eVB ist eine Abkürzung und steht für den Begriff „elektronische Versicherungsbestätigung“. Mit dieser Nummer kann der Eigentümer eines Kfz bei der Fahrzeuganmeldung vor dem Straßenverkehrsamt nachweisen, dass er für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Bis zum Jahr 2008 war dafür die sogenannte Doppelkarte oder auch Deckungskarte erforderlich. Wurde diese vorgelegt, hat das Straßenverkehrsamt einen Teil behalten und den anderen Teil wieder an die Versicherung zurückgesendet. Seit 2008 ist dieser bürokratische Aufwand nicht mehr nötig. Der Fahrzeughalter bringt einfach die eVB-Nummer zur Anmeldung mit und schon kann das Amt prüfen, ob ein Versicherungsschutz vorliegt.
Die Nummer selbst besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code. Wirklich wichtig sind dabei vor allem die ersten beiden Zeichen – diese können nämlich einem bestimmten Versicherer zugeordnet werden. Die anderen 5 Zeichen werden nach dem Zufallsprinzip computergeneriert und sorgen dafür, dass jede eVB-Nummer einzigartig ausfällt.
Woher erhalten Versicherte ihre eVB-Nummer?
Wer eine Kfz-Haftpflicht abschließt, erhält von seinem Versicherer auf Antrag eine entsprechende eVB-Nummer. Den Antrag können Versicherte sowohl telefonisch als auch über die Online-Portale der Versicherungen beantragen. Die Zustellung erfolgt im Normalfall auf einem der folgenden Wege:
- Per Post (dauert im Normalfall 1-2 Tage)
- Per Mail (in der Regel binnen Minuten)
- Per SMS (normalerweise binnen Minuten)