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Private Krankenversicherungen im Basistarif vergleichen

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Für Ihre private Krankenversicherung können Sie nicht nur den Komfort- oder Premiumtarif beanspruchen, sondern bei Bedarf auch auf den PKV-Basistarif zurückgreifen. Alle privaten Krankenkassen in Deutschland müssen Ihnen diese Option anbieten. Über den Online-Vergleich finden Sie in wenigen Klicks einen auf Sie zugeschnittenen PKV-Basistarif. Sie durchlaufen einfach die digitale Antragsstrecke, erhalten eine Vergleichsübersicht mit attraktiven Angeboten und schließen Ihre private Krankenversicherung mit Basistarif direkt ab.

 

Tragen Sie einfach ihre Daten ein und vergleichen Sie passende Angebote:

Die private Krankenversicherung mit Basistarif

Der PKV-Basistarif bieten private Krankenversicherungen seit 01.01.2009 an. Er ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss vergleichbar sein mit den Pflichtleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Das bedeutet jedoch auch, dass bei Leistungskürzungen in der GKV eine Anpassung des Leistungsumfangs im PKV-Basistarif erfolgt. Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung im Basistarif als Notlösung für Privatversicherte gedacht. Sofern ein interner Tarifwechsel nicht hilfreich ist und keine Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse besteht, kann der PKV-Basistarif gewählt werden.

Die Vorteile des Online-Vergleichs

Transparenter Online-Vergleich
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Wer kann den PKV-Basistarif beanspruchen?

Entscheidend ist hierbei als Stichtag der 1. Januar 2009. Privatversicherte Personen, die erst nach diesem Tag Ihre private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können jederzeit den PKV-Basistarif beanspruchen. Dafür sind in diesem Fall keine Vorbedingungen zu erfüllen. Sind Sie hingegen erst nach dem 01.01.09 in die private Krankenversicherung eingetreten, ist der Basistarif an folgende Bedingungen gekoppelt:

  • Sie haben mindestens das 55. Lebensjahr vollendet
  • oder Sie beziehen gesetzliche Rente/Beamtenpension
  • oder Ihre finanzielle Situation erlaubt es Ihnen nachweislich nicht mehr, die Versicherungsprämie zu zahlen.
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Beitragshöhe für die PKV im Basistarif

Für die Kalkulation der Beitragshöhe gilt im PKV-Basistarif, dass der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschritten werden darf. 2019 lag dieser bei 703 Euro pro Monat (inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der GKV). Bei Anstieg oder Senkung der Beitragsbemessungsgrenze kann auch für die private Krankenversicherung der Basistarif angepasst werden. Dies ist für 2020 bereits erfolgt, denn der neue Höchstbeitrag für den PKV-Basistarif liegt monatlich bei 735,94 Euro (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der Kassen inklusive).

info_outline
Hinweis:
Sind Sie als Privatversicherter gemäß § 9 SGB II (zweites Sozialgesetzbuch) hilfsbedürftig oder droht die Hilfsbedürftigkeit aufgrund zu hoher Krankenversicherungsbeiträge, reduzieren sich die Kosten für den Maximalsatz im PKV-Basistarif um die Hälfte. Für das Jahr 2020 wären das dementsprechend 367,97 Euro pro Monat.

In 4 Schritten zum PKV-Basistarif

Mit wenigen Klicks können Sie für Ihre private Krankenversicherung den Basistarif abschließen. Die folgenden Schritte durchlaufen Sei dafür in der digitalen Antragsstrecke:

Versicherungsnehmer

1. Versicherungsnehmer festlegen

Über den Online-Vergleich haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit nicht nur für Sie selbst, sondern z. B. auch für Ihren Partner, Ihr Kind oder ein anderes Familienmitglied eine private Zusatzversicherung mit Basistarif abzuschließen. Geben Sie daher an, für wen die Police beantragt werden soll.

persönliche Daten eingeben

2. Persönliche Daten

Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegende Berufsstatus ist erforderlich. Geben Sie daher an, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind, studieren oder als Beamter arbeiten. Wenn Sie bei Antragstellung keiner Arbeit nachgehen, dann wählen Sie “nicht erwerbstätig”. Die Versicherbarkeit hängt in diesem Fall von Ihrer individuellen Situation ab.

