menu close
Versicherung Banner MobileZahnarztutensilien Banner TabletZahnarztutensilien Banner Desktop

Zahnzusatzversicherungen für Kinder abschließen

  • Gehen Sie auf Nummer sicher
  • Bequem von zu Hause abschließen
  • Mit nur wenigen Klicks
Finden Sie die passende Versicherung:

Eingriffe an Zähnen und Zahnfleisch sind regelmäßig bereits im Kindesalter medizinisch erforderlich. Die Kosten dafür müssen gesetzlich Versicherte je nach Schweregrad selbst tragen. Zudem zahlen Kassenpatienten für moderne Behandlungsmethoden und hochwertige Materialien oft drauf. Damit Sie davon nicht betroffen sind, können Sie online eine Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder abschließen. Dazu müssen Sie nur die persönlichen Angaben in die Formulare eintragen und können direkt den passenden Tarif schnell und unkompliziert online abschließen.

Diese Leistungen sollten abgedeckt werden

Behandlungen an den Zähnen können aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Die Zahnzusatzversicherung Ihrer Kinder sollte für einen umfangreichen Schutz daher die folgenden drei Bereiche abdecken:

Kieferorthopaedie

Kieferorthopädische Eingriffe

Über die Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte eine Zahnspange bezuschusst werden. Das gilt sowohl für lose bzw. herausnehmbare als auch für feste Zahnspangen. Achten Sie vor allem darauf, dass der Tarif die Kosten für modernste Verfahren und hochwertige Materialien übernimmt. Hier gibt es zwischen den Anbietern oft Unterschiede!

Zahnprophylaxe

Behandlung der Zähne

Die Zahnbehandlung bei Milchzähnen ist besonders wichtig. Werden z. B. von Karies befallene Milchzähne nicht rechtzeitig und professionell behandelt, können die bleibenden Zähne in der Folge ebenfalls von Karies befallen sein. Zudem können sich durch Schnuller oder Nuckelflaschen verursachte Fehlstellungen beim Wechsel vom Milchgebiss aufs bleibende Gebiss übertragen. Zahnbehandlungen (auch Wurzelbehandlungen und Füllungen) sollten daher in der Zusatzversicherung Ihrer Kinder inbegriffen sein.

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung

Karies sowie Zahnfleischentzündungen können durch eine professionelle Zahnreinigung verhindert werden, sofern diese regelmäßig erfolgt. Die Zahnzusatzversicherung Ihrer Kinder sollte daher diese Leistung beinhalten, damit Sie die Kosten für das Entfernen von Zahnstein oder Plaque nicht selbst tragen müssen.

Zahnarzt

Finden Sie Ihren Tarif

Schnell und einfach online abschließen

  • Ihre Daten eingeben
  • Angebote erhalten
  • Direkt online abschließen

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Zahnfehlstellung bei Kindern sind keine Seltenheit. Bei etwa jedem zweiten Kind liegt eine Fehlstellung der Zähne in solchem Ausmaß vor, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist. Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält jedoch für seine Kinder nicht alle möglichen Behandlungsmethoden. Außerdem werden erforderliche Eingriffe nur bezuschusst, wenn es sich um gravierende Zahnfehlstellungen handelt. Umgehen können Sie diese Nachteile, wenn Sie eine Zusatzversicherung für Ihre Kinder abschließen. Diese bietet nicht nur ein breiteres Leistungsangebot, sondern auch die Kostenübernahme bei leichten Fehlstellungen der Zähne.

In 3 Schritten zur Zahnzusatzversicherung für meine Kinder

Die Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder können Sie direkt online mit nur wenigen Klicks abzuschließen. In den folgenden drei Schritten gelangen Sie von der Dateneingabe bis hin zum Vertragsabschluss:

Kind Zahnarzt

1. Angaben zum Kind

Zunächst wählen Sie im Online-Formular aus, ob Ihr Kind gesetzlich oder über die freie Heilfürsorge versichert ist. Sofern für Ihr Kind eine private Krankenversicherung/Beihilfe besteht, kann in der Regel keine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Anschließend geben Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes an, da u. a. das Alter für die Beitragshöhe relevant ist.

Bonusheft Zahnarzt

2. Aktueller Zahnstatus

Im zweiten Schritt wird der Zahnstatus für die Zahnzusatzversicherung des Kindes abgefragt. Hierzu gehört z. B., ob sich das Kind aktuell in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung befindet oder diese angeraten wurden. Zudem geben Sie an, ob bei dem zu versichernden Kind aktuell Zahnfleischentzündungen (Parodontose) behandelt werden oder wurden. Hat Ihr Kind bereits bleibende Zähne geben Sie darüber hinaus an, ob Zähne fehlen oder Zahnersatz besteht.

