondere Leistungen wie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Erstattungen im Bereich der alternativen Medizin unterscheiden sich je nach Anbieter.
In der PKV entscheidet der Kunde beim Abschluss der Versicherung selbst über das Leistungsniveau. Durch die verschiedenen Tarife kann er sich die benötigten Leistungen am Ende selbst zusammenstellen. Wer einen leistungsfähigen und damit teureren Tarif wählt, kann in vielen Bereichen auf bessere Leistungen bauen als in der GKV.
Die folgende Tabelle vergleicht die Leistungen zwischen GKV und PKV in wichtigen Bereichen:
| PKV | GKV | Bessere Leistung? |
Arzneimittel | In vielen Fällen volle Kostenerstattung aller Medikamente (Selbstbehalt je nach Tarif) | Zuzahlung von 10% (Kostengrenze: 10 Euro), rezeptfreue Medikamente müssen selbst bezahlt werden | PKV |
Psychotherapie | Je nach Tarif große Einschränkungen der Sitzungszahl (20-30 pro Jahr), vorherige Anfrage für Erstattung nötig | Alle zugelassenen Therapien werden bezahlt, nach Genehmigung sehr viele Sitzungen pro Jahr möglich | Oft GKV |
Hilfs- und Heilmittel | Fester Katalog (nur seltene Aktualisierung) | Katalog wird stetig überarbeitet, 10% Zuzahlung (Kostengrenze: 10 Euro) | Oft GKV |
Unterbringung im Krankenhaus | Je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer (günstige Tarife: auch Mehrbettzimmer) | Fast immer Mehrbettzimmer | PKV |
Arztbehandlung | Je nach Tarif Chefarzt oder diensthabender Arzt | Diensthabender Arzt | PKV |
Krankenhauskosten | Keine (je nach Tarif sogar Krankenhaustagegeld) | 10 Euro pro Tag (maximal 28 Tage pro Jahr) | PKV |
Zahnersatz | Je nach Tarif werden 50-100% der Kosten bezahlt (Summenbegrenzung möglich), Beschränkung auf Grundversorgung entfällt | 50% der Grundversorgung (bei vollständigem Bonusheft ab 10 Jahren Vorsorge 65%) | PKV |
Heilpraktiker | Je nach Tarif Übernahme der Kosten | Je nach Krankenkasse nur beschränkte Kostenübernahme einzelner Behandlungen | PKV |
* Je nach Versicherungsgeber variieren die angebotenen Leistungen. Die hier gezeigte Tabelle dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei Verdienstausfällen bieten sowohl die GKV als auch die PKV Ersatzleistungen an, wenn diese tariflich ausgewählt wurden. Hier besteht auch ein Wahlrecht in der GKV (Krankengeld erhöht den Beitrag um 0,6 Prozentpunkte). Das Krankengeld in der GKV ist festgelegt:
- Ab dem 43. Tag wird Krankengeld gezahlt
- Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoverdienstes und maximal 90% des Nettoeinkommens
In der PKV können Versicherte selbst festlegen, ab wann sie wie viel Krankentagegeld erhalten. Dieser Leistungsbaustein erweist sich gerade für Selbstständige sehr wichtig, deren Verdienst nicht abgesichert ist. Gerade für Selbständige sind hier allerdings die Tagessätze häufig begrenzt. Deshalb sollte diese vorher genau kalkulieren, wie viel Geld sie zur Abfederung des Verdienstausfalls benötigen und ob sie diesen Tagessatz von der gewünschten Versicherung auch erhalten.
In Sachen Elterngeld und Mutterschutz punktet ganz klar die GKV, die Versicherte in Elternzeit beitragsfrei stellt. Zusätzlich erhalten gesetzlich Versicherte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bis zu 13 Euro pro Tag an Mutterschaftsgeld – die Differenz zum Nettoverdienst muss der Arbeitgeber ausgleichen. Privatversicherte aber auch über die Familienversicherung in der GKV versicherte Frauen erhalten nur einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.