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Versicherte haben die Qual der Wahl

  • GKV oder PKV?
  • Wer hat überhaupt wie Wahl?
  • Was gilt es zu beachten?

Im Bereich der Krankenversicherung bietet das deutsche System eine weltweit einmalige Konstellation. Nur hierzulande existieren zwei Systeme parallel: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Doch wo eine Auswahl zur Verfügung steht, müssen Versicherte auch eine Entscheidung treffen. Diese läuft also zunächst auf die Frage hinaus: GKV oder PKV? Doch wer hat überhaupt wie Wahl? Für wen lohnt sich welche Art der Versicherung und was ist dabei grundsätzlich zu beachten?

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Die PKV steht nicht jedem offen

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese gliedern sich in zwei große Bereiche:

  1. Gesetzliche Hürden: Verdienstgrenzen verhindern PKV-Nutzung
    Es existieren gewisse gesetzliche Hürden für die Aufnahme in der PKV. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Angestellte sich nur dann privat versichern
    können, wenn ihr Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten hat. Diese liegt im Jahr 2020 bei 62.550 Euro pro Jahr. Sollte das eigene
    Einkommen also darunter liegen, haben Angestellte gar nicht die Wahl, in die PKV zu wechseln.Andere Berufsgruppen können hingegen unabhängig vom Einkommen eine private Krankenversicherung nutzen.Dazu gehören:

    • Beamte (als Restkostenversicherung zur Beihilfe)
    • Studenten
    • Selbstständige
  2. Versicherungstechnische Hürden: Vorerkrankungen als K.o.-Kriterium?
    Die privaten Krankenversicherer dürfen Interessenten ablehnen. Dies geschieht vor allem dann, wenn eventuelle Vorerkrankungen ein zu großes finanzielles
    Risiko darstellen. Einzige Ausnahmen: Der Basis- und Standardtarif, die jedoch beide sehr eingeschränkte Leistungen mit sich bringen.Sollten private Versicherungsanbieter Personen mit ernsthaften Vorerkrankungen dennoch aufnehmen, müssen diese oft mit hohen Risikoaufschlägen auf ihre
    Prämie rechnen.In der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich hingegen jeder versichern, der aktuell nicht privat versichert ist. Für einen Wechsel von der PKV zur
    GKV existieren vor allem bei Versicherten im Alter von mehr als 55 Jahren jedoch deutliche Hürden. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass junge
    Versicherte zunächst die guten Leistungen der PKV zu günstigen Prämien und später in die GKV wechseln, wenn höhere Krankheitskosten die Prämien in der
    PKV erhöhen.
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Der Kostenvergleich: Welche Versicherung ist wann günstiger?

Der Kostenvergleich zwischen GKV und PKV wird erschwert durch die vollkommen unterschiedliche Art und Weise der Beitragserhebung:

  1. GKV: Solidargemeinschaft mit einkommensabhängiger Beitragsbemessung
    Gesetzlich Versicherte zahlen einen Krankenversicherungsbeitrag, der von der Höhe Ihres Einkommens abhängt. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 14,6%
    (Stand: 2020). Darüber hinaus dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, der aktuell je nach Kasse zwischen 0,4 und 1,5% schwankt.Der Gesamtbeitrag wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Selbstständige müssen Ihren Beitrag hingegen komplett selbst
    zahlen. Für freiwillig versicherte Studenten gilt zudem ein Beitrag von 148,63 Euro.Die gesetzliche Krankenversicherung zieht das Einkommen für den Kassenbeitrag jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze als Grundlage
    heran. Diese liegt 2020 bei 56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro pro Monat), was einen Höchstsatz von 684,38 Euro ergibt. Wer mehr verdient, zahlt
    trotzdem nur diesen Höchstsatz.
  2. PKV: Jeder Versicherte hat einen individuellen Beitrag
    In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag eines Versicherten stets individuell bemessen. Als Grundlagen dienen dabei vor allem die folgenden
    Faktoren:

    • Alter des Versicherten
    • Gesundheitszustand des Versicherten
    • Leistungsumfang des gewählten Tarifs

    Den Gesundheitszustand lassen die Versicherer durch eine vorherige Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen an den Interessenten) feststellen. Daraus
    ergibt sich oft die Konstellation, dass gerade junge Versicherte bei sehr guten Leistungen nur geringe Beiträge (ca. 90-140 Euro pro Monat) zahlen. Mit
    zunehmendem Alter steigen die Beiträge jedoch beträchtlich. Kommen dann noch viele Versicherungsfälle dazu, kann der Beitrag auch den Höchstsatz in der
    GKV übertreffen.

Eine PKV lohnt sich vom Kostenaspekt her vor allem in jungen Jahren. Wer bereits dann gut verdient, kann hier bares Geld sparen und erhält auch in vielen Bereichen erweiterte Leistungen. Sollten Vorerkrankungen vorliegen, könnten die Versicherungen allerdings Risikoaufschläge erheben. Da zudem im Alter die Beiträge deutlich ansteigen, lohnt sich eine Privatversicherung vor allem für Personen, die langfristig ein hohes und sicheres Einkommen vorweisen können.

