Was Sie für Ihre private Krankenversicherung im Basistarif zahlen müssen und welche konkreten Leistungen abgedeckt sind, hängt letztendlich vom Anbieter und dessen Angeboten ab. Da der PKV-Basistarif jedoch nur die Pflichtleistungen der GKV abdecken muss, gilt beim Versicherungsumfang: Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den Stationsarzt sowie oft nur durchschnittliche bis gehobene Zahnleistungen.
Damit Sie einen ersten Eindruck davon bekommen, wie viel Geld pro Monat für die private Krankenversicherung mit Basistarif aufzubringen ist und was für die Kostenübernahme je nach Leistungsbereich gilt, haben wir für Sie ein Fallbeispiel zusammengestellt:
Versicherungsnehmer | Zahnleistungen | Ambulante Leistungen | Stationäre Leistungen | Selbstbeteiligung | Monatsbeitrag |
Angestellter; 56 Jahre alt | Gehobene Kategorie;
100 % Übernahme bei Zahnbehandlungen;
70 % für Zahnersatz
(bei fehlender jährlicher Kontrolle nur 50 %) | 75 % Kostenübernahme,
wenn der Versicherte ohne Überweisung direkt zum Facharzt geht | Bei Krankenhausaufenthalten:
Behandlung durch Stationsarzt und
Unterbringung im Mehrbettzimmer | keine | 400,94 € |
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.