Die bestehende Krankenversicherung der Eltern sowie deren Einkommen beeinflusst, ob eine private Krankenversicherung für die Kinder infrage kommt oder diese gesetzlich zu versichern sind. Sofern beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenkasse sind, hat das Kind Anrecht auf eine beitragsfreie Mitgliedschaft. Sind hingegen beide Elternteile privat versichert, ist auch für das Kind eine PKV abzuschließen.
Liegt der Fall vor, dass z. B. die Mutter gesetzlich versichert ist und der Vater privat, entscheidet bei verheirateten Paaren das Einkommen. Stand 2020 liegt die Bemessungsgrenze bei einem jährlichen Einkommen von 62.550 Euro. Verdient der privat versicherte Partner oberhalb dieser Grenze, kommt die private Krankenversicherung für die Kinder infrage.
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Hinweis:
Sie können für Ihre Kinder einen Verzichtsantrag für die beitragsfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Ist dies erfolgt, steht es Ihnen jederzeit frei für bessere Leistungen eine private Krankenversicherung für Ihre Kinder abzuschließen.