Der Leistungsvergleich: PKV in vielen Bereichen besser

Wer sich für die GKV entscheidet, muss sich um das Leistungsniveau so gut wie keine Sorgen machen. Der Leistungskatalog für die Krankenkasse ist festgelegt und gilt für alle Kassen gleichermaßen. Lediglich besondere Leistungen wie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Erstattungen im Bereich der alternativen Medizin unterscheiden sich je nach Anbieter.

In der PKV entscheidet der Kunde beim Abschluss der Versicherung selbst über das Leistungsniveau. Durch die verschiedenen Tarife kann er sich die benötigten Leistungen am Ende selbst zusammenstellen. Wer einen leistungsfähigen und damit teureren Tarif wählt, kann in vielen Bereichen auf bessere Leistungen bauen als in der GKV.

Die folgende Tabelle vergleicht die Leistungen zwischen GKV und PKV in wichtigen Bereichen:

 PKVGKVBessere Leistung?
ArzneimittelIn vielen Fällen volle Kostenerstattung aller Medikamente (Selbstbehalt je nach Tarif)Zuzahlung von 10% (Kostengrenze: 10 Euro), rezeptfreue Medikamente müssen selbst bezahlt werdenPKV
PsychotherapieJe nach Tarif große Einschränkungen der Sitzungszahl (20-30 pro Jahr), vorherige Anfrage für Erstattung nötigAlle zugelassenen Therapien werden bezahlt, nach Genehmigung sehr viele Sitzungen pro Jahr möglichOft GKV
Hilfs- und HeilmittelFester Katalog (nur seltene Aktualisierung)Katalog wird stetig überarbeitet, 10% Zuzahlung (Kostengrenze: 10 Euro)Oft GKV
Unterbringung im KrankenhausJe nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer (günstige Tarife: auch Mehrbettzimmer)Fast immer MehrbettzimmerPKV
ArztbehandlungJe nach Tarif Chefarzt oder diensthabender ArztDiensthabender ArztPKV
KrankenhauskostenKeine (je nach Tarif sogar Krankenhaustagegeld)10 Euro pro Tag (maximal 28 Tage pro Jahr)PKV
ZahnersatzJe nach Tarif werden 50-100% der Kosten bezahlt (Summenbegrenzung möglich), Beschränkung auf Grundversorgung entfällt50% der Grundversorgung (bei vollständigem Bonusheft ab 10 Jahren Vorsorge 65%)PKV
HeilpraktikerJe nach Tarif Übernahme der KostenJe nach Krankenkasse nur beschränkte Kostenübernahme einzelner BehandlungenPKV
* Je nach Versicherungsgeber variieren die angebotenen Leistungen. Die hier gezeigte Tabelle dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bei Verdienstausfällen bieten sowohl die GKV als auch die PKV Ersatzleistungen an, wenn diese tariflich ausgewählt wurden. Hier besteht auch ein Wahlrecht in der GKV (Krankengeld erhöht den Beitrag um 0,6 Prozentpunkte). Das Krankengeld in der GKV ist festgelegt:

  • Ab dem 43. Tag wird Krankengeld gezahlt
  • Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoverdienstes und maximal 90% des Nettoeinkommens

In der PKV können Versicherte selbst festlegen, ab wann sie wie viel Krankentagegeld erhalten. Dieser Leistungsbaustein erweist sich gerade für Selbstständige sehr wichtig, deren Verdienst nicht abgesichert ist. Gerade für Selbständige sind hier allerdings die Tagessätze häufig begrenzt. Deshalb sollte diese vorher genau kalkulieren, wie viel Geld sie zur Abfederung des Verdienstausfalls benötigen und ob sie diesen Tagessatz von der gewünschten Versicherung auch erhalten.

In Sachen Elterngeld und Mutterschutz punktet ganz klar die GKV, die Versicherte in Elternzeit beitragsfrei stellt. Zusätzlich erhalten gesetzlich Versicherte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bis zu 13 Euro pro Tag an Mutterschaftsgeld – die Differenz zum Nettoverdienst muss der Arbeitgeber ausgleichen. Privatversicherte aber auch über die Familienversicherung in der GKV versicherte Frauen erhalten nur einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.

Fazit: PKV vor allem für Besserverdiener interessant

Abschließend lässt sich festhalten, dass die private Krankenversicherung vor allem für Personen geeignet ist, die langfristig mit einem hohen Verdienst planen können. Auf diese Weise sorgen Prämienerhöhungen in der Zukunft nicht für finanzielle Probleme. Gerade diese Personengruppe kann damit auch von einem umfangreichen Leistungspaket profitieren.

Alle anderen fahren mit der GKV häufig besser, da diese aufgrund der Einkommensabhängigkeit der Beiträge das finanzielle Risiko klein hält. Wer dennoch nicht auf die attraktiven Leistungsbausteine bei der Krankenhausbehandlung oder den Zahnersatz verzichten möchte, kann diese Bereiche über Zusatzversicherungen mit in seine Gesundheitsversorgung einbeziehen.

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