menu close
Versicherung Banner MobileKFZ-Versicherung Banner TabletKFZ-Versicherung Banner Desktop

Alles Wichtige zur eVB-Nummer

  • Alles Wichtige zur eVB-Nummer
  • Was besagt diese Nummer im Detail?
  • Was sollten Versicherte über die eVB-Nummer wissen

Die Anmeldung eines Autos hat sich in den letzten 20 Jahren in Deutschland deutlich verändert. Dies liegt vor allem an der verringerten Bürokratie. Doch auch heute werden noch verschiedene Unterlagen benötigt, zu denen auch die eVB-Nummer gehört. Doch was ist das eigentlich genau und was sollten Versicherte in Bezug auf die eVB-Nummer beachten?

Was ist die eVB-Nummer genau?

eVB ist eine Abkürzung und steht für den Begriff „elektronische Versicherungsbestätigung“. Mit dieser Nummer kann der Eigentümer eines Kfz bei der Fahrzeuganmeldung vor dem Straßenverkehrsamt nachweisen, dass er für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Bis zum Jahr 2008 war dafür die sogenannte Doppelkarte oder auch Deckungskarte erforderlich. Wurde diese vorgelegt, hat das Straßenverkehrsamt einen Teil behalten und den anderen Teil wieder an die Versicherung zurückgesendet. Seit 2008 ist dieser bürokratische Aufwand nicht mehr nötig. Der Fahrzeughalter bringt einfach die eVB-Nummer zur Anmeldung mit und schon kann das Amt prüfen, ob ein Versicherungsschutz vorliegt.

Die Nummer selbst besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code. Wirklich wichtig sind dabei vor allem die ersten beiden Zeichen – diese können nämlich einem bestimmten Versicherer zugeordnet werden. Die anderen 5 Zeichen werden nach dem Zufallsprinzip computergeneriert und sorgen dafür, dass jede eVB-Nummer einzigartig ausfällt.

Woher erhalten Versicherte ihre eVB-Nummer?

Wer eine Kfz-Haftpflicht abschließt, erhält von seinem Versicherer auf Antrag eine entsprechende eVB-Nummer. Den Antrag können Versicherte sowohl telefonisch als auch über die Online-Portale der Versicherungen beantragen. Die Zustellung erfolgt im Normalfall auf einem der folgenden Wege:

  • Per Post (dauert im Normalfall 1-2 Tage)
  • Per Mail (in der Regel binnen Minuten)
  • Per SMS (normalerweise binnen Minuten)

Was kostet die eVB-Nummer?

Die Beantragung und auch Übermittlung der eVB-Nummer bringt für Versicherte keinerlei Kosten mit sich. Einzige Voraussetzung ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei der gewählten Versicherungsgesellschaft.

In welchen Fällen ist die eVB-Nummer wichtig?

Die eVB-Nummer wird normalerweise vor allem für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs benötigt. Darüber hinaus kommen aber auch noch andere Situationen infrage:

  • Der Halter möchte ein stillgelegtes Fahrzeug erneut zulassen
  • Ein Fahrzeug soll auf einen neuen Halter umgemeldet werden
  • Der Halter wechselt den Wohnort und möchte sein Fahrzeug ummelden
  • Technische Änderungen am Fahrzeug sollen von der Behörde bestätigt werden
  • Es wird ein Kurzkennzeichen für eine Probefahrt oder eine Überführung benötigt
  • Der Halter möchte das Kennzeichen für sein Kfz wechseln
1637Jetzt online vergleichen

Vergleichen Sie Autoversicherungen verschiedener Anbieter und finden Sie das für Sie passende Angebot. Es funktioniert mit nur wenigen Klicks und kostet Sie nur wenig Aufwand. Profitieren Sie vom kostenlosen Preisvergleich:

  • Einfach ihre Daten eingeben
  • Individuelle Angebotsvorschläge bekommen
  • Vergleichen und sparen!

Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeitsdauer für eine eVB-Nummer wird immer vom jeweiligen Versicherer bestimmt. Grundsätzlich können eVB-Nummern bis zu 24 Monate gültig bleiben. Die meisten Versicherer beschränken die Gültigkeitsdauer jedoch auf Zeiträume zwischen 3 und 9 Monaten.

info_outline
Wichtig:
Eine eVB-Nummer ist nur für die einmalige Verwendung gültig. Nach der Nutzung verfällt sie und kann nach einer gewissen Wartefrist von der Versicherung an einen anderen Fahrzeughalter weitergegeben werden. Für eine erneute An- oder Ummeldung benötigen Versicherte wieder eine neue eVB-Nummer.

Dürfen Fahrzeughalter mit eVB-Nummer auch ohne Kennzeichnen zur Zulassungsstelle fahren?

Nein, eine Fahrt ohne Kennzeichen ist grundsätzlich verboten und wird von der Polizei mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Die eVB-Nummer stellt lediglich ein Indiz auf einen Versicherungsschutz dar.

Wer über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt und bereits ein ungestempeltes Kennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen hat, darf laut §10 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung oder zur Anbringung der Stempelplakette fahren.

Die Anmeldung selbst können Fahrzeughalter übrigens auch vollziehen, ohne das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle vorzuführen. Es werden lediglich die entsprechenden Unterlagen wie die eVB-Nummer benötigt.

eVB-Nummer: Unbürokratischer Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die eVB-Nummer stellt also einen unbürokratischen Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Da es sich dabei um eine Pflichtversicherung handelt, ist deren Nachweis eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Wer also einen Neuwagen anmelden oder ein gebrauchtes Fahrzeug ummelden möchte, sollte die eVB-Nummer vorher bei der Kfz-Versicherung beantragen.

Diese kostet nichts und wird normalerweise binnen Minuten per SMS oder Mail versendet. Zusätzlich sollten Fahrzeughalter beachten, dass die Nummer sie nicht dazu berechtigt, ihr Fahrzeug ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle zu fahren.

Andere Artikel die Sie interessieren könnten