Versicherung vergleichen

3. Versicherung abschließen

Nachdem alle Angaben gemacht worden sind können Sie den gewünschten Tarif direkt online abschließen. Es sind keie weiteren Termine vor Ort notwendig und Sie sind abgesichert.

Erstattung der angefallenen Kosten

Bei der Kostenerstattung einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen relevant (kurz: KIG). Differenziert wird in der Regel zwischen KIG 1 bis 2 sowie KIG 3 bis 5. In den ersten beiden Stufen kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht für Zuschüsse bzw. Kostenerstattungen auf. Erst ab KIG-Gruppe 3 bis 5 werden für gesetzlich versicherte Kinder die Kosten erstattet. Entscheidend ist dies bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder, weil manche Anbieter erst dann eintreten, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt – d. h. nur im Falle der KIG 1 und 2. Es gibt jedoch auch Tarife, die trotz Vorleistung der gesetzlichen Kasse für Mehrkosten einer höherwertigen Behandlung in den KIG Gruppen 3 bis 5 aufkommen.

Erstattungsbeispiel

 Damit Sie einen ersten Eindruck davon bekommen, wie hoch die Kosten der Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder ausfallen können, haben wir Ihnen ein Fallbeispiel zusammengestellt. Versichert werden soll ein dreijähriges Kind (Geburtsdatum: 05.05.2016), das über seine Eltern gesetzlich krankenversichert ist. Beim Zahnstatus des Kindes gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass keine aktuellen oder angeratenen Zahnbehandlungen vorliegen. Zudem setzen wir voraus, dass bei dem Kind bisher zu keinem Zeitpunkt Zahnfleischentzündungen diagnostiziert wurden. Auch fehlende bleibende Zähne sowie Zahnersatz sind nicht gegeben. Ausgehend von den genannten Daten sieht die Kostenerstattung für die einzelnen Bereiche wie folgt aus:

ZahnersatzZahnbehandlungZahnreinigungKieferorthopädieMonatsbeitrag
85 % für Kronen,
Brücken und Implantate
100 % für Kunststofffüllungen sowie
Zahnfleisch- und Wurzelbehandlungen
150 € pro Kalenderjahr (2 x 75 €)100 % bei KIG 1 und 2 sowie 3 bis 5;
maximal 1.500 € Kostenübernahme pro
Behandlungsfall
10,67 €
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.
Call Center Service

Finden Sie Ihren Tarif

Schnell und einfach online abschließen

  • Ihre Daten eingeben
  • Angebote erhalten
  • Direkt online abschließen

Oft gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

In vielen Fällen benötigen Kinder ab dem 6. Lebensjahr das erste Mal eine kieferorthopädische Behandlung (z. B. in Form einer Zahnspange). Oftmals ist die Notwendigkeit eines Eingriffs auch erst ab dem 8. Lebensjahr erforderlich. Pauschal lässt sich die Frage daher nicht beantworten, denn der Einzelfall entscheidet. Da die Zahnzusatzversicherung für Kinder jedoch nur greift, sofern noch keine Diagnose vorliegt, wird der Abschluss einer solchen Police zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr eines Kindes empfohlen.
Von Gruppe 1 bis 5 reichen die KIG. Wird Ihr Kind aufgrund der erfolgten ärztlichen Diagnose in eine der beiden ersten Gruppen eingestuft, zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht. Denn die KIG 1 bezeichnet Zahnfehlstellungen, die nur aus ästhetischen Gründen zu beheben wären. Unter KIG 2 fallen Fehlstellungen der Zähne, deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist, die aber wegen der geringen Ausprägung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Erst ab KIG 3, d. h. bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen, erhalten Kassenpatienten Zuschüsse. Aus den genannten Gründen lohnt sich daher die Zahnzusatzversicherung für Kinder, um auch in den unteren KIG-Gruppen nicht selbst die Kosten tragen zu müssen.
Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder Behandlungen angeraten noch bereits diagnostiziert worden sind. Nur wenn dies gegeben ist, greifen die Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Kinder. Wenn also z. B. der Zahnarzt bei Ihrem Kleinkind vor Vertragsabschluss einen Fehlstand des Kiefers festgestellt hat, dies aber noch nicht vom Facharzt diagnostiziert wurde, gilt der Versicherungsfall i. d. R. bereits als eingetreten und ist nicht mehr mit versicherbar.
Ob eine Wartezeit eingehalten werden muss oder nicht, ist vom Anbieter abhängig. Bei einigen Versicherungsgebern gelten z. B. für Zahnbehandlungen und Prophylaxe festgeschriebene Wartezeiten von drei Monaten. Im Falle von Zahnersatz und Kieferorthopädie reichen die Wartezeiten mitunter bis zu acht Monaten. Es gibt jedoch auch Policen, bei denen grundsätzlich keine Wartezeit vorgeschrieben ist. Achten Sie daher beim Vergleich auf die genauen Regelungen der Anbieter.