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Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

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Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen, können Sie alle vertraglich vereinbarten Leistungen bei Bedarf direkt beanspruchen. Wichtig ist für den sofortigen Leistungsanspruch, dass die Notwendigkeit für die Behandlung vor Vertragsabschluss noch nicht gegeben war. Online können Sie sich in wenigen Schritten von der Dateneingabe zu Ihrem Wunschtarif klicken. Durchlaufen Sie dazu einfach die Antragsstrecke und beantragen Sie Ohre Versicherung gleich online.

Was bedeutet „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit“

Wer seine Zähne nicht nur durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung schützen möchte, kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Ohne Wartezeit ist dies bei einigen Anbietern möglich, bei anderen hingegen nicht. Die Wartezeit kann je nach Versicherungsgeber 3, 6 oder sogar 8 Monate betragen. Während dieses Zeitraums zahlen Sie als Versicherungsnehmer zwar bereits regelmäßig den vertraglich vereinbarten Beitrag, können aber noch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie im Zweifel den Anbieter vor Vertragsabschluss, ob die von Ihnen ausgewählte Zahnzusatzversicherung tatsächlich ohne Wartezeit verfügbar ist.

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Ab wann greift eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Grundsätzlich haben Sie bei einer Zahnzusatzversicherung sofort Anspruch auf Leistungen, wenn der Tarif laut Vertrag keine Wartezeit voraussetzt. Versicherungsgeber sind jedoch auch bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung nicht verpflichtet zu zahlen, wenn der gemeldete Schaden bereits vor Vertragsabschluss absehbar bzw. existent war. Leistungsanspruch besteht demnach nur für solche Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch nicht gegeben war.

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Hinweis:
Selbst wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen, kann es innerhalb der ersten Versicherungsjahre zu Leistungseinschränkung kommen. Gemeint ist die sogenannte Zahnstaffel. Diese nutzen einige Versicherungsgeber, um die Erstattungssumme innerhalb der ersten Jahre mittels vertraglich festgelegter Höchstgrenze einzuschränken. Je nach Anbieter variiert die Staffelung.

Leistungen und Kosten für Zahnzusatztarife ohne Wartezeit

Die Kostenfrage sowie die Frage nach den Inklusivleistungen lässt sich zwar nicht pauschal beantworten, per Fallbeispiel bekommen Sie jedoch einen ersten Eindruck. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen eine mögliche Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, bei welcher wir von einem Versicherungsnehmer ausgehen, der gesetzlich versichert ist.

Geboren ist unsere fiktive Testperson am 08.12.1987. Zudem gehen wir davon aus, dass der Versicherungsnehmer keine fehlenden oder ersetzten Zähne vorzuweisen hat. Zahnbehandlungen liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor und sind auch nicht angeraten. Entsprechend der genannten Daten wurde das folgende Angebot ermittelt:

ZahnersatzZahnbehandlungZahnreinigungAllgemeine MerkmaleStaffelungMonatsbeitrag
90 % Erstattung für Kronen,
Brücken und Implantate
90 % Erstattung für
Kunststofffüllungen, Wurzel- und
Parodontalbehandlungen
135 € pro KJ bei Prophylaxe;
90 % pro Behandlung
(ab 21 Jahren)
Zahnzusatzversicherung
ohne Wartezeit
1. KJ max. 1000 €;
2. - 4. KJ max. 2.000 €;
ab dem 5. KJ unbegrenzt
14,32 €*
* Hier handelt es sich um Beispiele die Unterschiede verdeutlichen sollen. Wir geben keine Garantie darauf, dass es diese Angebote so in exakter Form aktuell gibt.

Kann ein guter Befund die Wartezeit für meine Zahnzusatzversicherung reduzieren?

Ihre Zähne befinden sich in gutem Zustand und ihr Zahnfleisch bereitet Ihnen keine Probleme? Wer gute Zähne hat, kann sich dies vor per Untersuchungsbericht vom Zahnarzt zertifizieren lassen. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist bei einigen Anbietern möglich, wenn Ihr Zahnbefund einen einwandfreien Zustand Ihres Gebisses belegt.

info_outline
Hinweis:
Sofern der Befund Ihres Zahnarztes Ihnen keinen optimalen Gebisszustand bestätigt, sollten Sie davon absehen diesen beim Versicherer einzureichen. Andernfalls gehen Sie ein unnötiges Risiko ein, dass Ihr Antrag eventuell abgelehnt wird oder die Konditionen schlechter ausfallen.
Zahnarzt

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FAQs

Bei einigen Versicherungsgebern wird die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wegen des erhöhten Risikos nicht angeboten. Dass Versicherungsnehmer unmittelbar nach Abschluss Ihres Tarifes Leistungen für Zahnschäden beanspruchen, die bereits vor Vertragsabschluss vorhanden waren, soll somit vermieden werden.
In den meisten Fällen beinhaltet die Zahnzusatzversicherung - egal ob ohne oder mit Wartezeit - eine sogenannte Preisstaffelung. Je länger Ihr Tarif bereits besteht, desto höher sind in der Regel die Höchstgrenzen bzw. bieten manche Anbieter ab einem bestimmten Zeitpunkt die unbegrenzte Kostenübernahme an. Einige Staffelungen starten z. B. bei einem Maximalbetrag von 1.000 € im ersten Kalenderjahr, der sich im zweiten Kalenderjahr auf 2.000 € erhöht. Wie die Preisstaffelung für Ihren Tarif konkret angelegt ist, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen.
Wer mittels zahnärztlichen Befundes eine einwandfreie Zahngesundheit nachweisen kann, sollte den Befund bei Antragstellung einreichen. Viele Versicherer verzichten dann auf die eigentlich vorgesehene Sperrfrist und bieten Ihnen direkt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit an.
Die Wartezeit beginnt gleichzeitig mit dem Versicherungsbeginn. Ist Ihre Zahnzusatzversicherung z. B. zum 01.01. wirksam und die vertraglich vereinbarte Wartezeit beträgt 3 Monate, dann endet diese zum 01.04. und Sie können ab diesem Zeitpunkt alle Leistungen Ihres Tarifes beanspruchen.