Mehr Leistung

3. Leistung auswählen

Damit Sie in der Vergleichsübersicht auch nur Angebote mit PKV-Basistarif angezeigt bekommen, wählen Sie im Online-Formular beim Versicherungsumfang “Basis” aus. Andernfalls werden Ihnen auch kostspieligere Policen der Kategorien “Komfort” und “Premium” ausgespielt.

Versicherung vergleichen

4. Tarife vergleichen

Umgehend nach Ihrer Dateneingabe werden Ihnen zahlreiche Angebote für Ihre private Krankenversicherung mit Basistarif im Vergleich gegenübergestellt. Alle ermittelten Policen sind genau auf Ihre Voraussetzungen zugeschnitten. Sie wählen also einfach Ihre Wunschversicherung aus und schließen den Antrag ab.

Unterscheid zwischen PKV Standard- und Basistarif

Sofern Privatversicherte vor dem 01.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, können Sie zwischen Basistarif und Standardtarif wählen. Worin sich beide Policen unterscheiden, zeigt Ihnen unsere tabellarische Gegenüberstellung:

 PKV-StandardtarifPKV-Basistarif
Beitragshöhemeistens erheblich niedriger als der Höchstbeitrag der GKVim Regelfall GKV-Höchstbeitrag
(inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag)
Leistungenähneln denen der gesetzlichen Krankenkasse;
Fach- und Privatärzte können frei gewählt werden;
Selbstbeteiligung bei Medikamenten
entsprechen den Kassenleistungen;
Tarife ohne Selbstbeteiligung sind möglich
Möglichkeit Zusatzversicherungen
abzuschließen
nicht gegeben (mit Ausnahme der Auslandsreise-
krankenversicherung)
gegeben
* Je nach Versicherungsgeber variieren die angebotenen Leistungen. Die hier gezeigte Tabelle dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Fallbeispiel für die private Krankenversicherung mit Basistarif

Was Sie für Ihre private Krankenversicherung im Basistarif zahlen müssen und welche konkreten Leistungen abgedeckt sind, hängt letztendlich vom Anbieter und dessen Angeboten ab. Da der PKV-Basistarif jedoch nur die Pflichtleistungen der GKV abdecken muss, gilt beim Versicherungsumfang: Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den Stationsarzt sowie oft nur durchschnittliche bis gehobene Zahnleistungen.

Damit Sie einen ersten Eindruck davon bekommen, wie viel Geld pro Monat für die private Krankenversicherung mit Basistarif aufzubringen ist und was für die Kostenübernahme je nach Leistungsbereich gilt, haben wir für Sie ein Fallbeispiel zusammengestellt:

VersicherungsnehmerZahnleistungenAmbulante LeistungenStationäre LeistungenSelbstbeteiligungMonatsbeitrag
Angestellter; 56 Jahre altGehobene Kategorie;
100 % Übernahme bei Zahnbehandlungen;
70 % für Zahnersatz
(bei fehlender jährlicher Kontrolle nur 50 %)
75 % Kostenübernahme,
wenn der Versicherte ohne Überweisung direkt zum Facharzt geht
Bei Krankenhausaufenthalten:
Behandlung durch Stationsarzt und
Unterbringung im Mehrbettzimmer
keine400,94 €
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.
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Oft gestellte Fragen zum PKV Basistarif

Mit nur einer einmaligen Dateneingabe können Sie auf einen Blick auf Sie zugeschnittene Angebote vergleichen. Der Wettbewerb unter den Anbietern sorgt aus Sicht der Versicherungsnehmer für günstige Konditionen. Sie sparen also dank Online-Rechner nicht nur Zeit, sondern bares Geld.
Nur dann, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die über den PKV-Basistarif hinausgehen. In solchen Fällen wird Ihnen der Differenzbetrag nicht erstattet, da nur vertraglich vereinbarte Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen.
Der PKV-Basistarif beschränkt sich auf ein Minimum an Leistungen, denn er deckt nur die Pflichtleistungen der GKV ab. Beim Normaltarif erhalten die Versicherten hingegen einen deutlich höheren Leistungsumfang und somit eine optimale medizinische Versorgung. Freie Wahl bei Krankenhaus und Arzt ist ebenfalls gegeben. Zudem ist ist bei vielen Anbietern eine Beitragsrückerstattung möglich, sofern bestimmte Leistungen nicht beansprucht werden.
Nein. Seit 2009 sind private Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet den PKV-Basistarif anzubieten. Dabei besteht Annahmezwang, weshalb Ihnen auch bei Vorhandensein von Vorerkrankungen keine Absage erteilt werden darf.